| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Ich habe unter Umständen die Möglichkeit eine "Tätigkeit" als Lehrbeauftragter im Ehrenamt auszuüben. Das "Einkommen" (Aufwandsentschädigung) wird ca. 150,00 € sein. Ich habe jetzt unterschiedliche Dinge gehört: Einmal, dass der Freibetrag in Höhe von 100 € gilt und von jemand anderem, dass der Freibetrag 175,00 € sei; wie gesagt bei der Aufwandsentschädigung. Was stimmt denn nun? |
|
#2
| ||||
| ||||
| Wenn es tatsächlich eine ehrenamtliche Tätigkeit und das ganze eine steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG ist, gilt der 175 €-Freibetrag.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#3
| |||
| |||
| Danke für die schnelle Antwort. Wo steht das im SGB II? Ich hab dort nichts gefunden - oder ich bin schon zum x-ten mal drübergeflogen... |
|
#4
| ||||
| ||||
| Zitat:
1. Einnahmen, soweit sie als a) zweckbestimmte Einnahmen, b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären, ...." Und in den Hinweisen der BA steht dann, dass dazu "... steuerfreie Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG (z.B. Übungsleiter, Ausbildender, Erzieher, Betreuer….) bzw. Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bis zur Höhe des Freibetrages nach § 3 Nr. 26a EStG ... " gehören"
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Freiberufliche Tätigkeit und Alg2 | Yasmin | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 31 | 20.10.2009 21:45 |
| Hartz IV Anspruch auch bei Beginn einer gewerblichen Tätigkeit? | Poppy17 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 8 | 14.05.2009 10:06 |
| Selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb | Old Man | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 7 | 31.01.2009 20:13 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Anrechnung Einkommen aus selbständiger Tätigkeit | sbine | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 9 | 30.01.2009 20:33 |
| ehrenamtliche Tätigkeit neben Hartz IV? | mongrove | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 2 | 17.12.2008 08:01 |