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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Eine Bekannte hat folgendes Problem: Sie hat am 1.12.08 eine Arbeit aufgenommen, die vom Arbeitsamt gefördert wird. Jetzt war sie eine Woche krank, welches nicht vom Arbeitgeber über die Lohnfortzahlung übernommen wird. Für diese eine Woche bekommt sie Krankengeld. Rechtlich hat das Arbeitsamt dies schon überprüft und für rechtens befunden (kurioser Weise). Das ist aber nicht ihr Probelm. Sofort nach dem der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde, hat meine Bekannte das Arbeitsamt hierüber informiert. Das war Mitte November. Ende November wurden die HartzIV-Zahlung eingestellt. Das Arbeitsamt muss prüfen, wieviel meine Bekannte aus dem Arbeitsverhältnis bekommt (steht aber schon im Arbeitsvertrag). Das sehe ich ja noch ein wegen dem Zuflussprinzip, dass meine Bekannte ihren Kontoauszug vorbeibringen muss, um zu zeigen, was sie verdient. Dieses Geld kommt jetzt erst Ende Dezember: etwa 800 Euro netto. Davon sollen jetzt 6 Personen!! von leben. Für Dezember hat meine Bekannte 0 Euro zur Verfügung. Meine Bekannte ist sofort zum Arbeitsamt. Nichts zu machen, sie bekommt erst wieder Geld, wenn der Kontoauszug da ist. Der Sachbearbeiter teilte aber schon mit, dass meine Bekannte wohl kein HartzIV mehr bekommt. Was kann meine Bekannte machen? 6 Leute können doch nicht von 800 Euro leben. Da gehen schon alleine 300 Euro Miete weg. |
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#2
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| Wenn der gesamte Anspruch der 6-köpfigen BG nur bei ca. € 500-600 liegt (denn nur dann würde die BG bei einem Netto von € 800 nichts mehr bekommen), haben noch mehrere BG-Mitglieder Einkommen. Von Verhungern kann also keine Rede sein. Darüberhinaus hätte man ggf. die Leistung auch prophylaktisch als Darlehen beantragen können für den Dezember bis feststeht, wann und wieviel Lohn kommt. |
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#3
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| @ Grubenpony Nein, es gibt keine weiteren Einkünfte! Meine Bekannte ist Hausfrau und ihr Mann arbeitslos. Es sei denn, man würde unterstellen, dass Kinder im Alter von 3 bis 15 Jahren arbeiten!!!!! |
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#4
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| Auf jeden Fall doch schon Kindergeld. Sind die Kinder alle aus dieser Ehe oder kommt da noch Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss? Es ist müßig, sich jetzt -zwischen den Feiertagen- darum zu kümmern, gleich bei Erhalt des Einstellungsbescheides hätte die Beantragung als Darlehen erfolgen müssen - vielleicht sollte deine Bekannte versuchen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt dort jemanden zu erreichen. Zumal dieses Einkommen wohl kaum den Bedarf der BG decken kann, wenn es stimmt, was du schreibst. |
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#5
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| @ Grubenpony natürlich das Kindergelt, das sind aber 641 Euro für Dezember - für 6 Personen ein bisschen sehr wenig. Ich werde es meiner Bekannten so mitteilen. |
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#6
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| Für 3 Kinder gibt es € 462 Kindergeld - € 641 gibt es für 4 Kinder. |
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#7
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| Zitat:
Schaust du hier in Absatz 3: http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html Da steht, dass der AG erst Lohnfortzahlung zahlen muss, wenn die Person 4 Wochen in Arbeit steht. Und da Krankengeld jedem Kranken zu zahlen ist, der in einem entsprechenden Pflichtverhältnis steht, ist halt die Krankenkasse dran. Ansonsten verbleibt nur, das Einkommen nachzuweisen und abzuwarten, ob nun noch aufstockend ALG 2 zusteht oder eben nicht. Turtle |
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