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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 21.01.2009, 21:17
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Beiträge: 6
Standard Einkommen bei ALGII und Lohn für Krankenkasse?

Kann mir jemand weiterhelfen?

Ich versuche gerade einen Antrag auf Rückerstattung der Zuzahlungen bei der Krankenkasse zu stellen, weiß aber nicht was ich nun als Einkommen angeben muss..

Die ersten drei Monate erhielt ich nur ALGII
Wenn man nur ALGII bekommt sind es ja im Monat 345€ die man angeben soll.. aber was gibt man für sein Kind an?

Ab April letzten Jahres:

Ich verdiene zwischen 700 und 800€ im Monat und bekomme ergänzende Leistungen ALGII da ich alleinerziehend mit einem Kind bin..

Muss ich also die Gesamtsumme angeben (bsp. im Monat 800 Lohn + 400 ALGII) oder ist es eine andere Berechnung?
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  #2  
Alt 21.01.2009, 22:22
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Beiträge: 1.122
Standard

Zitat:
Zitat von aidualch Beitrag anzeigen
Kann mir jemand weiterhelfen?

Ich versuche gerade einen Antrag auf Rückerstattung der Zuzahlungen bei der Krankenkasse zu stellen, weiß aber nicht was ich nun als Einkommen angeben muss..

Die ersten drei Monate erhielt ich nur ALGII
Wenn man nur ALGII bekommt sind es ja im Monat 345€ die man angeben soll.. aber was gibt man für sein Kind an?

Ab April letzten Jahres:

Ich verdiene zwischen 700 und 800€ im Monat und bekomme ergänzende Leistungen ALGII da ich alleinerziehend mit einem Kind bin..

Muss ich also die Gesamtsumme angeben (bsp. im Monat 800 Lohn + 400 ALGII) oder ist es eine andere Berechnung?
Hi,

6Bei Versicherten, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch erhalten, ist abweichend von den Sätzen 1 bis 3 als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur die Regelleistung nach § 20 Abs. 2 des Zweiten Buches maßgeblich.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.htmlDa wird also nur für dich der Regelsatz (345 € ) eingetragen. Und der Arbeitslohn wird extra eingetragen.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #3  
Alt 21.01.2009, 22:33
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Zitat:
Zitat von lopo Beitrag anzeigen
...also nur für dich der Regelsatz (345 € ) eingetragen. Und der Arbeitslohn wird extra eingetragen.
Also muss ich in der Spalte für meinen Sohn nichts eintragen, wenn ich das richtig sehe?

Aber ganz verstehe ich den Text da nicht:
sowie für den in § 264 genannten Personenkreis als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur der Regelsatz des Haushaltsvorstands nach der Verordnung zur Durchführung des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelsatzverordnung) maßgeblich.

6Bei Versicherten, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch erhalten, ist abweichend von den Sätzen 1 bis 3 als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur die Regelleistung nach § 20 Abs. 2 des Zweiten Buches maßgeblich

Kann mir das jemand übersetzen?


Und wie ist es für die Zeit in der Ich Lohn UND Ergänzende Leistungen erhalte, was gibt man da an?

Eigentlich ist es ja nicht soviel mehr als der ALGII Satz wenn ich die Ergänzenden Leistungen dazuzähle, wenn ich nun bei erhalt von 990€ ALGII nur 345€ Einkommen angeben muss kann es ja eigentlich nicht sein daß ich nachdem ich arbeiten gehe und noch ergänzende Leistungen benötige nun 1000€ Brutto Lohn+400€ ALGII angeben muß... ?

Hier müsste doch eigentlich eine ähnliche Regelung wie bei reinen ALGII Empfängern greifen?
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  #4  
Alt 21.01.2009, 22:35
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Zitat:
Zitat von aidualch Beitrag anzeigen
Und wie ist es für die Zeit in der Ich Lohn UND Ergänzende Leistungen erhalte, was gibt man da an?

