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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo Ihr, ich habe folgendes Problem: bin alleinerziehend, mein Sohn wird im März 3 Jahre alt und ab genau diesem Zeitpunkt fange ich nach 3-jähr. Erziehungsurlaub auch wieder bei meinem früheren AG an. Momentan beziehe ich noch ALG2, das dann natürlich wegfällt da ich dann ja bald verdienen werde. Nun habe ich heute vom Amt ein nettes Schreiben bekommen, ich müßte jetzt, also vorab, eine Einkommensbescheinigung vom AG ausfüllen lassen und innerhalb der nächsten zwei Wochen einreichen, da ich ja ab Ende März wieder in einem Beschäftigungsverhältnis bin. Ich möchte aber keinesfalls, dass mein Arbeitgeber erfährt, dass ich ALG2 bekomme (denn damit weiß er ja auch gleich, dass ich mittlerweile alleinerziehend bin, möchte das unbedingt vermeiden! Und genaugenommen finde ich, geht das da auch gar niemand was an...). Wenn ich allerdings die Einkommensbescheinigung dort ausfüllen lasse, ist ja alles klar und alle wissen Bescheid. Kann ich da irgendwie drumrumkommen? Reicht es denn nicht, wenn ich im Nachhinein beim Amt meine Kontoauszüge zeige mit mit meinem Nettoeinkommen? Können die mich wirklich zwingen....? Und dann noch eine weitere Frage: wenn ich jetzt im April wieder voll den ganzen Monat arbeite und Ende April/Anfang Mai mein Gehalt bekomme, bekomme ich für den Monat April (also Anfang April) noch ALG2? Denn ansonsten wäre das letzte Mal ja jetzt im März und ich müßte März + April von dem Geld auskommen, wenn ich erst Ende April oder später mein Gehalt bekomme. Wißt Ihr, wie das läuft? Hab sonst echte Probleme, meine Miete zu bezahlen... Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten, ich hoffe jemand kann mir helfen... Liebe Grüße! |
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#2
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| Du wirst schon die Einkommensbescheinigung abgeben müssen, der Kontoauszug reicht nicht, der besagt ja nicht, ob du nicht schon vorher oder hinterher z. B. noch Abschläge bekommst und so! Oder aber halt den Lohnstreifen einreichen. Und wie du wann noch Geld bekommst, hängt davon ab, wann dir dein Lohn zufließt und wie noch er ist. Denn auch trotz Lohn kann man noch ALG 2 bekommen. Turtle |
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#3
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| Die meisten, nein alle Arbeitgeber, die ich kenne, füllen die EInkommensbescheinigung erst nach der Abrechnung aus. Ergo frage ich mich, wie du bekommen sollst, bevor du da wieder anfängst zu arbeiten?! Frag bei deinem Amt noch mal nach, bzw. sag denen, dass dei nAG erst nach der ersten Abrechnung die Einkommensbescheinigung ausfüllt. Und wenn ich dich richtig verstanden habe, brauchst du sie dann eh nicht mehr, weil du euch dann aus dem Leistungsbezug eh raus holst, oder? |
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