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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Ich bin über 25 Jahre und habe ein Studium erfolgreich abgeschlossen. Ich habe bisher keine Arbeit gefunden. Seit 1 Jahr erhalte ich Arbeitslosengeld II, da ich zuvor noch nie gearbeitet habe. Bisher hatte ich 2 Eiwilligungsvereinbarungen unterschrieben. Die 4 Pflichtbewerbungen pro Monat habe ich locker getoppt. Ich hatte mich im Monat ca. 30 Mal um durchschnitt beworben. Bisher hat es so ausgeschaut, dass ich einmal im Monat per Email an den Sachbearbeiter meine Bewerbungen aufgelistet habe. Förder und Fordern, dieses Prinzip fande ich gut. Ich habe "guten" Willen gezeigt und im Grunde pro Monat schon so viele Bewerbungen verfasst, wie die von mir in 6 Monaten verlangen. Leider nach 1 Jahr hat das bisher noch nicht zum Erfolg geführt. Als ich letze Woche einen Termin hatte, da mein Zeitraum abgelaufen war und ich die neue Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hatte ( Bedingungen sind gleich geblieben, mit 4 Plichtbewerbungen im Monat) hatte mir der Sachbearbeiter gesagt, dass jetzt blitzwendend etwas getan werde muss, damit ich mein eigenes Einkommen selbst bestreite und kein Bedarf mehr existiert. Er wollte im Grunde genommen gar nicht wissen, was ich bisher gemacht habe und woran es lag, wieso ich noch keine Arbeit gefunden hatte. Er meinte, dass sich jetzt nach 1 Jahr einiges ändern wird. Ich sollte jetzt jede Stelle annehmen, die auch unter meiner Qualifikation wäre ( er hätte mir jetzt ein Jahr Zeit gegeben und mich in Ruhe gelassen) nun muss sich etwas ändern. Er hat mich aufgefordert mich auf alle erdenklichen Stellen zu bewerben, die dazu dienen meinen Unterhalt selbst zu bestreiten. Egal ob als Lagerarbeiter oder was auch immer. Das sehe ich auch ein, der Staat will ja sparen und ist legitim. Der aktuelle Hartz4 satz von ca. 480 Euro ( da ich von der Krankenversicherungspflicht befreit bin) reicht mir im Grunde eh kaum zu leben. Ich wohne wieder bei meinen Eltern. Meine Eltern meinten heute, wenn dich zu einer Stelle zwingen, die mich im Leben im Grunde genommen nicht weiterbringt und nur von meiner eigentlichen Stellensuche abhält, dann würde Sie mich wieder mit Geld unterstützen. Meine Eltern glauben an mich, dass ich die Stelle bekomme, die zu meiner Universitätsausbildung passt. Ich habe internationales Management studiert. Ich werde jetzt demnächst versuchen direkt im Ausland vor Ort mein Glück versuchen eine Stelle zu finden. Laut Jobcenter darf man den Wohnort ja nicht länger als 21 Tage verlassen und muss dies anmelden. Ich habe auch das Gefühl, gerade weil ich auf einem anderen Kontinent eine Stelle suche, dass ich deshalb noch keine Gefunden habe. Deshalb wollen mir meine Eltern nun das Flugticket schenken ( die Unterkunft dort habe ich gratis, da ich einen Freund kenne, der dort wohnt) Das könnte jedoch wenn ich auf einem anderen Kontinent bin zu Problemen mit meiner Meldepflicht führen. So wie ich den Sachbearbeiter verstanden habe, werden die mir bald "Stress" machen... Da das Flugticket mehr als 500 Euro kostet, bin ich gerne bereit mich nicht zu Melden,wenn ich eingeladen werde und akzeptiere eine Kürzung von 10%. In welchem Zweitraum folgt dann die 2 Einladung? Ich bin deshalb auch bereit weiter Kürzungen zu akzeptieren, da ich im Notfall ja auch von meinen Eltern unterstützt werde. In der Regel kann man bis zu 60% Anspruch verlieren,wenn man sich mehrfach nicht meldet? Im Extremfall komplett die Leistungen verlieren? Wäre ja in meinen Fall nicht dramatisch, da ich ja zu Hause wohne und dann meinen Eltern mit wieder etwas Geld zugeben würden. Was wäre als das Worst Case Szenario, welche mir bei ca. 4-6 Wochen Ortsabwesenheit passieren könnte? Zu was können die mich also zwingen? Wenn ich einen Job ablehne, dann bekomme ich 30% beim ersten mal gekürzt, beim 2 Mal dann 60% und danach dann kein Geld mehr sondern nur Gutscheine. Da ich dann eh nicht in Deutschland sein werde sondern mich aktiv im Ausland auf Jobsuche machen werde, könnte ich gar nicht erst so einen Job annehmen.... Es "lohnt" sich ja nicht ein teures Rückflugticket zu kaufen... Wenn mir meine Sachbearbeiter die Leistungen komplett kürzt und ich alles abgelehnt habe, bzw. gar nicht erst erschienen bin, was kann dann passieren? Können die mich zwingen etwas anzunehmen? Ich habe die neue Einwilligungsbescheinigung, die ein halbes Jahr lang gültig ist, vor einer Woche unterschrieben. Könnte ich mich einfach nicht melden und die Geldsanktionen eben akzeptieren und alles rigeros schriftlich ablehnen lassen. (Meine Eltern nehmen