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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich bezog 3 Monate lang, durch Mitnahme vom Arbeitslosengeldanspruch aus Österreich mit Hilfe vom Formular E303, Arbeitslosengeld. Nun werde ich ab 01.04 Hartz 4 und Kosten für die Unterkunft beantragen, da die 3 Monaten nun abgelaufen sind und mir damals gesagt wurde, das dies der nächste Schritt für mich ist. Nun stellen sich für mich noch ein paar Fragen und ich hoffe auf eure Hilfe. Ich habe nun den Hartz4 Hauptantrag ausgedruckt, sowie die Anlagen KDU, EK und VM. Diese Anträge füllen ich aus, da die anderen mich nicht betreffen und gebe sie am 31.03 bei meinem Arbeitsamt ab. 1. Wie lange dauert es in der Regel bis der Anspruch genehmigt ist - kann es sofort von einer Mitarbeiterin geprüft werden, es wäre ärgerlich, wenn es wegen einem kleinen formellen Fehler zu einer Verzögerung kommt. Bin ich sofort mit Antragsabgabe versichert und die Karte wird mir automatisch zugestellt, wobei ich schon vorher zum Arzt kann, da ich schon ab 01.04 einen Arzttermin habe, demnach die Karte dann nachlegen werde, sobald sie bei mir eingetroffen ist ? 2. Folgende Fragen stellten sich für mich bei den Anträgen : a) Ich habe kein eigenes Konto und kann mir das Geld per Verrechungsscheck zukommen lassen, dazu lasse ich in dem Fall die Bankverbindungsfelder einfach leer – richtig ? b) Beim Hauptantrag unter 6b) soll ich den letzten Bewilligunsbescheid zum Arbeitslosengeld und das Beendigunsschreiben vorlegen. Ein Beendigunsschreiben kann ich nicht vorlegen, ich habe nur die Bestätigung für die Aufrechterhaltung vom Arbeitslosengeld durch das Formular E 303, das mir in Österreich und Deutschland genehmigt worden ist. Bekomme ich überhaupt so ein Beendigunsschreiben, ich denke nicht das ich so ein Schreiben in meinem Fall vorlegen muss – richtig ? c) Bei der Anlage KDU, zuerst eine allgemeine Frage : Ich zahle 400 Euro Miete warm (ohne Stromkosten) in meiner Wohnung, in der ich allein leben und ich habe die Befürchtung das mir das Amt, dies nicht als angemessene Wohnung ansieht. Kann ich z.B. nur 300 Euro angeben, so dass mir eventuelle Schwierigkeiten nach 6 Monaten erspart bleiben oder ist das nicht nötig, da mir nach 6 Monaten sowieso nur der Regelsatz als angemessene Wohnung gezahlt werden ? d) Beim Antrag KDU soll ich den Mietvertrag beilegen, damit sind die Angaben unter 4) in dem Fall doch nicht freiwillig, da dort der Name der Vermieter und ihre Bankverbindung steht – ist das nicht ein Wiederspruch ? Unter 1) wird zwischen Gesamtgrösse der Wohnung und Wohnfläche der Wohnung unterschieden, doch ist das nicht das gleiche ? Was wird mit bezugsfertig gemeint, wenn ich eingezogen bin oder wann das Haus bezugsfertig wurde ? Bei mir sind alle Kosten warm mit 400 Euro angeben, daher kann ich nicht Heizkosten oder Nebenkosten ausfüllen – ist das ein ein Problem ? Die seperaten Stromkosten, die nicht in den 400 Euro drin sind, kann ich nicht im Antrag angeben - richtig ? Ich weiss einfach nicht, inwiefern die Anträge genau ausgefüllt werden sollen und da ich darauf angewiesen bin, das der Antrag schnell bearbeitet wird, danke ich schon im Vorfeld für die Beantwortung meiner Fragen ! Liebe Grüsse Michael |
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#2
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| Zitat:
Zitat:
b. Das nennt sich üblicherweise Aufhebungsbescheid. Und was du nicht hast, kannst du auch nicht vorlegen. Nimm mit, was du hast an Unterlagen. c. Das wäre unsinnig, die Arge muss für eine gewisse Zeit die tatsächlichen KdU bezahlen und dich unter Fristsetzung auffordern, die KdU zu senken sofern sien icht angemessen sind. Aber die Angemessenheit kann man dir auch schon vorher sagen. d. Die Vorlage des Mietvertrages gilt als Bestätigung deiner Angaben und nicht zur Datenschutzverletzung. Die Gesamtgröße ist die ganze Wohnung, Wohnfläche sind die Wohnräume ohne Flur, Bad und Küche. Die Frage nach der Bezugsfertigkeit zielt auf das Wohngebäude ab. Offenbar zahlst du eine Pauschalmiete von daher entfällt die Aufschlüsselung. Stromkosten sind ohnehin aus dem Regelsatz zu bestreiten. |
