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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo! Ich bin sogenannter Aufstocker bei der Arge (alleinerziehend, 2 Kinder)und habe ein Netto-Arbeits-Einkommen von rund 835,- Euro pro Monat und beziehe von der Arge 120,-Euro. Zu Beginn des Jahres erhielten ich und alle anderen Mitarbeiter meiner Firma einen großzügigen Bonus zum 60-jährigen Jubiläum als Einmalzahlung. Ich meldete dies unverzüglich bei der Arge, also am 28.12.2010. Mir wurde damals versichert, das diese Zahlung (3900,-Euro netto) max. auf ein halbes Jahr angerechnet würde, mindestens aber bis zum Ende meines jetzigen Berechnungszeitraumes. Ich solle den Bescheid abwarten, der nun folgen würde. Als nach 4 Wochen nichts geschehen war, sprach ich noch einmal vor. Gleiche Auskunft, gleiche Bitte. Es geschah weitere 5 Wochen nichts. Ein drittes Mal vorgesprochen, ratlose Gesichter, weshalb keine Bearbeitung stattfand... Letzte Woche dann wieder hin. Heute endlich ganze 4 Briefe, 3 mit völlig wirren Berechnungen und Nachzahlungen von 1,88Euro für die Monate Dezember, Januar und Februar. Wie Bitte??? ![]() Und jetzt der Super-Knaller: DER 4. Brief!!! Mir wird der Bonus für 33 Monate (bis einschl. Juli 2013) angerechnet. Ich darf erst ab August 2013 überhaupt wieder Leistungen beantragen. ![]() Blöd nur, das ich in den vergangenen 3 Monaten entschieden habe, meine Schulden (Kredit aus VOR-ARGE-ZEITEN) davon zu bezahlen. Bis auf das zurückgelegte Geld für 6 Monate (war ja meine erste Info,jetzt nur noch für 3, ist ja schon März) ist nichts mehr da. Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll. Widerspruch? Kopf in den Sand? ![]() ![]() ![]() Bitte ganz dringend um Hilfe... Die ratlose finus |
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#2
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| Prinzipiell kann mit den 3900 € Zufluß für ca. 33 Monate die jetzige Sozialunterstützung in Höhe von 120 € wegfallen, da du in dieser Zeit nicht bedürftig bist. Wenn man bedürftig ist kann man keine Schulden abzahlen. |
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#3
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| Das entspricht nicht der Weisungslage. s. Pkt. 1.2.2. http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf speziell dieser Abschnitt: "Die Anrechnung der einmaligen Einnahme soll auch bei erheblichen Beträgen einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten. Der nicht verbrauchte Anteil der einmaligen Einnahme ist danach im Rahmen der Vermögensprüfung zu berücksichtigen " |
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#4
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| Zitat:
Wenn Miete bezahlt wird, wäre es schon mal eine Option, Wohngeld nach dem WoGG zu beantragen. Ansonsten gilt, was dir Musiker schon schrieb und du stellst nach Ablauf von 12 Monaten , gerechnet ab vergangenen Dezember, einen neuen Antrag.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#5
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| @MUSIKER: DU hattest Recht!!! Ich habe sofort nach Deinem Posting Widerspruch mit der von dir genannten Begründung eingelegt und war heute zu einem persönlichen Gespräch im Jobcenter geladen. Ergebnis: Nun wird die Anrechnung auf 12 Monate begrenzt. ![]() Ich wollte mich hiermit für deine Hilfe bedanken. Natürlich hoffe ich weiterhin, das wir bald keine Unterstützung mehr brauchen... DANKENDE Grüße!!!!!!!!!!!!! ![]() An die anderen: Natürlich kann ich als Bedürftiger schlecht Schulden bezahlen, aber wenn sie da sind, sind sie da. Und wer bezahlt sie, wenn nicht ich? Wie gesagt, sie stammen aus Zeiten OHNE Bedürftigkeit. Ehrensache, sie zu bezahlen, wenn ich die Möglichkeit bekomme. Und selbstverständlich gibt es hier auch noch Kindergeld für 2 Kinder, aber es ging nicht um mein Gesammt-Einkommen sondern um die Frage, wie lange eine Sonderzahlung angerechnet werden kann... Trotzdem Danke für eure Mühen. |
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| Stichworte |
| anrechnung, einmaliges einkommen, widerspruch |
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