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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Liebe Forummitglieder, ich habe den Strom- und Gasanbieter gewechselt und habe vom vorherigen Anbieter eine Endabrechnung bekommen, die sich gewaschen hat und wo ich nicht weiss, wie ich diese bezahlen soll (insgesamt 500 Euro). Mittlerweile drohen mir beide Anbieter mit Abstellen der Energieversorgung. Meine Frage daher, ich hab am 13.4.2010 einen Termin vereinbart bei meiner Leistungsbearbeiterin und möchte ein Darlehen beantragen um die Summe sofort an den Energieversorger zu begleichen. Grund dafür ist dass ich zwar auch Ratenzahlung beim Gasanbieter und Stromanbieter machen könnte, nur habe ich da 2 hohe Raten zu begleichen und weiterhin die monatlichen Abschläge zu bezahlen. Das schaffe ich einfach nicht. Wie ist eure Erfahrung damit ? Ist so ein Darlehen grundsätzlich möglich ? |
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#2
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| Dazu gibts bereits einige Threads. Bitte mal die Suchfunktion nutzen!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Die ehemaligen Anbieter können doch gar nicht was abstellen, was sie gar nicht mehr liefern. Aus diesem Grund wird die ARge kein Darlehen übernehmen, es besteht kein unabweisbarer Bedarf, da eben nicht abgestellt werden kann. Die Gasabrechnung kannst Du allerdings sowieso bei der Arge einreichen zwecks Überprüfung der Nachzahlung der Heizkosten. |
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| Stichworte |
| darlehen, stromschulden |
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