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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 10.12.2010, 22:26
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Registriert seit: 10.12.2010
Beiträge: 2
Standard Einkommen minderjähriger Kinder

Hallo,
wisst Ihr, was passiert, wenn meine 16jährige Tochter eine Lehrstelle bekommt und 700 Euro verdient?
Ich habe zwei Kinder und einen 400 Euro-Job, bekomme nur noch ca. 700 Euro plus Kindergeld.
Wird ihr Einkommen dann komplett angerechnet und wir bekommen gar nichts mehr oder sind Kinder nicht für die Bedarfsgemeinschaft unterhaltspflichtig?
Konnte darüber nirgendwo etwas finden.
Heike
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  #2  
Alt 10.12.2010, 22:56
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Das Einkommen des Kindes wird gegen den Bedarf des Kindes gegengerechnet. Wahrscheinlich ist sie dann nicht mehr hilfebedürftig und wird aus der BG rausgenommen, das ALG 2 sinkt dadurch natürlich.

Weiterhin wird das Kindergeld des Kindes ganz oder teilweise bei dir angerechnet. Auch dadurch wird das ALG weniger. Dass es ganz entfällt, ist, da du nur einen 400 Euro Job hast, unwahrscheinlich.

Turtle
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  #3  
Alt 13.12.2010, 16:29
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Registriert seit: 10.12.2010
Beiträge: 2
Standard Einkommen minderjähriger Kinder

Hallo Turtle,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich frage mich, was mit dem Überschuß passiert, weil ein Kind ja nur ca. 300 Euro bekommt. Wird das, was sie in der Lehre mehr verdient, als ihr ALG-Anteil, der Bedarfsgemeinschaft auch angerechnet?
Bei mir wird das Kindergeld übrigens schon immer vom Bedarf abgezogen. Ich dachte, das wäre bei jedem so. Ist es aber anscheinend nicht?
V.G., Heike
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  #4  
Alt 13.12.2010, 18:35
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Der Bedarf ist nicht nur der Regelsatz, sondern auch der Mietanteil. Das scheinst du zu vergessen...

Turtle
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Stichworte
bedarfsgemeinschaft, einkommen, minderjähriger, mitglieder

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