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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 16.12.2008, 17:10
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Standard Elterngeld abgelehnt, jetzt Hartz 4 ???



Meine Lebensgefährtin ist kroatische Staatsbürgerin und momentan noch verheiratet mit einem Deutschen. Seit ca. 3,5 Jahren lebt Sie von Ihm getrennt lebend .
Mit mir hat Sie am 05.10.2008 eine Tochter bekommen. Dazu muss ich sagen, das der noch verheiratete Mann in der Geburtsurkunde steht, und ich die Vaterschaft anfechten musste.
Sie hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, mit der Bestätigung des Arbeitgebers nach einem Jahr Elternzeit ihren Job wiederaufzunehmen.
Wegen einer "Dummheit" besitzt Sie momentan nur einen Aufenthaltstitel mit "Duldung", weshalb ihr jetzt trotz unbefristetem Arbeitsvertrag der Antrag auf Elterngeld verwehrt wurde. Über den Antrag auf Kindergeld wurde noch nicht entschieden. Das heißt, Sie hat ein momentanes Einkommen mit Kind von 0,00 € !!!, da die Mutterschutzgeldzahlungen des Arbeitgebers und der KK zum 2.12. beendet sind.
Ich selbst arbeite und zahle Unterhalt für ein anderes Kind.

Das Jugendamt hat Ihr jetzt geraten einen Antrag auf Hartz 4 zu stellen. Wir haben heute die dafür notwendigen Anträge und Formulare erhalten. Es ist ja der Wahnsinn was alles ausgefüllt werden muss .

Müssen wir z.B. das Sparbuch was wir für unsere Tochter angelegt haben mit angeben ? Und wenn ja, gibt es einen gewissen Freibetrag ?
Wir sind am 1.12.2008 in eine größere Wohnung mit Kinderzimmer gezogen.
Unsere momentane Miete beträgt 810 € ohne Heizung ( über Strom ). Mit was für einem Zuschuss könnten wir rechnen ?( mein momentanes Gehalt beläuft sich auf ca 1300 € netto )
Durch die Zahlung von Weihnachtsgeld für mich selbst und meine Lebensgefährtin ist eine gewisse Summe auf dem gemeinsamen Girokonto. Dieses Geld war für die Ausstattung unserer neuen Wohnung und des Kinderzimmers gedacht. Müssen wir jetzt darauf verzichten?

Wie gesagt, es konnte niemand von uns damit rechnen, das der Antrag auf Elterngeld trotz unbefristetem AV abgelehnt wird, und wir uns jetzt "bis auf die Unterhose" rechtfertigen müssen was wir mit unserem erarbeitetem Geld zu tun und zu lassen haben

wir wären für alle Ratschläge sehr dankbar, mit einer solchen Situation hätten wir nie gerechnet.

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  #2  
Alt 17.12.2008, 07:37
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.216
Standard

Zitat:
Zitat von Verstehnixmehr Beitrag anzeigen

Wegen einer "Dummheit" besitzt Sie momentan nur einen Aufenthaltstitel mit "Duldung", weshalb ihr jetzt trotz unbefristetem Arbeitsvertrag der Antrag auf Elterngeld verwehrt wurde.
Was soll man dazu noch sagen?

Zitat:
Müssen wir z.B. das Sparbuch was wir für unsere Tochter angelegt haben mit angeben ? Und wenn ja, gibt es einen gewissen Freibetrag ?
Wir sind am 1.12.2008 in eine größere Wohnung mit Kinderzimmer gezogen.
Unsere momentane Miete beträgt 810 € ohne Heizung ( über Strom ). Mit was für einem Zuschuss könnten wir rechnen ?( mein momentanes Gehalt beläuft sich auf ca 1300 € netto )
Es sind immer alle Vermögenswerte anzugeben. Und ja, es gibt Freibeträge. Beim Vermögen pro Person € 150 je Lebensjahr und zzgl. noch mal €750 pauschal. Für die Altersvorsorge gibt es noch weitere Freibeträge.

Inwieweit ihr die Grenzen jetzt mit dem vorhandenen Vermögen überschreitet, musst du ausrechnen. Die angemessenen KdU (Kosten er Unterkunft) sind örtlich unterschiedlich, ob eure Wohnung die Kriterien erfüllt (hört sich schon sehr teuer an), musst du bei eurer Arge erfragen.

Für den evtl. Anspruch nutze doch den ALGII-Rechner hier oben auf der Seite. Allerdings berücksichtigt der nicht eine u. U. nicht angemessene Miete.

Ein Tipp noch: Seht zu, dass das mit der Vaterschaftsanfechtung und Anerkennung schnell über die Bühne geht, denn nach Aktenlage ist der in der Geburtsurkunde genannte Vater auch dem Kind zum Unterhalt verpflichtet!
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  #3  
Alt 17.12.2008, 09:07
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
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Zitat:
Zitat von Verstehnixmehr Beitrag anzeigen



Mit mir hat Sie am 05.10.2008 eine Tochter bekommen. Dazu muss ich sagen, das der noch verheiratete Mann in der Geburtsurkunde steht, und ich die Vaterschaft anfechten musste.

wir wären für alle Ratschläge sehr dankbar, mit einer solchen Situation hätten wir nie gerechnet.
Zur Ergänzung.

Jedem minderjährigen hilfebedürftigem Kind steht ein Grundfreibetrag von 3.100 € zu. Jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen erhält zusätzlich einen Freibetrag von pauschal 750 €. Der Freibetrag ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen.

Zum Nachlesen klick hier
__________________
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