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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 21.03.2010, 07:39
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Beiträge: 1
Standard Eingliederungsvereinbarung - Bewerbungskosten - Kürzung

Hallo,

mein Schwager hat folgendes Problem:

seine Eigenbemühungen sind in der Eingliederungsvereinbarung mit 3-5 Bewerbungen benannt.

Weiterhin enthält die Eingliederungsvereinbarung folgenden Satz:
"1. Ihr Träger für Grundsicherung... unterstützt Sie mit folgenden Leistunden zur Eingliederung...
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Zahlung der Bewerbungskosten. Es erfolgt eine pauschalierte Erstattung. Maximal werden jährlich 130 € erstattet..."

Er hat innerhalb von knapp 3 Monaten 7 Bewerbungen nachgewiesen - telefonische Bewerbung erkennt seine Vermittlerin nicht an...
Dafür hat die Dame eine Kürzung um 30% angeordnet, gegen die er Widerspruch einlegen möchte...

Er kann sehr schlecht lesen und schreiben und bewirbt sich hauptsächlich als Bauhelfer oder Produktionshelfer. Da ja nun Winter war stellt ja bekanntlich im Baugewerbe kaum jemand neue Leute ein und deshalb hat er auf ihr Verständnis gehofft, was die Anzahl der Bewerbungen betraf- dies wurde von ihr jedoch nicht berücksichtigt.

Weiterhin wäre das nächste Problem, dass ja in der EV die Bewerbungskosten mit 130 € jährlich benannt werden- das kommt für mich nicht mit den tatsächlichen Kosten für die Anzahl der geforderten Bewerbungen überein. Wenn man es so nimmt, werden die Kosten ja höchstens für 2,5 Bewerbungen je Monat übernommen...
Kann man dabei einen Einwand erheben, dass er finanziell nicht in der Lage ist, soviele Bewerbungen zu schreiben?

Er möchte wie gesagt Widerspruch einlegen und nun bin ich auf der Suche nach Argumenten, weil ich den Widerspruch aufsetzen soll...

Er fühlt sich von dieser Arbeitsvermittlerin schikaniert, weil es nciht die erste Kürzung ist, die er bekommen hat (ok- meiner Meinung nach war die erste mehr oder weniger gerechtfertigt).
Mittlerweile macht er eine Massnahme bei einem Bildungsträger mit und dort wurde auch schon über die besagte Vermittlerin gesprochen- mehr als die Hälfte der Leute, für die besagte Dame zuständig ist, hat momentan eine Kürzung.
Wie kann man es anstellen, dass er eine neue Vermittlerin bekommt? Wo kann man sich da hin wenden?

Vielen Dank schon mal vorab für eure Antworten.
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  #2  
Alt 21.03.2010, 14:36
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Er sollte 3 bis 5 Bewerbungen pro Monat erbringen. Das hat er nicht geschafft. Die Bewerbungskostenerstattung hat er noch nicht ausgeschöpft, ergo ist das überhaupt kein Argument, außerdem kannst du nicht mit pauschal 5 Euro rechnen, es steht ja gar kein Betrag da, der pauschal erstattet wird, es können also auch 2,50 oder 3 oder 4 Euro sein...

Worin eine Chance besteht, dass er einen Widerspruch oder eine Klage gewinnt, ist, dass das BSG vor kurzem entschieden hat, dass die Rechtsfolgenbelehrung auf der EGV nicht hinreichend ist. Er kann also versuchen, seinen Widerspruch mit dem Hinweis auf das BSG Urteil durchzusetzen.

Turtle
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