die Post für mich an und könnten auch für mich Post an das Jobcenter schreiben). Wenn ich wieder in Deutschland zurück bin würde ich mich dann melden und ihnen sagen, dass ich jetzt nicht mehr bedürftig bin, da meine Eltern mir nun wieder regelmäßig ein Einkommen geben, da sie nicht wollen ,dass ich meinen Zeit mit sinnlosen Jobs verschwende, die mich nicht wirklich im Leben zu meiner eigentlichen Stelle führen... Wie wäre die Reaktion im Worst Case Scenario von meinem Sachbarbeiter? Kommt man so aus seinen Verpflichtungen raus? Ich muss jetzt auf jeden Fall auf das ganze gehen. Ich bin bisher immer brav im ortnahmen Bereich geblieben und habe bemerkt, dass ich somit sicherlich nicht den Job bekomme, den ich anstrebe. Kaum ein Unternehmen ist in der Regel bereit mir ein Visa zu beschaffen und mich erstmals "einfliegen" zu lassen. Wenn ich direkt vor Ort bin, dann kann ich gleich bei denen im Türrahmen stehen und nach Arbeit fragen.... Danke im Voraus für deinen Ratschlag |
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#2
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| Wenn du ungenehmigt ortsabwesend bist, gibt es keine Sanktion, sondern deine Leistungen werden eingestellt (§ 7 Abs. 4a SGB II). Turtle |
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#3
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| Ich hatte eigentlich gedacht, dass das Amt nicht nur fordet, sonderen auch fördert. Fördern und fordern hört sich gut an und ist völlig legitim. Allesdings wollten sie mir keine einzige Fortbildungsmaßnahme bezahlen, die ich vorgeschlagen habe ( da ich ja schon einen akademischen Abschluss habe und es viele weniger qualifizierte gebe, die zuerst gefördert werden müssten). Somit habe ich im Grunde genommen ehr Verpflichtungen, dass ich ortsgebunden sein werde sowie irgend einen Job machen soll. Somit hat sich im Grunde für mich eigentlich das Arbeitslosengeld II erledigt und ich werde nicht mehr viel daran setzen damit ich es weiterhin bekommen werde. Einfach so hinwerfen möchte ich es ja nun auch nicht. Meine Eltern sind ja auch nicht die Bonzen und ich habe ihnen schon sehr viel zu verdanken, dass sie ich teilweise im Studium ab und an finanziert haben und mich gratis wohnen lassen und ihr Kühlschrank immer für mich offen ist Zitat:
Danke im Voraus für deinen Ratschlag Besten Dank im Voraus Liebe Grüße Heike |
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#4
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| Was gefällt dir an der Argumentation nicht, dass es weniger Qualifizierte gibt, für die das wenige Geld, das für Bildungsmaßnahmen vorgesehen ist, eher verwendet wird? Du hast eine Hochschulausbildung, wenn du keine Arbeit findest, liegt das am ehesten an dir. Mehr als Hochschulausbildung geht wohl kaum. Das Verlangen, jeglichen zumutbaren Job anzunehmen, hätte man bereits vor einem Jahr an dich herantragen können UND MÜSSEN. Du bist wahrlich geschont worden. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen, außer, dass, wenn du ins Ausland gehst und dich nicht abmeldest, du noch mit einer schönen Betrugsanzeige rechnen kannst, wenn du wieder kommst. Macht sich sicherlich mal gut im Lebenslauf. Turtle |
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#5
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| Zitat:
Aber eine Anzeige will ich defintiv nicht bekommen. Wie gesagt ich will hier auch nicht betrügen. Bevor mich mich aber zu etwas zwingen lasse, was ich für nicht sinnvoll halte, werde ich meine Eltern wieder kurzfristig um Hilfe bitten. Die haben sehr wenig Geld, würden aber in den "saueren Apfel" beißen. In der Regel findet sich ja auch ein Job. Das Problem ist eben, dass es in den USA heute sehr schwer ist, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Im Grunde genommen "muss" man da immer irgendwie "illegal" handeln. Denn man darf im Grunde genommen in die USA ja gar nicht erst einreisen um einen Job zu suchen. Oftmals hat man dann aber nicht den "Draht" zu den Unternehmen und bekommt immer absagen -> Ein Teufelskreis - Dann sollte ich es echt überlegen, ob ich nicht liebe direkt mich "abmelde" Wie mache ich das, in dem ich sage, dass mich nun meine Eltern wieder unterstützen werden? Ist es damit getan, oder ist man so einfach nicht raus?? - Wenn man eine Einladung verstreichen lässt und nicht erscheint, (außer der Kürzung des Geldes) wann bekommt man dann in der Regel die nächste Pflichteinladung? - Dürfen die bei einem zu Hause vor der Tür nach einem Fragen? - Wie läuft das genau,wenn man einen Jobvorschlag bekommt, der einem nicht zusagt. Man bewirbt sich darauf und "hofft" auf eine Absage des potentiellen Arbeitgebers. - Oder an lehnt diese direkt schriftlich ab und hat dan Einbußen? Eigentlich frage ich mich echt, ob ich nicht total falsch bin und mich abmeden werde!