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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 07.02.2012, 22:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2012
Beiträge: 1
Standard Darlehen für Telefonanschluss

Hallo!

Folgender Sachverhalt:

Ich beziehe demnächst eine neue Wohnung. Hierfür muss ich den Telefonanbieter wechseln (alter Anbieter an neuer Adresse nicht verfügbar).

Leider sind an der neuen Adresse nur zwei Telefongesellschaften möglich. Der Günstigere (20€/Monat) möchte jedoch eine Kaution von 100€ (der rosa Monopolist auch, jedoch Eine jenseits von gut und böse).

Habe ich einen Anspruch darauf, diese Kaution mittels Darlehen zu bekommen? Ein Telefon-/Internetanschluß ist zwecks Jobsuche ja schon beinahe ein Muss.

MfG
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  #2  
Alt 08.02.2012, 06:13
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
Standard

Zitat:
Zitat von SemperFi Beitrag anzeigen
Hallo!
Habe ich einen Anspruch darauf, diese Kaution mittels Darlehen zu bekommen?
Nein, das ist kein unabweisbarer Bedarf i.S.v. § 24(1) SGB II.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 08.02.2012, 10:46
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Seit wann wollen die Anbieter eine Kaution?

Normalerweise bekommt man doch noch alles mögliche an Vergünstigungen hinterher geworfen, wenn man einen Vertrag abschließt.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #4  
Alt 08.02.2012, 10:57
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Sicherheitsleistung (Kaution)

Ist die Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Kunden zweifelhaft oder war das Telefon bzw. der Anschluss gesperrt, verlangt der Anbieter eventuell eine Kaution, die Dt. Telekom beispielsweise in Höhe der Anschlussgebühr zuzüglich sechs monatliche Grundgebühren. Fordert das Unternehmen einen höheren Betrag, muss es das konkret begründen.
Die Sicherheitsleistung kann überwiesen oder als Bankbürgschaft hinterlegt werden. Wurden die Rechnungen etwa sechs bis neun Monate pünktlich beglichen, muss die Dt. Telekom den Betrag zurückzahlen oder mit laufenden Forderungen verrechnen.
Die meisten Telefonanbieter führen nach der Antragstellung eine Bonitätsprüfung mit Hilfe der Schufa oder einer Wirtschaftsauskunftei durch und lehnen den Auftrag bei negativer Aussage ab.
Rechte und Pflichten von Telefonkunden (Festnetz)
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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