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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Guten Tag Ihr Lieben, Ich fang gleich mal an, nachdem ich dem Amt unangenehm aufgefallen bin, da ich mich gegen falsche Bescheide und aufgezwungene Bedarfsgemeinschaften gewehrt habe, mit Erfolg, habe ich so langsam das Gefühl meine SB hat mich nicht mehr lieb. ![]() Bin Alleinerziehende Mutter von einer 4 Jährigen Tochter, leider ohne abgeschlossene Ausbildung. Nun habe ich am 06.07.2010 eine EGV unterschrieben mit dem Ziel "schnellstmögliche Verringerung/Beendigung der Hilfebdürftigkeit." Und mit meinen Bemühungen 4 Bewerbungen monatlich zu schreiben habe ich auch sicherlich kein Problem. Nun verhält es sich so das ich mir im Juli nen Steuerberater geschnappt, mir ne EKS zuschicken lassen habe und nun Nebeneinkommen aus selbständiger Tätigkeit erwirtschafte. Wurde auch gleich geringer eingestuft damit ich nicht "maßlos überbezahlt" werde, so hieß es von der SB- alles kein Problem. Möchte in meinem Job bleiben und der Gewinn würde auch zukünftig steigen, meine Hilfebedürftigkeit sinken. Selbständigkeit ist heutzutage nicht so einfach, (allein die Krankenversicherung) aber ich bin nicht faul nur ein wenig Perspektivenlos. Und damit steh ich wohl auch nicht alleine da. ![]() Kurz nach der Unterschrift der EGV im Juli, bekam ich Stelleninformationen usw. hatte Termine im JC, die ich aufgrund von Krankheit verschieben mußte und gelangte am ersten Tag der Genesung zu einer anderen SB. Auch alles kein Problem. ![]() Bei meinem letzten Besuch bei der Kollegin meiner SB am 11.10.2010, meinte die unglaublich nette Dame ich hätte am 31.August 2010 eine MAE nach Hause zugeschickt bekommen und die hätte auch wohl am 11.10.2010 beginnen müssen. ![]() Ich war sichtlich verwundert und meinte zu ihr das ich wirklich nichts bekommen habe. Entweder gehörte ich jetzt zu den Tausenden von Betroffenen Hartz4 Empfängern die wirklich mal keine Post vom JC bekommen haben oder das Ding liegt heute noch auf dem Schreibtisch meiner SB. Die Kollegin meiner SB meinte nur, es steht hier im PC wurde ausgedruckt usw.. ich fragte Sie wer jetzt in der Beweispflicht steht und sie meinte der Hilfebedürftige. Sie gab mir den Wisch mit. Naja, ich rief bei der MAE an, da ging es auch um Unterstützung der sozialen Integration behinderter und/oder älterer Menschen. Ich war einfach nur baff, weil ich meiner SB ausdrücklich gebeten habe, dass ich soetwas nicht machen will. Außerdem sagte mir die nette Stimme von der MAE, dass Sie körperlich gesunde Menschen bräuchten da es ja nicht nur darum geht die Leute in ihrem Rollstuhl hin und her zu schieben. Da ich die Zuweisung erst am 11.10.2010 persönlich im JC bekommen abe, konnte ich auch zu dieser Maßnahme mit dem Beginn vom 11.10.2010 auch nicht gehen. Da ich seid meiner Kindheit einen Hüftschaden habe, war mir klar dass ich das überhaupt nicht machen kann. Ich teilte dies meiner SB schriftlich mit. Davon war auch nie mehr die Rede, denn ich bekam gleich einen dicken Briefumschlag mit Überraschungspost am 21.10.2010 : Eine neue EGV, einen neuen Termin ende November und eine Zuweisung zum 01.11.2010 zur GFBM- Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen. Ich rief innerhalb von 3 Tagen dort an und erkundigte mich über die Zeitmodule. Man sagte mir dies müsse mir meine SB in einer Zuweisung als Teilzeitmodul anbieten. Dies schrieb ich widerum per Email meiner SB, dass Sie bitte mein