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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 21.06.2009, 15:47
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Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 9
Standard Einkommen (selbstständig) zurückzahlen bei ALG II Bezug, Wieviel??

hallo, ich hoffe das ist das richtige Forum hier für meine Fragen:

Ich bin teilselbständig und bekomme Rest ALG II monatlich mit vorläufigen ALG II Bescheid über Zeitraum von 6 Monaten (läuft bei mir ab Mai 09 neu)

Meine Lage zur Frage:
habe jetzt für paar Monate zusätzlichen Auftrag der vergleichsweise mehr Geld einbringt.

Wollte mich also für diese Monate vom Jobcenter ganz abmelden.
Das wurde mir brieflich untersagt, da ich für den ganzen Bewilligungszeitraum Leistungen bezögen und für eben diesen Zeitraum alle Einnahme (und Ausgaben) nachweisen müsse, Abmelden für eienige Monate IM Zeitraum gäbe es nicht

FRAGE 1 Hat der JC-Bearbeiter Recht?
Geht das nicht, ein partielles Abmelden im Bewilligungszeitraum? Falls doch, WIE?

FRAGE 2:
zahlt Jobcenter also weiterhin meine Krankenversicherung, da ich ja dort angemeldet bleibe, obwohl ich der KK bereits für die entsprechenden Monate eigene Anmeldung schickte, oder muss ich sie zahlen bei bestimmtem Einkommen? (Welche Höhe?)

FRAGE 3
WENN meine freiberuflichen Nettoeinnahmen im Bewilligungszeitraum höher sind,
als die Leistungen des Jobcenter in diesen 6 Monaten.
Was passiert dann mit meinem Einkommen?
was mit meienm ALGII und was mit meinr Krankenversicherung?

Klar muss ich alle an mich gezahlten Jobcenterleistungen zurückzahlen
ABER muss ich darüberhinaus auch mein verdientes Geld an das Jobcenter zahlen??

Zahlenbeispiel:
wenn ich hätte vom JC per 6 Monate 1200 Euro
und im selben Zeitraum Einkünfte von z B: 8400 Euro (ergäbe 1400 pro Monat)
muss ich dann außer den vom JC bekommenen 1200 noch MEHR von meinen Einkünften ans JC zurückzahlen ?

Kann z.B. das JC evtl. noch die durch sie gezahlten Krankenkassen-Beiträge von mir fordern? Falls Ja, welche Höhe, Stimmt es dass das das JC immer 125,- plus 25,- KK zahlt?

Könnte es sein, dass ich nur noch die 10% oberhalb von 800 behalten darf,
obwohl ich im gesamten Bewilligungszeitraum mehr verdient hab als ich vom JC bekam?
Dass ich also unterm Strich eigenes verdientes Geld oberhalb jeder JC-Leistung an das JC geben müsste?

Auf deutsch: bei o.g. Rechenbeispiel: wieviel kann ich behalten und warum?

Hoffe mich verständlich gemacht haben zu können
wer was hilfreiches und gesichertes dazu beitragen kann
oder mir eine kompetente beratungsstelle im raum berlin nennt

kriegt schon jetzt n dicken knutscher von mir
danke für alles sagt ulrike
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  #2  
Alt 21.06.2009, 16:26
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Beiträge: 3.120
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Ob Du Dich auch innerhalb eines Bewilligungszeitraum abmelden kannst - ich meine ja. Ich bezweifle aber, dass es möglich ist, sich mal nur ganz kurz abzumelden, um den Lottogewinn/den lukrativen Auftrag "unbeschadet" mitnehmen zu können. Das ist aber Bauchgefühl - ich weiß nicht, wo das im Gesetz steht.

Zur Rückzahlungshöhe - da bin ich überfragt. Du hast den Finger schon korrekt auf den wunden Punkt gelegt. Sicher wirst Du das zurückzahlen müssen, was Du von der ARGE erhalten hast - aber was ist mit den Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung, die von ARGE geleistet wurden. Da würde mich auch eine durch entsprechende Rechtsgrundlagen ordentlich unterfütterte Antwort brennend interessieren.
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  #3  
Alt 21.06.2009, 16:33
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Beiträge: 3.305
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Zum Thema Kurzzeitabmelden werfe ich den hier mal in den Raum:

Zitat:
§ 46 Verzicht

(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
SGB 1 - Einzelnorm

Bei meinem Freund als normalen Arbeitnehmer, wird immer so angerechnet, dass zumindest noch minimaler Anspruch besteht, damit man eben weiter versichert bleibt. Vll gibt es analog dazu auch was bei Selbstständigen.
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  #4  
Alt 21.06.2009, 17:44
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Beiträge: 549
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Ich meine, dass der Gesetzgeber hier mit zweierlei Mass misst.

Der unselbstständig Beschäftigte kann jederzeit bei Arbeitsaufnahme den Leistungsbezug beenden. Egal wie viel er verdient, er muss nix für die Vergangenheit zurückzahlen.

