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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo ich wende mich als Hilfesuchender vertrauensvoll an euch. Zu meiner Situation: Ich bin Ü25 wohne bei meinen Eltern und kriege den Standardsatz von 359€, habe mir jetzt ein gestalterisches Projekt gesucht und beendet für das ich 1000€ Entlohnung erhalte. Wir wird das mit meinem jetzigen ALG II verrechnet? Erhalte ich 3 Monate nichts, oder erhalte ich nur den nächsten Monat nichts oder werden mir 900 abgezogen ? Weiß jemand näheres ? Oder Variante 2: Wie verhält es sich wenn man sich nebenberuflich selbstständig macht mit den Einnahmen ? Kann man dann alles behalten ? Und wenn es den nächsten Monat kein Einkommen gibt erhalte ich dann wieder Zuschuss ? Kann jemand Licht in diesen Dschungel bringen? Bitte um Rat und Hilfe Vielen Dank im voraus |
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#2
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| Die Selbständigkeit mußt Du mitteilen. Dann werden die Gewinne im Bewilligungsabschnitt durch die Monate des Bewilligungsabschnitts geteilt und monatlich mit den üblichen Freibeträgen bei Erwerbstätigkeit angerechnet. Von den 1.000 EUR Einnahmen kannst Du vorher Deine damit verbundenen Ausgaben absetzen. Wenn das eine einmalige Sache war, wird die einmalige Einnahme auf mehrere Monate aufgeteilt, damit Du nicht aus der Leistung fällst und ohne KV dastehst. |
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#3
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| Endlich mal ein klares Wort, vielen Dank für diese Erläuterung |
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| Stichworte |
| alg ii, einkommen, selbstständigkeit |
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