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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 30.07.2009, 19:03
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Beiträge: 2
Standard Darf Kindergeld in voller Höhe angerechnet werden?

Hallo, alle zusammen, mich beschäftigt schon lange etwas zum oben genanntem Thema allgemein gilt ja bei einkommen das die ersten 100,- Euro anrechnungsfrei sind. Warum ist diese regelung nicht beim KiGe so? das wird komplett angerechnet, auch dürfte es gar nicht angerechnet werden da laut Kindergeldgesetz das Kindergeld kein einkommen darstellt. Hab ich das nur so gedacht oder veräppelt der staat uns da vielleicht?
bin für jede rege antwort/Diskussion dankbar

MFG

Maik
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  #2  
Alt 30.07.2009, 19:09
Benutzerbild von jette
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Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard

1. Den 100 €-Freibetrag gibt es nicht für Kindergeld, da es kein Erwerbseinkommen ist.
2. Es wird als Einkommen angerechnet, da es den gleichen Zweck wie das Alg2 hat, nämlich für den Lebensunterhalt.
__________________
Jette
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  #3  
Alt 31.07.2009, 06:38
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Beiträge: 2.744
Standard

Bei Volljährigen sind jedoch 30,00 EUR (Versicherungspauschale) abzuziehen wenn nicht noch anderes Einkommen da ist.
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  #4  
Alt 04.08.2009, 11:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.07.2009
Beiträge: 2
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Ich bin froh wenn ich oder meine Frau wieder in unsere Berufe einsteigen, wir bekommen nun seit 1 Jahr Hartz 4 und ich muss sagen es reicht. mann wird verarscht, wie der letzte dreck behandelt und man muss sich so nackelig ausziehen vor dem Amt, das die Leute nicht noch wissen wollen wie hoch der Klopapierverbrauch ist pro kopf natürlich, das ist schon wiederlich. Ich meine Soziae Sicherheit ist ja schön und gut aber zu diesem Preis das man seine Würde draussen lassen muss das ist es echt nicht wert. Als meine Frau und ich beide arbeiteten hatten wir monatlich fast 6500,- Euro mit allem drum und dran und jetzt? Jetzt müssen wir mit ca. 3000,- Auskommen bei 8 Personen. Früher konnten wir uns alles leisten Als meine Frau Schwanger wurde beschlossen wir das ich zu hause bleibe und auf die kinder aufpasse und sie geht arbeiten. hatt ja keiner dran gedacht das im laufe der Zeit meine meine Frau auch noch schwer Krank wird und ich nun Frau und Kinder Pflegen darf. Tja gott sei dank gibt es das soziale Netz aber es bedarf einer Dringenden Generalüberholung damit wenigstens die würde erhalten bleibt.
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  #5  
Alt 04.08.2009, 11:41
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.216
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Zitat:
Zitat von sahne302004 Beitrag anzeigen
Tja gott sei dank gibt es das soziale Netz aber es bedarf einer Dringenden Generalüberholung damit wenigstens die würde erhalten bleibt.
Man sollte Würde aber auch nicht mit Lebensstandard gleichsetzen. Und gewisse Kontrollmechanismen sind nunmal erforderlich vor der Ausgabe staatlicher Gelder.
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  #6  
Alt 04.08.2009, 12:05
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Beiträge: 509
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Man sollte Würde aber auch nicht mit Lebensstandard gleichsetzen. Und gewisse Kontrollmechanismen sind nunmal erforderlich vor der Ausgabe staatlicher Gelder.
Ich fürchte, dass das Problem u.a. darin liegt, dass die meisten Deutschen genau wissen, wie gut es doch Sozialhilfeempfängern und ALG II Empfängern geht. Wenn man mal im Bekanntenkreis Diskussionen verfolgt oder in der Zeitung Leserbriefe liest, finden sich viele Berichte über das angeblich doch so bequeme Leben in der sozialen Hängematte. (oft von Nichtbetroffenen, die sich über die Verschwendung von Steuergeldern aufregen). Daraus basteln sich die meisten eine Vorstellung von einem Leben in einem bestimmten Standard.
Wenn die Menschen dann selbst Unterstützung benötigen, erwarten sie (bewußt oder unbewußt) diesen Standard. Und dann kollidieren Vorstellung und Realität...
Viele meiner Neukunden sind auf jeden Fall baff erstaunt darüber, dass ich tatsächlich verlange, dass man sich bewirbt, dass auch der arbeitende Partner zu BG gehört und zu Terminen erscheinen muss, dass es keine Weihnachtsbeihilfe, Konfirmationsbeihilfe und neue Fernseher gibt, etc. etc. Alles Dinge die mMn allgemein bekannt sein sollten.
Wäre das allgemeine Wissen über den Umfang der behördlichen Prüfung der Bedürftigkeit und den Anforderungen im ALG II höher gäbe es mMn nicht so viele Probleme.
Liebe Grüße,
Siebenstern
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  #7  
Alt 04.08.2009, 12:19
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.216
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Zitat:
Zitat von Siebenstern Beitrag anzeigen
Wäre das allgemeine Wissen über den Umfang der behördlichen Prüfung der Bedürftigkeit und den Anforderungen im ALG II höher gäbe es mMn nicht so viele Probleme.
Ich sehe da eher das Problem der Akzeptanz. Wie oft lese ich von "Dürfen die das...", "Das steht mir zu ...", "Wo bleiben meine Grundrechte..." - solche Fragen stellt man nicht, wenn das Grundwissen nicht vorhanden ist.
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  #8  
Alt 04.08.2009, 12:21
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Beiträge: 110
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Zitat:
Zitat von sahne302004 Beitrag anzeigen
...wir bekommen nun seit 1 Jahr Hartz 4 und ich muss sagen es reicht. mann wird verarscht, wie der letzte dreck behandelt und man muss sich so nackelig ausziehen vor dem Amt, das die Leute nicht noch wissen wollen wie hoch der Klopapierverbrauch ist pro kopf natürlich, das ist schon wiederlich.
Wenn Sie dies den Kollegen/-innen der ARGE auch regelmäßig erzählen, wird das die Motivation, Sie exzellent zu beraten, ins Unermessliche steigen lassen.
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