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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallöchen zusammen.. Der Regelsatz für Kinder unter 14 Jahren liegt ja bekanntlich bei 211 EUR. Hat jemand zufällig eine Ahnung ob das Kindergeld von diesem Regelsatz abgezogen werden kann ![]() Wenn ja wo bleibt denn dann der Sinn des Ganzen, dann hätte man ja viel mehr vom Geld wenn man auf das Kindergeld verzichten würde!?! Würde mich über kurzes Feedback freuen, lg |
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#2
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| Ja, das Kindergeld ist anrechenbares Einkommen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Vielen Dank |
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#4
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| Welches Kind bekommt denn € 211 Kindergeld??? |
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#5
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| Bitte den Text ersteinmal richtig lesen und verstehen und dann zitieren |
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#6
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| Also mir erschließt sich auch nicht, weshalb man ohne den Bezug von Kindergeld mehr Geld zur Verfügung hätte. Dessen ungeachtet, das dieses wenn man ALG II bezieht eine vorrangige Leistung ist, um die man nicht herumkommt. Andi |
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#7
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| Auf das Kindergeld kann man nicht verzichten, weil es dem ALG II vorrangige Leistung ist!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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