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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo! Ich arbeite seit November in einer Bank und lebe mit meiner Freundin, ihren 2 Kindern und einen gemeinsamen Kind zusammen. Zuvor waren wir beide ALG II - Empfänger. Nun bekam ich eine Rückzahlungsforderung vom Amt. Ich weiß dass ich meiner Freundin und meinem Sohn unterhaltsverpfichtet bin, doch bin ich auch ihren Kindern unterhaltsverpflichtet. Das Amt hat meinen Lohn auch auf ihre Kinder angerechnet, so dass ich auch für sie zurückzahlen soll bzw zukünftig sie weniger bekommen. Ist das richtig oder soll ich dem widersprechen, da siehe oben, ich ja ihren Kindern nicht unterhaltsverpflichtet bin und sie ja sowieso, weil Väter net zahlen, UVG bekommen. danke im Vorraus |
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#2
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| Ja, ihr bildet alle gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Heißt also, dass dein Einkommen auch auf die nicht leiblichen Kinder angerechnet wird nach dem Individualprinzip. Da die beiden aber Kindergeld und UVG erhalten, wird es sich ja lediglich um den KdU-Anteil der beiden handeln. Um die Rückzahlung wirst du nicht herum kommen.
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