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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo zusammen ich brauche dringend euer hilfe !! Ich bin ALG II Empfänger und seit august 2010 bekommen wir 300 euro elterngeld. Durch das Elterngeld reglung sollte davon 50% von jobcenter abgezogen werden. Kann mann das von 300 euro auf 150 euro ändern lassen durch elterngeldkasse so das ich die freibetrag von 150 € von jobcenter erfülle. was kann ich machen bitte um drinegnde hilfe![]() ![]() ![]() |
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#2
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| Du kannst auf 2 Jahre splitten, das geht. Wobei dann der "Freibetrag" auf 75 Euro sinkt... Insoweit es überhaupt einen solchen gibt. Hast du denn im letzten Jahr vor der Geburt gearbeitet? Turtle |
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#3
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| gearbeitet habe ich nur als minijob bei 325,-€ wurde 180 euro abgezogen sobald ich weiss wird nur 150 € abgezogen es müsste 150 euro freibetrag sein ! wenn es es würklich so ist wie du meinst hat das doch kein sinn elterngeld auf 150 euro zu mindern. |
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#4
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| Also: wenn du volles Elterngeld beziehst, bekommst du auch den vollen Freibetrag. Wenn du nur halbes Elterngeld beziehst, dann den halben. Das ist doch eigentlich logisch... Einen Trick, die neuen Anrechnungsvorschriften im ALG 2 zu umgehen, die gibt es nicht... Turtle |
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#5
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| Also habe ich richtig verstanden ob ich 300 oder 150 elterngeldkriege wird die hälfte davon abgezogen egal wie ich elterngeld kriege |
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#6
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| Es wird soviel als Freibetrag abgezogen, wie dein Elterngeld auf der Basis deines Vorjahreseinkommens beruht. Welcher Betrag das ist, kann dir deine Elterngeldstelle sagen. Das müssen nicht unbedingt 150 Euro sein. Und wenn du das Elterngeld hälftelst, wird auch der Freibetrag gehälftelt. Turtle |
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#7
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| Hallo zusammen, erst mal frohes neues jahr, ![]() ich habe einen schreiben von arge bekommen die wollen das ich bis zum 19.1.2011 den elterngeldbescheid vorzeige, bin dahin gegangen um zu fragen warum und weshalb konnte mir keiner vernümpftigen antwort geben. Hab mich schlau gemacht unter google und habe festgestellt das das elterngeld ab 1.1.2011 bei hartz4 empfänger abgezogen wird.Hab danach die Arge angerufen und gefragt wie hoch das freibetrag davon sind und was abgezogen wird mir wurde beantwortet das das alles abgezogen wird und keinen freibetrag geben soll. Meine Frage ist ich und meine frau sind hartz4 empfenger und bekommen mit unsere kleine 1150 € + kindergeld + elterngeld. kindergeld wurde abgezogen so das ich nichts davon habe wird jetzt der elterngeld auch abgezogen oder nur teil davon bitte um dringende hilfe von euch. was soll ich machen soll ich das elterngeldbescheid vorzeigen bzw. abgeben würde mich freuen wenn einer mir helfen kann der das gleiche problem wie ich habe. Kann mann da gegen wiederspruch einlegen ????????????????Hmmm noch was von der elterngeldkasse habe ich auch einen schreiben bekommen müsste ich dort auch hin Mit Freundlichen Gruß usa67 |
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#8
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__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#9
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| Das frage ich mich auch. Ich habe die Beiträge mal zusammengeführt. Aber es ist erstmal gut, dass man jetzt bemerken kann, dass damals nur die Hälfte erzählt wurde. Es wurde nämlich nicht erwähnt, dass hier ein Vater fragt und es noch eine Ehefrau gibt. Jetzt stellt sich nämlich die Frage, wer das Elterngeld bekommt: der, der gearbeitet hat oder die, die (wohl) nicht gearbeitet hat? Also: auf wen läuft das Elterngeld überhaupt? Turtle |
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#10
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| antrag läuft unter mutters name |
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| Stichworte |
| 2011 regelung, alg ii, arbeitslosengeld 2, elterngeld, hartz 4, hartz4, wieviel geld |
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