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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 27.10.2009, 09:06
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Beiträge: 10
Standard eBay Selbstständig

Hallo,

ich bin 29 Jahre alt und seit 6 Jahre arbeitslos.
Ich beziehe Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalt 336 Euro, was mir zu wenig erscheint. Ich wohne mit Mutter (arbeitet noch) im Haus.
Deshalb beschließe ich mich, eBay selbstständig zu werden. Ich verkaufe, weil im Markt gar so wenig bzw. nicht gibt.

Ich muss die Gewerbeschein beim Rathaus eintragen lassen.
Muss ich jetzt ARGE melden, dass ich selbstständig möchte? Kontoauszug und Gewerbeschein vorlegen? Zur Schule gehen, um Geschäft zu lernen?


Gruß Viktor
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  #2  
Alt 27.10.2009, 13:01
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Beiträge: 5.840
Standard

Selbstverständlich musst du das der ARGE melden, denn deine Einkünfte müssen ja als Einkommen bedarfsmindernd angerechnet werden.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 27.10.2009, 16:38
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Beiträge: 216
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Zitat:
Zitat von Viktor Beitrag anzeigen
Zur Schule gehen, um Geschäft zu lernen?
Und das hört sich auch wie eine gute Idee für dich an, weil du sonst garantiert über kurz oder lang Ärger mit einem der folgenden hast:
Finanzamt, Konkurrenz (Abmahnungen), Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Finanzamt, IHK, und nochmal Finanzamt...

ich habe glaub ich mal gesehen, dass ebay selbst Kurse anbietet, sonst hilft vielleicht ein Anruf bei der IHK. Ohne Vorkenntnisse sowas zu versuchen ist finanzieller Selbstmord.
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  #4  
Alt 28.10.2009, 07:39
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Zitat:
Zitat von Schniposa Beitrag anzeigen
Und das hört sich auch wie eine gute Idee für dich an, weil du sonst garantiert über kurz oder lang Ärger mit einem der folgenden hast:
Finanzamt, Konkurrenz (Abmahnungen), Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Finanzamt, IHK, und nochmal Finanzamt...

ich habe glaub ich mal gesehen, dass ebay selbst Kurse anbietet, sonst hilft vielleicht ein Anruf bei der IHK. Ohne Vorkenntnisse sowas zu versuchen ist finanzieller Selbstmord.
Mache ich mir keine Sorgen. Ich werde alles zur Verfügung stellen. Sollte ich zu Unrecht abgemahnt werden, kriegt von mir Ärger. Ich lasse mir nicht einschüchtern.
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  #5  
Alt 28.10.2009, 09:03
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Ich teile IHK, Arbeitsamt, Finanzamt, Gewerbeamt, Notariat, Anwalt mit, dass ab xx.xx.xxxx selbstständig möchte und welche Unterlagen sie benötigen.

Wo ist also der Haken? Dass die Konkurrenz mich abmahnt, finde ich lächerlich. Was wollen Sie mich nachweisen, wenn ich ordnungsgemäß angemeldet bin? Ich arbeite zu Hause im Büro/Keller, nicht gleich einen Kleinbetrieb. Ich stelle keine Mitarbeiter ein, wozu auch. Was also Abmahnen?
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  #6  
Alt 28.10.2009, 09:17
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Schnipposa fragt sich ob Du die ganzen gesetzlichen Feinheiten kennt und gibt Dir deshalb den Tip, Dich vorher gut schulen zu lassen bzw. wenn Du genug Eigenkapital hast kannst Du ja auch einen Anwalt beauftragen, der z.B. abmahnsichere Widerrufsbelehrungen, Artikelbeschreibungen und Gewährleistungsansprüche schreibt und falls der Anwalt mist baut könntest Du diesen dann in Regress nehmen.

Gutes BEispisl ist hier der Widerruf würdest Du schreiben:

"Sie haben 4 Wochen Widerrufsrecht"

Hättest Du sofort die 1. Abmahnung, da die Frist 1 Monat beträgt.

http://www.akademie.de/fuehrung-orga...ay-amazon.html
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  #7  
Alt 29.10.2009, 20:36
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Hallo Viktor,

du brauchst dich nur anmelden, also Gewerbeschein, AAmt, die IHK und das Finanzamt kommen von alleine auf dich zu.

Bezügl AGBS/Widerrufsrecht kann ich dir was schicken, bitte kurze PN.

Normalerweise haben Anbieter wie Ebay, was sowas angeht, aber auch foren, in denen sich user darüber austauschen, ob die eigene webseite incl. AGBs und Widerrufsrecht/Impressum etc pp. gesetzestechnisch den Anforderungen genügt.

gruß Pearl
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  #8  
Alt 30.10.2009, 11:35
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Beiträge: 34
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Kleiner Tipp noch dazu:

Eine Freundin von mir hatte sich auch mal an Ebay versucht und einen Online-Shop eröffnet. Dabei besteht die Möglichkeit, dass du von der Arge Startunterstützung bekommst.

Bei meiner Freundin war das dann so:
Sie musste erst zur Arge, um sich beraten zu lassen. Dann musste sie eine Geschäftsprognose von einem Steuerberater erstellen lassen (zu erwartende Einnahmen / Kosten). Anschließend musste sie zur IHK zu einem 3-tätigen Gründerkurs. Von der Arge bekam sie dann für ein Jahr einen monatlichen Zuschuss von 300 Euro zum ALG2. Das ALG2 wurde für diesen Zeitraum von der Arge garantiert. Sie brauchte während diese Zeit als keinen Folgeantrag zu stellen. Die erzielten Geschäftszahlen musste sie natürlich der Arge vorlegen.

Damit hast du dann wenigstens erstmal für einen Zeitraum die Möglichkeit, das Geschäft zu etablieren.

Achja, Gewerbeanmeldung und andere Steuernummer brauchst du natürlich. Aber das können Dir die Berater in der Arge und der IHK genau erklären.
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  #9  
Alt 30.10.2009, 18:44
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Registriert seit: 11.10.2009
Beiträge: 27
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Genau so geht das.

An den threaderöffner, ich hab oben mit dem falschen nick ("Pearl")unterschrieben.
Hier heiße ich MariaGabriella. Ich hab nen shop bei 1und1, für meinen Verlag, und dort gibt es jede Menge Infos.

gruß, MariaG
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