Nebenerwerb nicht nachrangig behandeln solle und mir eine neue Zuweisung zuschicken soll, außerdem fragte ich nochmal nach warum genau ich diese zweite EGV unterschreiben sollte ???? Ihre Antwort: " Sehr geehrte Frau ...., Sie können unter Berücksichtigung Ihrer freiberuflichen Nebentätigkeit ein Teilzeitmodell mit dem Träger GfBM individuell abstimmen. Ziel ist es, Ihre Bewerbungsunterlagendort zu aktualisieren und dem heutigen Bewerbungsstandard anzupassen, damit Ihre weiteren Bewerbungsaktivitäten erfolgsversprechender werden. In einer Eingliederungsvereinbarung werden alle Leistungen zur Arbeitsförderung und Ihre Verpflichtungen vereinbart, so auch das Bewerbercenter. Die Ihnen neu übersandte Eingliederungsvereinbarung ist ein Zusatz der bereits von Ihnen unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung und bedarf einer Unterschrift." Ich möchte diese 2 Wöchige Maßnahme gerne machen, kann nicht schaden. Dennoch denke ich dass es nicht zwingend notwendig ist eine zweite EGV zu unterschreiben oder?? Bin ich echt so bekloppt dass ich in der Email von meiner SB einfach nichts finden kann, das dies wirklich berechtigen könnte?? Außerdem,so glaube ich, ist die 2.ergänzende EGV fehlerhaft: Ziele: Überarbeitung der Bewerbungsunterlagen mit Unterstützung durch das Bewerbercenter Fortschreibung der Eingliederungsvereinbarung vom 11.10.2010 (???? HÄÄÄÄ???) , welche weiterhin ihre Gültigkeit behält. Ich glaub ich werd bekloppt, meine EGV ist vom Juli 2010, am 11.10.2010 habe ich mit Sicherheit nie etwas unterschrieben!! Und der dicke Überraschungsbrief ist am 19.10.2010 erstellt worden. Wie kommt die Dame auf dieses Datum? Wie kann ich gegebenfalls weiterhin reagieren? Die vom Bewerbercenter sagen ich bekomme die Teilzeitzuweisung von meiner SB und die behauptet etwas anderes. Ich warte derweil auf Post und auf einen evtl VA. Ich hoffe ich habe euch nicht zu sehr gelangweilt und der eine oder andere könnte etwas dazu sagen. Bald haben wir alle Hartz4 studiert. ![]() Liebe Grüße XxLUZIxX |
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#2
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| Kann mir grad keiner helfen? Der Träger des Bewerbercenters meinte zu mir ich bräuchte eine Zuweisung in der hervorgeht dass ich nur Teilzeit daran mitmachen möchte wegen meines Nebenerwerb. Habe aber nur eine ganz normal Zuweisung wo der Beginn 01.11.2010 (Das wäre schon Montag) und die Dauer von 2 Wochen nach Einmündung steht. Ich bat per email meine SB dass Sie mir bitte eine neue detailierte Zuweisung schicken solle. Sie schrieb daraufhin das könne ich mit dem Träger ausmachen. Ich hab Sie daraufhin nochmal per mail gebeten mir eine Zuweisung für ein Teilzeitmodul zu schicken, das kam noch nicht an. Hä? Wer hat Recht und was soll ich noch tun? Nun weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll. Ich hab angst wenn ich da Montag hingehe und mich auch anmelde, dass ich da dann nicht aus dem Vollzeitmodul rauskomme. Außerdem habe ich die neue EGV noch nicht unterschrieben und habe meiner SB erklärt, dann müsse die alte doch erstmal gekündigt werden, bevor ich einen neuen Vertrag abschließe, mit dem Hinweis dass die neue EGV eh fehlerhaft sei und wenn dann müsse man meinen Nebenerwerb auch miteinbeziehen. War das korrekt? Danke im vorraus! |
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| alleinerziehend, egv, ergänzung, mae, schikane |
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