Beim Selbstständigen wird im Bewilligungszeitraum ein Duchschnittseinkommen berechnet. Das führt vermutlich dazu, dass du rückwirkend erhaltenen Leistungen zurückzahlen musst.

Wenn es dich beruhigen sollte, dein selbstverdientes Geld nimmt dir niemand weg. Das ist Deins. Nur die Leistungen die du von der ARGE erhalten hast musst du zurückzahlen.

Was mit der Krankenversicherung geschieht kann ich dir aber auch nicht sagen. Da gibt es wohl eine Sonderreglung.
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  #5  
Alt 21.06.2009, 18:08
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Beiträge: 9
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also danke an alle für eure beiträge bis hier !!

@timeras: das klingt doch nach nem vergleichsweisen lichtblick
und ich nehme mal an, du bist dir da ganz sicher, dass man behalten kann was oberhalb der JC gezahlten Leistungen selbst verdient wurde?
sorry, bei dem was man heutzutage hört, auch hier im forum und sonstigem internet, kann man ja nur noch misstrauisch werden etc.
bin sonst nicht so drauf... und hoffe, das legt sich auch wieder, keine schöne haltung...

Also: dickes DANKE bis hier
alle anderen können gern auch noch antworten schreiben...
liebe Grüße an alle!!
ulrike
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  #6  
Alt 21.06.2009, 18:27
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Die ARGE kann maximal das ausgezahlte ALG II zurückfordern.

Bei den Beiträgen zur KV und RV bin ich mir nicht sicher, da musst du dich auf die fachkundigen SBs hier verlassen.
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  #7  
Alt 21.06.2009, 18:38
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Ich hab auch noch mal hin und her überlegt. timeras hat sicher Recht, die ARGE kann maximal die an Dich ausgezahlten Zuschüsse zurückfordern.

Die Krankenkassenbeiträge aber wurden nicht an Dich gezahlt, also können sie auch nicht von Dir zurückgefordert werden. Möglich ist aber, dass ARGE deswegen einen ziemlichen Aufstand macht, aber die sollen Dir dann erst mal ganz genau die Rechtsgrundlage nennen, warum sie meinen die Beiträge zurückfordern zu können. ARGE tut gerne mal so, als ging das Geld aus ihrem privaten Geldbeutel.
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  #8  
Alt 22.06.2009, 17:10
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Ich hab noch mal "geforscht", da tut sich für Dich als Selbstständige ja eine ziemlich lukrative Lücke auf:

Dein Einkommen wird über den 1. Bewilligungszeitraum (BWZ) von 6 Monaten gemittelt. In dieser Zeit bist Du über die ARGE Kranken-, Pflege-, Rentenversichert.
Vor Ende des 1. musst Du natürlich einen Weiterbewilligungsantrag für den 2. BWZ stellen, damit die Leistungen inklusive der Versicherungen unterbrechungsfrei erfolgen.
2 Monate nach Beginn des 2. BWZ legst Du der ARGE nun Deine Einkommensermittlung für den 1. BWZ vor. Unterstellt, Du hast dann so viel verdient, dass Du rückwirkend betrachtet keinen Anspruch mehr auf ALG II für den 1. BWZ hättest, dann musst Du natürlich das an Dich ausgezahlte ALG II zurückzahlen - nicht aber die Versicherungsbeiträge. Der entsprechende Bescheid wird dann vielleicht 3 Monate nach dem Ende des 1. BWZ bei Dir ankommen.
Dieses Ergebnis für den 1. BWZ hat aber keine Auswirkungen für den 2. BWZ, Du erhälst also weiter ALG II und bist versichert. Vor Ende des 2. BWZ musst Du natürlich einen erneuten Weiterbewilligungsantrag für den 3. BWZ stellen, damit die Leistungen inklusive der Versicherungen unterbrechungsfrei erfolgen..... und das beschriebene Spielchen wiederholt sich, auch wenn Du wieder etwas zu viel verdient hättest und die gesamte Leistung zurückgefordert werden könnte.

Mir sträuben sich zwar alle Nackenhaare und ich kann nur fassungslos den Kopf schütteln - aber ich hab den Eindruck, falls ich mich nicht völlig vergallopiert hab, ist dieser Unfug geltendes Recht.
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  #9  
Alt 22.06.2009, 17:15
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@Clownfisch: Bei Arbeitnehmern ist das gang und gäbe.
Würden wir 1 Monat rausfliegen wegen Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Gewinnbeiteiligung müsste ich auch meine Krankenversicherung selber tragen, sind zwar "nur" gute 150€, aber im Endeffekt nix anderes. Deswegen wird zumindest hier darauf geachtet, dass niemand mehr kurzfristig für 1 - 2 Monate aus dem Bezug rausfällt.

Ausgenommen sind natürlich Einkünfte die deutlich über den Zuschüssen liegen würden und man langfristig kein ALG2 benötigen würde.
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  #10  
Alt 22.06.2009, 17:15
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@Clownfisch:
Aber wie kommst du darauf, dass nicht die SV-Beiträge zurück gefordert werden?
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