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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, hoffe ihr könnt mir wieder mal mit gutem Rat behilflich sein! Habe erst heute mein Bescheid über ALG II (läuft bereits seit 01.04.09) so genau überprüft und kann die Berechnung nicht nachfolziehen: ich bekomme Elterngeld 663,00 EUR, im Bescheid wird bei mir als Einkommen 413,00 berechnet. Dazu kommt der Einkommen von meinem Mann aus seiner Gewerbe 666,00 EUR und Kindergeld 164,00 EUR. meine Frage: kann mir bitte jemand erklären voher kommen die 413,00 EUR? Habe in vielen anderen Themen nachgeschaut, es steht überall, dass bei Elterngeld werden die 300,00 EUR nicht angerechnet. Dann wäre doch in meinem Fall 663-300=363 EUR der Einkommen?! Brauche dringend eure Hilfe! |
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#2
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| Nimmst du Elterngeld für ein Jahr oder auf 2 Jahre gesplittet? Turtle |
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#3
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| nehme für 1 Jahr. Spielt das eine Rolle? |
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#4
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| Bei 2 Jahren würde sich der Sockelbetrag auf 150 € verringern. Hast denn schon mal nachgefragt warum 413 € statt 363 € angerechnet werden? Vielleicht ist da ja noch was anderes was angerechnet wird?!
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#5
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| Nein, gefragt habe ich noch nicht, wie gesagt, hab erst gestern den Fehler entdeckt. Ich glaube nicht, dass da was anderes angerechnet sein könnte, weil wir haben wirklich sehr klaren Fall und keine weitere Einkünfte ausser o.g. Bin absolut unerfahren, was Harz IV und ARGE betrifft, habe bis Geburt meiner Tochter immer gearbeitet und jetzt.... Na ja, man muss da durch. Nur weil es für uns von Monat zum Monat immer knappe wird, obwohl wir versuchen an jeder Ecke zu sparen, habe ich angefangen so einige infos zu sammeln und dann bin ich auf die 300 EUR Freibetrag in diesem Forum gestossen. Was soll ich denn jetzt machen? Brief an ARGE? Ich denke, bis Ende der Bewilligungszeit (30.08.09) lässt sich schon mal nichts ändern, oder? |
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#6
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| Wenn die Widerspruchsfrist von einem Monat nach Erhalt des Bescheides abgelaufen ist, kannst du jetzt noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 (glaube ich) SGB X stellen. |
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#7
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| aha, natürlich mache ich! Gibt es für diesen Überprüfungsantrag einen Vordruck? Danke euch vielmals! |
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#8
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| Wüsste ich jetzt nicht. Lies dir einfach den §en durch und schreib einen netten Brief. |
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#9
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| Zitat:
Ein Überprüfungsantrag ist also unnötig. Ich würde aber, wie Jette schon angesprochen hat, einfach mit dem Bescheid zu Deiner Arge gehen und den Anrechnungsbetrag erläutern lassen. Wenn dann irgend etwas nicht in Ordnung ist, kannst Du Widerspruch einlegen. |
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#10
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| Ist es vll möglich, dass von den 666€ Deines Mannes was auf dich übetragen wird? |
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