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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #41  
Alt 16.06.2011, 16:48
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Registriert seit: 16.06.2011
Ort: Erfurt
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Ne ich war persönlich oben bei meinem SB und habe es dort gemacht. Die Frau an der Anmeldung hat auch gesagt das es nicht notwendig ist wenn ich persönlich vorspreche.
Darum bin ich ja auch direkt zu meinem SB gekommen.
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  #42  
Alt 16.06.2011, 16:51
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Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Mach es schriftlich denn eine mündliche Aussage ist kein Bescheid, gegen den du notfalls Widerspruch einlegen kannst.

Gruß
Enibas
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  #43  
Alt 16.06.2011, 16:55
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Registriert seit: 16.06.2011
Ort: Erfurt
Beiträge: 3
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Mache das gleich Montag wenn ich mit dem Chef spreche von meinem SB. Hast du sonst noch Tipps die ich anwenden kann, also urteile etc.

Was es noch dazu zu sagen gibt ist: das ich keinen strom für wärme etc brauche. Und ich mit meinem SB ständig im streit bin, ich habe mal gelesen das man bei der Aufsichtsbehörde einen Antrag auf Befangenheit stellen kann, oder bin ich da falsch gewickelt.

Aber primär erstmal Tipps für das Gespräch, was ich so vortragen kann. Weil mein SB es kategorisch abgelehnt hat.
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Stichworte
arge, darlehen, nachzahlung

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