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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 04.02.2010, 13:24
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Registriert seit: 04.02.2010
Beiträge: 8
Standard Einmalig 1000€ Einkommen bei ALG II , wie wird das verrechnet ?

Hallo

ich wende mich als Hilfesuchender vertrauensvoll an euch.

Zu meiner Situation:

Ich bin Ü25 wohne bei meinen Eltern und kriege den Standardsatz von 359€, habe mir jetzt ein gestalterisches Projekt gesucht und beendet für das ich 1000€ Entlohnung erhalte. Wir wird das mit meinem jetzigen ALG II verrechnet?

Erhalte ich 3 Monate nichts, oder erhalte ich nur den nächsten Monat nichts oder werden mir 900 abgezogen ?

Weiß jemand näheres ?

Oder Variante 2:

Wie verhält es sich wenn man sich nebenberuflich selbstständig macht mit den Einnahmen ?
Kann man dann alles behalten ?
Und wenn es den nächsten Monat kein Einkommen gibt erhalte ich dann wieder Zuschuss ?


Kann jemand Licht in diesen Dschungel bringen?

Bitte um Rat und Hilfe

Vielen Dank im voraus
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  #2  
Alt 05.02.2010, 06:38
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Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Die Selbständigkeit mußt Du mitteilen. Dann werden die Gewinne im Bewilligungsabschnitt durch die Monate des Bewilligungsabschnitts geteilt und monatlich mit den üblichen Freibeträgen bei Erwerbstätigkeit angerechnet.

Von den 1.000 EUR Einnahmen kannst Du vorher Deine damit verbundenen Ausgaben absetzen.

Wenn das eine einmalige Sache war, wird die einmalige Einnahme auf mehrere Monate aufgeteilt, damit Du nicht aus der Leistung fällst und ohne KV dastehst.
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  #3  
Alt 05.02.2010, 07:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2010
Beiträge: 8
Daumen hoch

Endlich mal ein klares Wort, vielen Dank für diese Erläuterung
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Stichworte
alg ii, einkommen, selbstständigkeit

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