- Wie macht man das? Kann man das machen, auch wenn man keinen Job gefunden hat? Oder wenn man die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat, ist man dann daran gebunden so lange bis man einen Job gefunden hat? Ich dachte im Grunde genommen, dass ich die Zeit nutzen sollte, eine Arbeit zu finden und nicht im Internet mich zu informieren, mit welcher Strategie ich am besten noch Leistungen so lang wie möglich erhalten kann.... Besten Dank für deine Auskunft |
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#6
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| Es geht mir hier auch nicht darum zu betügen. Ich will einfach eine strategie finden, wie ich am besten fahre und bin dir / euch im deine /eure Ratschläge dankbar |
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#7
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| Was willst Du denn ausgerechnet in den USA? Die haben selbst mehr als genug Arbeitslose. |
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#8
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| Zitat:
Wenn man mal gesperrt / sanktioniert / wurde oder einfach freiwillig sich abgemeldet hatte und danach umzieht und bei einem anderen Jobcenter in Deutschland dann einen erneuten Antrag stellt, ist man dann irgendwie negativ vorgemerkt? Vor allem wenn man es mal eben solange laufen lassen würde und nur schriftlich reagiert aber nicht persönlich vorbeikommt. Sollte man dann ehr kein Geld mehr bekommen, kann man ihnen ja verkünden, dass man jetzt nicht mehr auf sie angewiesen ist, da die Eltern einem wieder unterstützen..... Oder hat das eines Tages mal eine negative Auswirklung? Vielleicht sogar auf das Arbeitslosgengeld I, sollte man jemals davon Gebrauch machen müssen... Demm im Grunde genommen, dass USA Aufenthalte nicht vorgesehen sind, kann ich ja nachvollziehen. Das wird nur die wenigsten Personen überhaut stören... Das Land der angeblich unbeschränkten Möglichkeiten wird sicherlich seinem Ruf nicht mehr gerecht! Ich könnte somit jedoch eine Beziehug aufrechthalten bzw. wieder aufleben lassen. Ich bin von der Großstadt wieder zurück zu meinen Eltern in ein "Kaff" gezogen. Dort habe ich weder Freunde und werde auch ganz bestimmt nicht den zu mir passenden Job finden. Somit mache ich mich im Grunde genommen würde ich mich ja schon von Anfang an strafbar machen, wenn ich ich mal 1-2 Wochen bei meinen alten Studenkollegne wohnen würde, da die eben 500 km entfernt wohnen... Vielleicht könnte mir ja jemand bitte meine offenen Fragen bentworten anstatt Gegenfragen zu stellen. Ich bin doch schon ratlos genug Eingige Antworten meiner Fragen habe ich auf SGB 2 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis gefunden. Jedoch eben nicht alle. Ich wil wie gesagt schnellstmöglich unabhängig sein und einen meiner Leistung nach entsprechenden Job ausüben Besten Dank im Voraus |
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#9
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| Die Anderen haben Deine Fragen doch schon beantwortet. Wenn Du in die USA fliegst ohne Dich abzumelden riskierst Du die (vorläufige) Leistungseinstellung, eine Anzeige wegen Betrugs und eine Rückzahlung. Und das man Dir auf die Schliche kommt dürfte relativ wahrscheinlich sein, jetzt wo der SB Deine Schonfrist beendet hat. Meine Frage war übrigens auch als Hinweis gemeint. Was Du da vor hast, löst wohl kaum Dein Problem, sondern bringt Dich nur in Schwierigkeiten. (Warum überrascht mich der Hinweis auf "eine Beziehung", die "wieder aufgenommen" werden soll, eigentlich nicht? ) |
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#10
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| Und wo ist das Problem, wenn du zu einem Vorstellungsgespräch ins Ausland gehst, dies deinem SB mitzuteilen? Du zeigst ihm deine Bewerbung (kann man ja bestens per e-mail auch von hier aus alles in die Wege leiten) und die entsprechende Einladung zum Gespräch und dann sollte nicht mehr viel dagegen sprechen, dass du zum Vorstellungsgespräch fliegen kannst! Wenn du allerdings "ins blaue" fährst und es gar keine konkreten Vorstellungsgespräche gibt, sehe ich auch erstmal keine Chancen, in der Zeit weiterhin H4 Leistungen zu beziehen. |
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| ablehnung, arbeitsstelle, eingliederungsmaßnahmen, sanktion |
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