Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 06.04.2010, 09:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2010
Ort: Taucha bei Leipzig
Beiträge: 25
Standard Darlehen möglich bei Stromschulden und Gasschulden ?

Liebe Forummitglieder,
ich habe den Strom- und Gasanbieter gewechselt und habe vom vorherigen Anbieter eine Endabrechnung bekommen, die sich gewaschen hat und wo ich nicht weiss, wie ich diese bezahlen soll (insgesamt 500 Euro). Mittlerweile drohen mir beide Anbieter mit Abstellen der Energieversorgung.

Meine Frage daher, ich hab am 13.4.2010 einen Termin vereinbart bei meiner Leistungsbearbeiterin und möchte ein Darlehen beantragen um die Summe sofort an den Energieversorger zu begleichen.

Grund dafür ist dass ich zwar auch Ratenzahlung beim Gasanbieter und Stromanbieter machen könnte, nur habe ich da 2 hohe Raten zu begleichen und weiterhin die monatlichen Abschläge zu bezahlen. Das schaffe ich einfach nicht.

Wie ist eure Erfahrung damit ? Ist so ein Darlehen grundsätzlich möglich ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 06.04.2010, 09:47
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Dazu gibts bereits einige Threads. Bitte mal die Suchfunktion nutzen!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.04.2010, 10:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Die ehemaligen Anbieter können doch gar nicht was abstellen, was sie gar nicht mehr liefern. Aus diesem Grund wird die ARge kein Darlehen übernehmen, es besteht kein unabweisbarer Bedarf, da eben nicht abgestellt werden kann.

Die Gasabrechnung kannst Du allerdings sowieso bei der Arge einreichen zwecks Überprüfung der Nachzahlung der Heizkosten.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
darlehen, stromschulden

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
dringend hilfe bzgl darlehen Das Franz einmalige Beihilfen 9 21.02.2010 14:56
ARGE Darlehen und Privat Insolvenz jenskiam Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz 8 26.08.2009 22:29
Entgeldvariante und Darlehen ??? Ben200050 Hartz IV 4: U 25 1 17.07.2009 20:33


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:12 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0