Habe ich das richtig verstanden würde ich in der Spalte wo man das Bruttoeinkommen insgesamt angibt nur die 345€ x 12
angeben und auf der Rückseite detailliert einmal GesamtBrutto Lohn und einmal Gesamt ALGII?
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  #5  
Alt 22.01.2009, 14:45
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Zitat:
Zitat von aidualch Beitrag anzeigen
Habe ich das richtig verstanden würde ich in der Spalte wo man das Bruttoeinkommen insgesamt angibt nur die 345€ x 12
angeben und auf der Rückseite detailliert einmal GesamtBrutto Lohn und einmal Gesamt ALGII?
Hi,

so wie oben beschrieben würde ich das auch machen oder mich bei der KK kundig machen.

Bezieht eine vielköpfige Familie ALG II, kommt immer nur die Regelleistung nach § 20 Abs. 2 zur Anwendung ( früher 345 €, dann 347 € und heute 351 € ). Egal wie viele Personen in der BG Leistungen beziehen.
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  #6  
Alt 22.01.2009, 19:49
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Standard Danke!!

Super, vielen Dank!
Dann hab ich nun alles richtig ausgefüllt denke ich, wenn nicht werden sie sich schon melden,..
Gruß Claudia
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  #7  
Alt 22.01.2009, 20:14
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Beiträge: 18
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Eigentlich habe ich na nichts zu meckern, zumindest inhaltlich nicht.Aber die Regelleistung betrug letztes Jahr nicht bis Juni 347 Euro???

Gruß,
SissiEssen
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  #8  
Alt 22.01.2009, 20:39
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Beiträge: 6
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Zitat:
Zitat von SissiEssen Beitrag anzeigen
Eigentlich habe ich na nichts zu meckern, zumindest inhaltlich nicht.Aber die Regelleistung betrug letztes Jahr nicht bis Juni 347 Euro???

Gruß,
SissiEssen
Hallo, ich denke Lopo hat es richtig geschrieben:
früher 345 € (bis juni 07) dann 347 € (ab Juni) und heute 351 (ab wann das war weiß ich nicht, habe ehrlich gesagt an dieser Stelle versehentlich mit 347 gerechnet

Von der Krankenkasse bekam ich übrigends mittlerweile auch diese Antwort:

Wenn Sie im ganzen Jahr 2008 laufend ALG II erhalten haben, so ist für die Feststellung Ihrer individuellen Belastungsgrenze die Mindesbelastungsgrenze ( EUR 83,76 bzw. EUR 41,88 für chronisch kranke ) maßgeblich. Fügen Sie bitte Ihren Antragsunterlagen die ALG-II- bescheide für das Jahr 2008 in Kopie bei. Das Arbeitseinkommen bliebe dann unberücksichtigt
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  #9  
Alt 22.01.2009, 20:45
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Zitat:
Zitat von SissiEssen Beitrag anzeigen
Eigentlich habe ich na nichts zu meckern, zumindest inhaltlich nicht.Aber die Regelleistung betrug letztes Jahr nicht bis Juni 347 Euro???

Gruß,
SissiEssen
Hi,

hätte ich die genauen Daten schreiben sollen, statt:

" ( früher 345 €, dann 347 € und heute 351 € )."?

bis 30.06.2006, 345 €,

bis 30.06.2008, 347 €,

ab
01.07.2008, 351 €.

Ja, du hast recht, hätte ich so schreiben sollen.
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  #10  
Alt 22.01.2009, 20:55
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Zitat:
Zitat von lopo Beitrag anzeigen
bis 30.06.2008, 347 €,

ab 01.07.2008, 351
UPS da sieht man wie lange der Antrag schon bei mir rumliegt, hatte den für 2007 ausgefüllt und berechnet mit 6x347 und 6x 351€
Das war wohl damals Stand der Dinge, hab das garnicht nochmal geprüft,..

Naja die KAsse wird sich schon melden oder es korrigieren.
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