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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Guten Abend! Ich hätte da mal ein kleines Anliegen... bzw. Bin ich denn im Irrenhaus? Oder noch besser: Fördern und Fordern im Alltag! Also es geht damit los, dass wir diesen Juli`09 beschlossen hatten, Hartz zu entfliehen... Wir erkundigten uns nach der oder dieser Firmenstruktur, und blieben mit einem *beratenden* Steuerberater bei der neuen UG (haftungsbeschränkt) hängen. Kurz und gut machte der Stiefsohn als Geschäftsführer beim Notar alles klar. Betriebsnummer, Steuernummer und Handelsregisternummer wurden beantragt. Nun ging es darum die Eltern (seit ca. 5 Jahren in der Hartz Spirale) über die ARGE per Lohnzuschuss in den Betrieb einzustellen. Dies wurde per Anfang August`09 mit dem zuständigen Vermittler und dem Steuerberater ausgeknobelt, so das eine Zusage in der Form stattfand, dass die ARGE 50%Lohn/50%Sozi auf 5Monate als Zuschuss bewilligen wollte. Nachdem nun bei der ARGE die Betriebsnummer vorlag, wollte der Sachbearbeiter den Antrag Mitte August zusenden, doch dann war er mal krank oder Urlaub oder naja... Auf jeden Fall wollte er sich darum kümmern. NAchdem nun auch die Arbeitsverträge vorlagen und auch mit dem Umzug alles besprochen war (Mietvertrag, 3Umzugsangebote,etc) sollte nun zum 01.10.2009 auch alles starten... SOLLTE! Heute Morgen hatten die Eltern beim Sachbearbeiter einen Termin, indem der Sachbearbeiter kurz und knapp mitteilte: "Sie haben uns einen wesendlichen und zudem nicht unerheblichen Punkt verschwiegen, nämlich das es sich bei dem Geschäftsführer um Ihren Stiefsohn handelt!" "Zudem sind unter dieser Geschäftsadresse in M noch 58 andere Firmen eingetragen!" "Sie erhalten NIX - 0,0 GARNIX - Keine KT auf Darlehensbasis etc!" ![]() Also ich denke mal, hier fehlt einem was, oder? ![]() 9 Tage vor dem Umzug und der Arbeitsaufnahme SAGT ES N E I N! ![]() Zudem ist die Wohnung auf 30ten gekündigt, die Steuerkarten und Sozialversicherungsnummern beim Steuerberater usw für die Anmeldung und und und... Der Möbelwagen ist zum Weekend auch bestellt und auch sonst alles für das neue Arbeitsleben ausgelegt worden... Fördern und Fordern hatte ich mir dann doch ein wenig anders vorgestellt, und dass die Eltern hier praktisch zum BLEIBEN in der HARTZSPIRALE verdonnert werden sollen ist mir auch nicht ganz so klar, denn der Sachbearbeiter hat entgegen seiner Argumentation gewusst, dass es hier um den Stiefsohn geht, zumal dieser ja auch mal in der Bedarfsgemeinschaft war... ![]() Irgenwelche Tips oder nette Ratschläge für eine schnelle Lösung dieses merkwürdigen Verhaltens??? Wäre super.... |
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#2
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#3
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| Fragen über Fragen... ![]() Naja, der Sachbearbeiter war die Hälfte der Zeit krank und die andere im Urlaub, es kümmerten sich ca. 4-5 andere SA um dieses Thema usw... Aber was heisst hier missbraucht? Es geht um sozialpflichtige Arbeitsplätze, 5 Monate Förderung (12 wären möglich) 5 Monate Nachbeschäftigungspflicht! Jedem Hinz und Kunz Betrieb steht sowas offen, und das Amt prüft und genehmigt! Die 58 Firmen sind in München in einem BÜROHOCHHAUS, nicht die Bedarfsgemeinschaft hat dort 58 Firmen angemeldet... ![]() Also zusammengefasst: Es gibt KEINE gesetzlichen Vorschriften für eine solche Verweigerung! Missbrauch ausgeschlossen, da ansonsten Rückzahlung droht! Interne Anweisung bezüglich Familie kann der ARGE-Kunde NICHT wissen! Und nach beinahe 4 Monaten... Also bitte! Nachtrag: Heute Morgen wurde ein Gespräch geführt mit dem ARGE-Leiter, indem sprach er deutlich an, dass sie ja froh wären (soll man nicht persönlich nehmen) wenn sie Kunden loswerden würden, doch er habe etwas gegen Verschwendung von Steuergeldern... *O-TON* Aber was hat das damit zu tun, wenn es solche Förderungen für jeden anderen Betrieb gibt? Nur nicht innerhalb von Verwandten... Nach einem Urteil ist diese Verfahrensweise der Bundesagentur als Anweisung rechtswiedrig! (Az: L9 AL 148/06) und widerspricht auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. |
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#4
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Vielleicht haben die Richter ja eine andere Einstellung zu einer mal eben von einem Verwandten aus dem Boden gestampften haftungsbeschränkten Unternehmensform, die sich keine Mitarbeiter ohne staatliche Förderung leisten kann. |
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#5
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| Das BSG hat nichts anderes gemacht, als die Sache ans LSG zurückzuverweisen, entschieden wurde da gar nichts. Der EGZ ist eine Ermessensleistung. Wenn der Arbeitgeber mit der Ablehnung nicht einverstanden ist, muss er in Widerspruch gehen und ggf. noch ins Klageverfahren. Vorher sollte er natürlich auf eine schriftliche Ablehnung seiner EGZ-Anträge bestehen. In diesen muss ja die ARGE ihre Entscheidung begründen und ihr Ermessen ebenfalls. Bevor wir also die genauen Ablehnungsgründe nicht kennen, können wir kaum was dazu sagen. Turtle |
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| arbeitsaufnahme, eingliederungsbeihilfe, lohnzuschuss |
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