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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| hallo ihr lieben "besserwisser":-) ...wer weiß etwas zu meinem recht komplexen fall? ich bin seit 1.3.09 ein sogenannter hartz4-aufstocker. ich bin über die ArGe kranken- und rentenversichert und bekomme wohnzuschuss. vorher war ich fest angestellt an einer musikschule. durch geringere schülerzahlen (auch wegen wg volltagsschule) unterrichte ich weniger stunden und habe dort nur noch einen minijob. des weiteren gebe ich selbstständig unterricht und übe für einen verein eine gemeinnützige tätigkeit aus. ich bewohne mein eigenheim (seit 1991 meine private altersvorsorge geplant), zahle für meine 2 baukredite mtl 250 E zinsen, die als miete angesehen werden, und 150 abtrag, der nicht angerechnet wird. ich habe sehr niedrige heizkosten von 60 E. so komme ich also über die runden. nun möchte mein vater nach finanzkrisen-desaster sein geld sicher anlegen, nämlich in meinem baukredit, sodass er, wenn pflegebedürftig, bei mir leben und von mir versorgt werden kann. FRAGE: wird die ArGe das akzeptieren oder würde die summe von 20.000 E als vermögen gerechnet und ich fiele aus der Arge heraus? und würde ich nach einer gewissen zeit wieder in der ArGe aufgenommen, gibt es da fristen? Eijeijei.... Bitte um auskunft, wenn sich jemand auskennt! |
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#2
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| Ein höchst pikantes Problem denke ich. Zumindest dürfte die angedachte Konstruktion ARGEn Ärger heraufbeschwören. Ich würde hier ganz, ganz dringend empfehlen, diese Frage mit einem im Sozialrecht bewanderten Anwalt zu besprechen. Ich könnte mir vorstellen, dass hier rechtlich einwandfreie Möglichkeiten darstellbar sind, die Deine Interessen und die Deines Vaters unter einen Hut bringen. Aber das sollte von einem Anwalt ausgearbeitet werden. Wähl da sorgfältig, es gibt nicht so schrecklich viele Anwälte, die wirklich Ahnung im Sozialrecht haben, das erachte ich aber als unbedingt nötig, um hier eine rechtssichere Konstruktion zu finden. |
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#3
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| Hallo Clownfish, womit du deinen Optimismus näher begründest sagst du ja leider nicht. Soweit ich das verstanden habe erhält dann ein Hilfsempfänger 20000 €. Die müßte er doch zunächst verbrauchen ehe er dann weiter Sozialgelder beziehen könnte? |
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#4
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| Wenn er das Geld bekäme, um sein täglich Kaviarbrötchen üppig zu belegen, hättest Du sicher recht. Aber gerade wenn es um Immobilien geht, kann ich mir durchaus Konstruktionen vorstellen, in denen Vater's Geld dem Thread Eröffner überhaupt nicht zur Verfügung stehen wird. Mal laut gedacht: Väterchen geht zur Bank, die das Häuschen finanziert hat und erklärt dort: Hier liebe Bank hast Du € 20.000,00, die legst Du jetzt auf ein Sperrkonto in meinem Namen. Dieses Sperrkonto wieder dient Dir liebe Bank als Sicherheit für eine Bürgschaft, die ich der Vater, zu Gunsten meines Söhnchens abgebe und die es Söhnchen erlauben soll, seine Tilgung zu reduzieren. Damit hätte der Sohn jetzt während des Bezugs eine deutlich reduzierte Tilgungsrate, also letztendlich mehr Geld zur Verfügung, aber eben nicht, weil ihm Geld zugeflossen wäre, sondern weil er auf der Ausgabeseite sparen kann. Aber das ist eben nur ein Gedanke, das, oder Ähnliches, rechtssicher auszuarbeiten, dafür haben Du und ich die Juristen schließlich studieren lassen. |
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#5
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| Vielleicht ginge die folgende Konstruktion. Der Vater kauft der Bank einen Teil des Darlehens ab. Im Gegenzug wird eine Grundschuld z.B. in Form eines Wohnrechtes in das Grundbuch eingetragen. Aber der gute Max ist ja in seinem Denken leicht eingeschränkt und vermutet hinter jedem ALG II Empfänger einen Sozialbetrüger. |
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#6
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| Auch so etwas ist vorstellbar, wie ich schon sagte, da gibt's bestimmt eine Reihe von Möglichkeiten. |
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#7
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| habe das gerade ausgerechnet: die ArGe würde monatlich rund 56 E sparen und ich hätte 73 E mehr zum leben. der einzig "geschädigte" wäre die bank, die meinem vater vor einem jahr mitteilte, dass seine Lehman-zertifikate wertlos seien. die bank hätte dann mtl. 100 E weniger zinseinnahmen. das würde sie vermutlich verkraften. ![]() ....ja, werde spezial-anwalt kontakten, vielen dank auch clownfisch, du hattest mir schon im vorfeld meiner hartz4-geschichte in 2/09 sehr viele gute hinweise und auskünfte gegeben. |
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#8
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| mal anders und weiter gedacht, sollte das mit der kreditreduzierung nicht klappen... in falle des todes meines vaters würde ich ziemlich genau die summe erben, mit der ich meine gesamten baukredite abzahlen und ein leben lang mietfrei wohnen könnte. wir reden hier vom mittleren 5-stelligen bereich. kann die ArGe mir verwehren, die kredite mit diesem geld abzulösen und die erbschaft als vermögen bewerten? (das hieße dann ja wohl, dass ich aus der Arge-versorgung rausfiele und mich selbst kranken-und rentenversichern müsste.) liebe grüße von whoknows? |
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#9
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| Zitat:
Zitat:
bin keine betrügerin, aber habe verstanden, dass der, der hartz4-gesetze kennt, klar im vorteil ist. verstehe nicht, warum man die recht teure grundbucheintragung vornehmen sollte, in unserer kleinen familie ist alles harmonisch. daddy tilgt einfach einen meiner beiden baukredite und gut is. wenn er, 89, eines tages nicht mehr selbstständig zurecht kommt, nehme ich ihn einfach zu mir. kopf raucht.... allen erstmal eine gute nacht! |
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#10
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| Zitat:
Aber wie das nunmal ist, Depperte gibts wohl auch noch bei der FDP. Die FDP will den Bezug ihres Bürgergeldes an strengere Bedingungen knüpfen. Lehnt ein Arbeitsloser eine angebotene Arbeit ab, so soll um 30 % gekürzt werden, beim zweiten Mal nochmal 30 %. Damit sollen laut FDP die Leistungsbereitschaft gefördert und die "Fleißigen vor den Faulen" geschützt werden. |
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| baukredit, eigenheim, schenkung, selbstständig |
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