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#3
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| Hallo, danke zuerst für deine schnelle Antwort - ich füge ein, damit Klarheit vorhanden ist und du hast mir schon jetzt sehr weitergeholfen ! Zitat:
Michael |
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#4
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| Unter den Voraussetzungen solltest du den Arzttermin verschieben oder zumindest mit der Praxis den Ablauf klären. Rein theoretisch bist du ab Antragstellung versichert, aber die Anmeldung bei der KV erfolgt üblicherweise erst rückwirkend mit der Bewilligung - und die wirst du nicht innerhalb von 3 Tagen bekommen. Wenn dein Mietvertrag eindeutig ausweist, das die Miete inklusiver aller pauschal berechneter Nebenkosten (außer Strom) ist, entfällt eine Angabe. Dann ist aber die Vorlage des Mietvertrages noch zwingender als ohnehin schon. |
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#5
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| Allerdings wäre es sinnvoll gewesen, den Antrag bereits vor 2-3 Wochen abzugeben. Denn wenn Du den Antrag morgen erst abgeben wirst, mußt Du mit einer Bewilligungszeit von 1-3 Wochen auf jeden Fall rechnen. Sollten noch Unterlagen nachgefordert werden, die für die Bewilligung notwendig sind, zieht sich alles natürlich in die Länge. LG Rike |
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#6
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| Erstmal danke für die Antworten, ja das mit der Bewilligungszeit ist mir nun bewusst und ich hoffe es wird bald erledigt, da ich alle Unterlagen vollständig ausgefüllt, sowie die benötigten Unterlagen beigefügt habe. Lediglich bei der Anlage EK wusste ich nicht die Bemessungsgrundlage von meinem Arbeitslosengeld aus Österreich, nur die Höhe täglich, das mir über das deutsche Arbeitsamt ausgezahlt wird. Doch nun ist nur noch ein Problem und ich kann das nicht verstehen. Die Frau, die mein Hartz 4 Antrag vor zwei Tagen angenommen hat, sagte ich, das ich doch nun ab 01.04 versichert sein müsste. Sie meinte, ich solle mich einfach bei einer Krankenkasse meiner Wahl melden und dort mich melden, bis 31.03 war ich ja noch in einer österreischischen, gesetzlichen versichert. Also heute bei der AOK mal angerufen und es klang nicht so, als ob das sofort läuft. Mein Problem ist nur, ich habe tierische Zahnschmerzen und brauche eine Versicherungsnummer, sonst werde ich nicht behandelt und lügen werde ich sicher nicht. Hat jemand von euch Erfahrung damit, das man auf seine gesetzliche Versicherung pochen kann, wenn man aus der österreichischen ausscheidet oder muss ich wirklich die Wochen warten, bis er bewilligt wird (was er sowieso wird) - einfach in der Zeit mal in den Keller schauen, eine rostige Zange suchen und den Zahn selber ziehen ? Kann doch nicht sein, oder ? Liebe Grüsse |
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#7
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| Also es hat alles funktioniert und eine Frage brennt mir noch auf dem Herzen zwecks finanzieller Planung. Nehmen wir an der Antrag, der am 30.03 abgegeben wurde, wird auf Anfang/Mitte Mai genehmigt. Zahlen die mir dann das Geld auch innerhalb vom Monat aus oder warten die immer bis Ende vom Monat, unabhänig vom Datum der Antragsgenehmigung ? Danke |
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#8
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| Die bereits fälligen Leistungen ab Antragstellung werden normalerweise innerhalb weniger Tage nach Bescheid überwiesen. |
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