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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 19.03.2011, 18:23
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Standard EKS, Widerspruch abgelehnt, was nun?

Hallo,

Ich bin selbstständig und versuche mich unabhängig vom Staat zu helfen. doch leider sind die Umstände noch nicht so gut, dass ich auf ALG2 verzichten kann. Die neue EKS, die ich ausfüllen musste, habe ich mein zu erwartendes Einkommen falsch prognostiziert, Was ich nicht wusste, ist, dass sie meine neue Unterstützung auf Grundlage dieser Prognose erstellt wurde. Es wurde ein Durchschnitt genommen von dem Einkommen, dass ich in den nächsten 6 Monaten zu verdienen erhoffe. Das ist jedoch nicht mein tatsächliches Einkommen. Ich habe daraufhin sofort Einspruch eingelegt, mit der Begründung, dass die EKS falsch ausgefüllt sei. Ich hatte auch viele wichtige Endjahres Rechnungen, die auf mich zukamen, nicht mit berücksichtigt. Dieser Einspruch wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass es eine vorläufige Entscheidung wäre. Ich ging darauf hin zum Arbeitsamt und die sagten mir, dass sie gar nichts für mich tun können. Ich könne vors Sozialgericht gehen, doch das würde nichts bringen.
Faktum ist, dass ich nun kein Geld zum Leben habe und mir zum Februar das ALG2 gestichen wurde. Seit März bin ich nicht mehr Krankenversichert und seit Februar wurde auch keine Miete etc mehr gezahlt...

Was kann ich tun ?
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  #2  
Alt 19.03.2011, 19:18
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Ein klärendes Gespräch. Da ja das zu erwartende Einkommen aus der Selbständigkeit in der vorläufigen Anlage EKS nur geschätzt wurde, wurde auch nur ein vorläufiger Bescheid erstellt. Da dieser nur vorläufig ist, kann er auch jederzeit korrigiert werden, allerdings erst ab dem Folgemonat.
Es dürfte kein Problem sein eine korrigierte Anlage EKS einzureichen, da in sechs Monaten immer viel passieren kann und somit Korrekturen auch allgegenwärtig sind egal ob nach oben oder unten. Das die Anlage EKS bei einem Selbständigen die Grundlage zur Berechnung des ALG II bildet kann man sich ja wohl denken und dass man daher beim ausfüllen eine entsprechende Sorgfalt walten lässt sollte auch selbstverständlich sein. Wie dem auch sei eine Korrektur ist jederzeit möglich. Vereinbare am besten schnellstmöglich einen Termin zur Leistungsberatung bei deinen zust. JC.


MfG
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  #3  
Alt 19.03.2011, 19:32
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Mein Anwalt meinte was von 10 Monaten bis das durchs Gericht gegangen ist.
Die Rechtsberaterin sprach von einem Eilantrag beim Landessozialgericht. Wie bekomme ich sowas ?
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  #4  
Alt 19.03.2011, 20:08
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Ich weiß nicht was jetzt wieder die Rechtskeule soll. Auf der einen Seite behaupten Sie, dass Sie aufgrund der verkehrten Anlage EKS einen finanziellen Engpass haben und auf der anderen Seite wollen Sie den Rechtsweg bestreiten, der ja wie Sie sich ja sicherlich erahnen können, sehr langwierig sein kann. Ich mein das passt doch nicht zusammen. Ausserdem beruht die Berechnung auf einer Anlage EKS die von Ihnen nach eigenen Angaben verkehrt ausgefüllt wurde. Wenn das JC auf dieser Basis einen eigentlich richtigen Bescheid erlassen hat liegt doch gar kein Fehler vor wogegen man den Rechtsweg einschreiten sollte. Zu mal sie ja aufjedenfall zur Anlage EKS auch die Ausfüllhinweise erhalten haben - oder sich hätten von der Hompage der AA besorgen können. Wenn sie die abschließende Anlage EKS ausfüllen empfehle ich Ihnen Hilfe durch einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt per Beratungsschein vom Amtsgericht.

