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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo , ich habe wenig Ahnung von der ganzen Materie, szs keine ! Weiterhin weiß ich auch nicht ob ich meine Beitrag hier richtig erstelle oder im richtigen Fach ablege , sorry, wenn dem nicht so sein sollte, für Ratschläge bin ich immer offen. Meine Frage : Wie errechnet sich mein Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit ? - Verdienst ca. 434 € Netto. Fahrtkosten : 21 Km x 0,20 € x 23 Tage ( z.b.) Monat März Werbungsk.P : 15,33 € Versicherung : 30,00 € Wie setzen sich nun die weiteren Freibeträge zusammen, bzw. wie müsste dann meine Berechnung für das zu berücksichtigende Einkommen aussehen Wer kann mir bitte helfen ?? Vielen Dank vorab Lg |
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#2
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| Hallo, also ich bin in der gleichen Situation und kann daher nur sagen wie es bei mir berechnet wird. Also! Es wird der Bedarf als Grundsumme genommen. Das ist Klar. Dann hast du ja letztendlich einen Gewinn, der von einen Steuerberater errechnet wird. Davon werden Pauschal erst einmal 100€ abgezogen, wenn der über 400 € liegt wird dann nochmal 20% abgezogen. Beispiel: Bedarf 700€ Einkommen aus selbständiger Arbeit laut Steuerberater: 500€ 500€ - 100€(Pauschale) = 400€ 400€ - 20% = 320€ Bedarf 700€ - 320€ = 380€ das heißt dann also, es würden noch 380€ fehlen um den Bedarf zu decken und die bekommst du dann ausgezahlt! So wird es bei mir berechnet. Hoffe ich konnte damit ein wenig helfen. |
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#3
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| Hallo, vielen Dank erstmal. Na ja, mir ist deine Berrechnung klar, aber mir ist eben nicht klar, wie sich das bei nichtselbstständiger Arbeit mit den ganzen Freibeträgen etc. verhält. LG |
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#4
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| Zitat:
Ich würde etwas anders rechnen: Du hast einen Grundfreibetrag in der Einkommensbereinigung von € 100,00 Dieser schließt die Werbungskostenpauschale und die Versicherungspauschale ein. In Deinem Fall aber sind die absetzbaren Beträge möglicherweise höher als diese € 100,00, nämlich 21km x 0,2 x 19 Tage = € 79,80 plus Kfz.-Haftpflicht, plus andere in § 11 Abs. 2 Nr. 3 - 5 aufgeführten Kosten. Die € 15,33 Werbungskosten ist dabei keine Grenze sondern eine Pauschale, Du kannst auch höhere Werbungskosten nachweisen. =evtl. mehr als € 100,00. Dann ist der höhere Betrag zum Ansatz zu bringen plus Freibetrag nach § 30 SGB II = € (434,00 - € 100,00) * 20% = € 66,80 |
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#5
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| Gewinn vom Steuerberater errechnet ist auch falsch, da im SGB II das Steuerrecht nicht gilt. Beispielsweise gibt es keine Abschreibungen sondern nur tatsächlich getätigte Ausgaben. |
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#6
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| Hallo Clownfish, vielen Dank für Deine Info. HMMMM, na ja, ich weiß nicht wie ich es erklären soll, dass Ganze ist wesentlich komplizierter. Kosten wie Haftpflicht, Benzin etc. sind bereits bei den Ausgaben zu selbstständiger Tätigkeit abgerechnet, weil das Kfz das ich zur Arbeit auf Angestelltenbasis nutze zu 100 % meinem Betriebsvermögen gehört. Im Grunde sieht es für März wie folgt aus : Einnahmen aus selbstständiger Basis minus 680 € ( alle betrieblcihen Kosten enthalten ) Mein Nettoverdienst aus nicht selbständiger Arbeit beträgt für März plus 434 €. Deshalb dürfte die Rechnung etwas komplizierter sein, da der Weg zur Arbeit, also die 21 km täglich für das Firmen KFZ Privatfahrten bedeutet. Dann wäre es doch so, das ich nur 0,10 € ( Privatfahrten aus Betriebsvermögen mit je 0,10 € pro gefahrenen Km abgezogen ) pro KM für Fahrten zur Arbeit ansezten dürfte , also 21 KM x 0,10 € x 19 Tage ?? Für einen aufgeschlüsselten und für den Fall konkreten Rechenweg wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank vorab für die Bemühungen LG |
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