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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft (Frau 35, Mann 31, Kind 13 Monate). Ich gehe arbeiten und meine Frau ist noch zu Haus - wir beziehen ALG II als Unterstützung für die Wohnung etc.! Nun brauchen wir mal ein "neues" Auto und um Zinsen zu sparen würden uns meine Schwiegeltern das Geld leihen. Meine Frage: Darf ich mir ein Darlehen bei meinen Schwiegereltern für die Anschaffung eines PKW leihen? Danke für die Hilfe |
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#2
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| Ja. Allerdings solltet ihr alles schriftlich dokumentieren, damit das nachweisbar ist, dass es wirklich nur ein Darlehen ist. Turtle |
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#3
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| Danke, es wird also nach meinen Erkundigungen kein Problem sein, mir das Geld mittels eines Darlehensvertrages zu leihen und mir einen PKW im Wert von etwa 10000€ zu kaufen und es dann bei der ARGE zu melden, da ich ja sonst kaum Vermögen besitze wird der übersteigende Wert für ein angemessenes Fahrzeug von 7500€ auf mein Schonvermögen angerechnet, oder!? |
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#4
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| So sollte es sein. Turtle |
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| Stichworte |
| autokauf, darlehen, eltern |
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