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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 10.02.2009, 12:38
herm2702
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Darf keine Ausbildung machen !?!

Hallo,

kurz zur Schilderung meiner Lage.

Ich beziehe ALG I und zusätzlich ALG II innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
(Ich als Vorstand, Partnerin und 2 Kinder).

Meine Arbeitsvermittlerin sagte zu mir, ich dürfte keine Ausbildung machen, da
ich Haushaltsvorstand bin und dafür sorgen müsse das genügend Geld reinkommt. Dieses wäre eben bei einem Studium oder Ausbildung nicht gewährleistet.

Nun sieht meine Arbeitslage schlecht aus und ich möchte eine Heilpraktikerschule besuchen, um eben diesen Beruf zu erlernen.
Darf die Arge mich trotzdem Vermitteln (Job o.ä.) oder muss sie mich/uns
weiterhin unterstützen.
Die HP-Schulung würde ich sogar selbst bezahlen...

Was kann ich tun?

Vielen Dank schon einmal vorab...
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  #2  
Alt 10.02.2009, 12:44
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
Standard

Zitat:
Zitat von herm2702 Beitrag anzeigen
Was kann ich tun?
...
Du musst alles tun, um die Hilfebedürftigkeit schnellstens zu beenden, also nach Arbeit suchen.

Alternativ: Deinen Vermittler davon überzeugen, dass du nur mit einer Weiterbildung Chancen auf dem Arbeitsmarkt hast. Dann könntest du einen Bildungsgutschein bekommen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 10.02.2009, 18:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 291
Standard

Du darfst z.B. keine selbstfinanzierte Ausbildung machen und gleichzeitig Hartz4 beziehen. Das ist ein Ausschlußgrund auch wenn die Einstellung löblich ist. Die Ausbildung muss wenn über die Arge komplett finanziert werden. Sprich über BG und ALGII. Alternativ gibt es noch nach Absprache betriebl. Ausbildungen die innerhalb der BG dann als Einkommen angerechnet werden könnten. Aber auch erst nach Absprache mit AV.
Weiter stellt sich die Frage ob du eine Erstausbildung hast und oder ein Reha-Fall sein könntest. Über ÄD abklären lassen ob du deinen alten Beruf evt. aus gesundhtl. Gründen nicht mehr machen kannst. Danach ist zu prüfen ob Fremdträger Rentenversicherung oder die Bundesagentur eine Umschulung bezahlt wird. Wie gesagt Selbstfinanzierung mit gleichzeitigen Hartz4 geht nicht
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  #4  
Alt 11.02.2009, 09:12
Benutzer
 
Registriert seit: 10.01.2009
Beiträge: 60
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DU BIST VORSTAND, wie das klingt. DER EIGENE CHEF, DER ERNÄHRER :-)
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  #5  
Alt 11.02.2009, 10:24
Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2009
Beiträge: 31
Standard

Also ich muss mich mal wieder wundern; wie kann es sein, dass du/ihr ALG II bezieht, du dir aber die absolut sauteure Ausbildung zum Heilpraktiker leisten kannst???
Und hey, ich würde auch gern nochmal etwas anderes in meinem Leben machen, nur leider fällt mir so gar niemand ein, der mir das finanzieren würde. Was mache ich falsch??? Oh, ich glaube ich weiß wo mein Fehler liegt; ich gehe doch tatsächlich arbeiten und kann mir von den paar Kröten auch nichts zurücklegen.
Hallo?! Wach mal auf, ich glaube nicht, dass der Steuerzahler dafür da ist, deine Berufswünsche bzw. Träume in die Tat umzusetzen und zu finanzieren. Schließlich sind wir hier nicht bei "Wünsch dir was"! Ob verschuldet oder unverschuldet Hartz IV, irgendwo hört`s mal auf, sorry!
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  #6  
Alt 11.02.2009, 10:32
Benutzer
 
Registriert seit: 10.01.2009
Beiträge: 60
Standard

Zitat:
Zitat von gambrinius15 Beitrag anzeigen
Also ich muss mich mal wieder wundern; wie kann es sein, dass du/ihr ALG II bezieht, du dir aber die absolut sauteure Ausbildung zum Heilpraktiker leisten kannst???
Und hey, ich würde auch gern nochmal etwas anderes in meinem Leben machen, nur leider fällt mir so gar niemand ein, der mir das finanzieren würde. Was mache ich falsch??? Oh, ich glaube ich weiß wo mein Fehler liegt; ich gehe doch tatsächlich arbeiten und kann mir von den paar Kröten auch nichts zurücklegen.
Hallo?! Wach mal auf, ich glaube nicht, dass der Steuerzahler dafür da ist, deine Berufswünsche bzw. Träume in die Tat umzusetzen und zu finanzieren. Schließlich sind wir hier nicht bei "Wünsch dir was"! Ob verschuldet oder unverschuldet Hartz IV, irgendwo hört`s mal auf, sorry!
richtig, so sehen das wohl alle. man man das muste jetzt aber raus genosse *lach*
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  #7  
Alt 11.02.2009, 10:40
Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2009
Beiträge: 31
Standard

Mal was anderes "rausaushartzvier"; deine Kommentare sind wirklich süss... ;-)
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  #8  
Alt 11.02.2009, 14:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.12.2008
Beiträge: 12
Standard

nun gut. Deine Frau soll arbeiten gehen und du kannst deine Ausbildung machen. Vielleicht bekommst du bafög etc. dann wäre das erledigt.
Weil wie willst du die Gebühren bezahlen?
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