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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 09.02.2012, 11:43
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Beiträge: 4
Standard Einkommensberechnung falsch, was kann ich tun?

Hallo, habe ein paar sehr wichtige Fragen zu meiner ALG 2 Berechnung.
Ich habe ein grosses Problem. Ich war letztes Jahr in einer Volkshochschule tätig. Dort hatte ich 2 Honorarverträge, die ausgezahlt wurden, nachdem die beiden Kurse zu Ende waren. Der letzte am 22.12.11. Seit Januar bin ich nicht mehr erwerbstätig und werde es in den nächsten Monaten auch nicht sein. Ich habe meine gesamten Kontoauszüge vorgelegt, ein Schreiben der VHS, dass ich keine Honorare bekomme und auch keine neuen Kurse starten. Das habe ich der ARGE genauso mitgeteilt. Mir wird trotzdem weiterhin jeden Monat 400 € laufendes Einkommen berechnet aus selbständiger Tätitkeit (Einkommensbereinigung -30€, Absetzung/Freibetrag -130 €, Gesamteinkünfte - 240 €). Bis Ende Mai, weil ja dann laut ARGE der Bedarf neu berechnet wird. Und dann kann es sein, dass ich eine Nachzahlung bekomme. Ich war heute nochmal da und bekomme nächste Woche 240 € überwiesen, wieso nur 240 € und nicht 400 € ? Stimmt der Berechnungsbogen so? Wir wohnen in Schleswig-Holstein. Danke für jede Hilfe. LG Dani
Also wir (Mein Ehemann und 2 Kinder (4 und 9) und ich) bekommen (so steht es auf dem Berechnungsbogen für Februar):

Gesamtbedarf: 1144 €
Miete: 469,95 €
Gesamtbedarfssumme: 1613,95 €

Einkommensanteile
Einkommensbereinigung: -60 € (ich und mein Mann)
laufendes Einkommen aus Selbstständigkeit: 400 € (ich)
Erwerbseinkommen: 300 € (Ehemann, verdient aber nur ca. 195€ im Monat)
Kindergeld: 368 €
Absetzung/Freibetrag: -240 € ( ich 130 €, Ehemann 110 €)
Gesamteinkünfte: - 768 € ( ich -240 €, Ehemann - 160 €, kinder 368€)

Tatsächliche Einkommensverteilung
Bedarf BA: 1144 € (ich 337, Mann 337, kind1 251, kind2 219)
Einkommsverteilung: 400 € (ich 145,90, Mann 145,91, kind1 59,23, kind2 48,96)
Davon verteilt: 368 € (kind1 184 und kind2 184)
Einkommnesverteilung: 768 € (ich 145,90, Mann 145,91, kind1 243,23, kind2 232,96)
Angerechnetes Einkommen auf BA Leistungen: 754,04 € (ich 145,90, Mann 145,91, kind1 243,23, kind2 219,00)
Anspruch Leistungen BA: 389,96 (ich 191,10 €, Mann 191,09 €, Kind1 7,77€, Kind2 0,00)
Übersteigendes Einkommen: 13,96 (Kind2)
Bedarf KT: 469,95 €
Zahlbetrag: 845,95 €
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  #2  
Alt 09.02.2012, 12:18
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Beiträge: 84
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Wenn du nicht arbeitest hast du auch keine Freibeträge...
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  #3  
Alt 09.02.2012, 13:00
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Beiträge: 4
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Wie soll ich das der ARGE klarmachen? Dürfen die mir die 400 € abziehen und mir davon nur 240€ wiedergeben? Wenn die mir jetzt nur 240 € wiedergeben, bekomme ich dann nach Ablauf meines Bewilligungszeitraumes und einer Neuberechnung die fehlenden 160 € wieder? Ich weiss viele Fragen, aber ich habe so gar keine Ahnung. LG Dani
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  #4  
Alt 09.02.2012, 13:05
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Deine Gedanken kann ich so nicht nachvollziehen.

Man hat 400 € verdient. Von diesen 400 € wurden vom JC 240 € als Einkommen angerechnet. Die restlichen 160 € kann man behalten.

Sollte es sich jetzt herausstellen, dass keinerlei Eikommen erzielt wurde, müssen genau die 240 €, um die die Leistungen gekürzt wurden, zurückgezahlt werden.

Wieso Du davon ausgehst, dass 400 € fehlen, kann ich nicht nachvollziehen...
__________________
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(Orson Welles)

Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.
(Kurt Tucholski)
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  #5  
Alt 09.02.2012, 13:14
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Aber ich habe ja gar kein Geld verdient seit 1.1.12. daher die Fragen. Wenn ich erwerbstätig gewesen wäre, wäre das ja in Ordnung mit der Berechnung. LG Dani
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  #6  
Alt 09.02.2012, 13:16
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Zitat:
Zitat von barrou24 Beitrag anzeigen
Aber ich habe ja gar kein Geld verdient seit 1.1.12. daher die Fragen. Wenn ich erwerbstätig gewesen wäre, wäre das ja in Ordnung mit der Berechnung. LG Dani

Da ist ja der Punkt!!!

Man hat Dir Deinen Regelssatz um 240 € gekürzt, da man von einem Einkommen in Höhe von 400 € ausgegangen ist.

Da Du nichts verdienst hast, bekommst Du nun die 240 € nachgezahlt.
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