Daher nochmal mein Rat, versuchen Sie das ganze zwischenmenschlich bei einer Leistungsberatung oder ähnliches zu klären. Das spart für Sie Zeit, Aufwand und Sie überwinden schneller die derzeitige Mittellosigkeit.

Ansonsten wenn es hilft, den genannten Eilantrag muss der vertretende Rechtsanwalt beim zust. Sozialgericht stellen. Beachten Sie aber das man das Wort Eilantrag nicht unbedingt wörtlich nehmen sollte.
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  #5  
Alt 19.03.2011, 20:15
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Hallo Mensch86,
ein Widerspruch gg. den vorläufigen Bescheid war ja auch quatsch, da der Bescheid auf Grundlage der EKS korrekt erstellt war.
Richtiger wäre eine Antrag auf Neubescheidung gewesen, da sich ja nach Erlass des Bescheides die Umstände geändert haben.

In der gestellten Frage fehlt aber was oder wurde 'vergessen':
Warum gab es erst eine vorläufige Bewilligung (für welchen Zeitraum eigentlich) und warum ist jetzt ab 02/11 eine Aufhebung erfolgt?
Warum der Weg zur Rechtsberatung und nicht zur Leistungsberatung im Jobcenter?

MischaR
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  #6  
Alt 19.03.2011, 20:18
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Als mir das zuständige Amtsgericht mit einen Beratungsschein ausdruckte wurde mir geraten einen Eilantrag zu machen. Das würde keine 2 Tage dauern. Jetzt die Frage, wie hoch steht die Wahrscheinlichkeit das mir das Arbeitslosengeld rückwirkend gezahlt wird (miete etc) wenn ich einen Eilantrag beim Landessozialgericht einreiche. Fakt ist ich kann beweisen das ich keine hohen summen an Gewinn mache. Ich brauch nur schleunigst wieder Unterstützung da ein leben ohne Krankenversicherung und Miete sehr unangenehm ist.
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  #7  
Alt 19.03.2011, 20:21
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Und schleunigst ist nicht Widerspruch sondern eine neue EKS mit einer neuen Schätzung. Und das noch bis Mittwoch, da Donnerstag die Gelder für April rausgehen.
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  #8  
Alt 19.03.2011, 20:22
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Rückwirkend gibt es beim Verfahren des einstweiligen Rechtsschutz gar nichts.

Turtle
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  #9  
Alt 19.03.2011, 20:34
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Mein Weiterzahlungsantrag ist zum Februar. Im Januar wurde mir das letzte mal AlG2 Ausgezahlt.
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  #10  
Alt 19.03.2011, 20:43
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Die zurückliegenden Zeiträume können in der Regel erst mit Abgabe der abschließenden Anlage EKS überarbeitet - und somit wenn möglich auch erst dann nachgezahlt werden. Zwei Tage KANN es dauern bis vom Sozialgericht eine Entscheidung zum Bescheid getroffen wurde. Zu beachten ist aber das dem JC auch noch eine Zeit von ca. zwei Wochen zur Einarbeitung eingeräumt wird, sofern sich etwas neues zum Einarbeiten ergibt, und das es ja auch Bankwege von ca. 5 bis 7 Kalendertage gibt. Aber wie gesagt der Bescheid wurde anscheinend korrekt auf Basis von deinen verkehrten Angaben erstellt also mach dir keine so großen Hoffnungen. Und denke bitte nicht das dein Einlantrag der einzige beim SG sein wird. In fast jeden Sozialgerichtsverfahren, von denen es bekanntlich sehr sehr viele gibt, wird ein Eilantrag gestellt weil es ja angeblich immer eine soziale Notlage vorliegt.

Du kannst es drehen wie du willst zwischenmenschlich fährst du in jeden Fall besser.

Es ist doch lächerlich so vorzugehen wenn die Schuld bei einem selber liegt.
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ablehnug, eks, widerspruch

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