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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 08.06.2009, 10:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 4
Standard Bitte um eure Hilfe: Wer rechnet falsch? Die Arge oder Ich???

Hallo an alle User.

Ich hoffe, ich kann mich mit meiner Problemstellung an euch wenden...
Ich versuche mich kurz zu fassen und hoffe, ich vergesse nichts...

Es geht um folgendes:

Mein Sohn ist im Dez. letztes Jahres geboren. Ich beziehe zur Zeit ALG II da ich im Erziehungsjahr bin, habe eine Kopie der Geburtsurkunde an den Leistungsträger geschickt, Elterngeld, Kigeld und UHV beantragt. Bei der Arge stellte ich zudem einen Antrag auf Alleinerziehendenmehrbedarf sowie auf Sozialgeld. Alles schön und gut, der Bescheid flatterte relativ schnell ins Haus.
Mit der Berechnung kommen entweder die Arge oder ich nicht zurrecht.
Ich "liste" daher mal auf.

Meine monatlichen Miet- und Heiz/Warmwasserkosten betragen insgesamt 289,00 Euro. 6,33 Euro Warmwasserpauschale werden abgezogen.
::: Gezahlt werden mir insgesamt 188,32 Euro.

Für mich werden 351,00 Regelsatzleistung gezahlt.
Mein Sohn erhält 117,00 Euro Unterhaltsvorschuss und 164,00 Kindergeld.
Zusätzlich bekomme ich 150 Euro Elterngeld (gesplittet)


Allein schon wegen den Kosten für Unterkunft und Heizung bin ich bei der Arge vor 3 Monaten in Widerspruch gegangen. Bis heute hat sich nach mehrmaligen Hinterhertelefonaten jedoch niemand darauf gerispelt...

Heute Morgen habe ich die letzte Packung Babymilch geöffnet und daraufhin bei der Arge angerufen, was denn nun los wäre.
Ich habe der Dame in der Leistungsabteilung mein Problem geschildert und sie gebeten, mir meinen Bedarf laut Bescheid einmal vorzurechnen.

"Der Alleinerziehendenmehrbedarf ist in der Regelsatzleistung für Sie bereits enthalten. Ihr Sohn hat keinen anspruch auf Sozialgeld da der UHV und das Kindergeld seinen Bedarf bis auf eine sehr geringe Summe decken. Wenden sie sich bezüglich ihrer Miete an die Widerspruchsstelle."




Ja. Gut. Okay.
Aufgelegt.

In meinem Bewilligungsbescheid steht dass mein Sohn 211,00 Euro Sozialgeld sowie mir der Mehrbedarf für Alleinerziehende gezahlt wird.
Meine Miete ist in der Tabelle bis auf die Warmwasserpauschale richtig berechnet. Dass sich die Arge damit jedoch verrechnet hat ist klar.

Aber was ist mit dem Sozialgeld und dem Mehrbedarf?
Ich dachte, der Mehrbedarf wird zusätzlich gezahlt?


Ich habe den Faden komplett verloren.
Freu mich jedoch über jeden Beitrag.

Wer rechnet hier falsch, die Arge oder ich ???

liebe grüße
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  #2  
Alt 08.06.2009, 10:49
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Hast Du schonmal den ALG II-Rechner auf unserer Startseite benutzt?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 08.06.2009, 10:56
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
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Nach deinen Angaben müsste die Rechnung wie folgt aussehen:

RL für dich 351 €
RL für Kind 211 €
Allein.-Erz.-Zuschlag 126 €
Miete 282,67 €

= Gesamtbedarf 970,67 €

Davon werden KG und UH-Vorschuss abgezogen, so dass sich 689,67 € Anspruch ergeben würden. Das Elterngeld wird nicht angerechnet.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #4  
Alt 08.06.2009, 11:02
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Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 4
Standard

hallo mandy und gerald,

ja, den rechner habe ich bereits zur kontrolle verwendet. auch den ausgerechneten betrag habe ich kontrolliert und er stimmt mit dem in der tabelle auf den rückseiten des bescheids überein.

ich versteh den sachverhalt trotzdem nicht....
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  #5  
Alt 08.06.2009, 11:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 4
Standard

ich meine, den alleinerziehenden mehrbedarf bekomm ich ja gar nicht.

der ist laut arge in meinem regelsatz bereits eingerechnet.
kann das denn sein oder stimmt das oder stimmt das nicht...ich hab keine ahnung und werde auch nicht schlau...
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  #6  
Alt 08.06.2009, 11:04
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
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Zitat:
Zitat von prettyinlove Beitrag anzeigen
ich versteh den sachverhalt trotzdem nicht....
Was ist denn unverständlich ?
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #7  
Alt 08.06.2009, 12:50
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
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Zitat:
Zitat von prettyinlove Beitrag anzeigen
der ist laut arge in meinem regelsatz bereits eingerechnet.
kann das denn sein oder stimmt das oder stimmt das nicht...ich hab keine ahnung und werde auch nicht schlau...

Welchen Betrag bekommst du bzw. ihr denn jetzt insgesamt (mit Miete)?
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  #8  
Alt 08.06.2009, 14:03
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Beiträge: 337
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hallo prettyinlove,
wenn ich deinen beitrag richtig gelesen habe unterliegst du einem denkfehler

Mehrbedarf für Alleinerziehende und alleinerziehenden mehrbedarf ist doch das gleiche.
du schreibst

In meinem Bewilligungsbescheid steht dass mein Sohn 211,00 Euro Sozialgeld sowie mir der Mehrbedarf für Alleinerziehende gezahlt wird.

und dann

Aber was ist mit dem Sozialgeld und dem Mehrbedarf?
Ich dachte, der Mehrbedarf wird zusätzlich gezahlt

was nun?wird der mehrbedarf gezahlt oder nicht oder was meinst du mit den anderen mehrbedarf?
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  #9  
Alt 08.06.2009, 18:47
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Beiträge: 4
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laut dem euen bescheid von märz wird mir 545,43 gezahlt.

das splittet sich in 356 Euro Regelsatzleistung für mich, und 188 Euro Unterkunfts und Heizkosten für mich und den Kleinen.

Auf der Rückseite des Bescheids ist angegeben, ich hätte "Anspruch" auf 126,00 Alleinerziehendenmehrbedarf und 211,00 Euro Sozialgeld fürs Baby.

Soweit hab ich alles verstanden.

Was ich jetzt NICHT verstehe ist: Warum ist der Alleinerziehendenmehrbedarf in meiner Regelsatzleistung (den 356,00) schon eingerechnet? Jeder sagte mir, den würde es "oben drauf" geben, ebenso wie das Sozialgeld. Und der soll ja angeblich durch das Kindergeld für den Kleinen und den Unterhaltsvorschuss gedeckt sein.

Ich versteh das Rechenprinzip einfach nicht. Wenn der Alleinerziehendenmehrbedarf schon in der monatlichen Zahlung für mich enthalten ist, warum musste ich den denn dann beantragen?

Vielleicht ist das alles nur ein einzig großes Missverständnis.
Ich bin total unbewandert...

tut mir leid dass ich hier so aufruhe stifte
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  #10  
Alt 08.06.2009, 18:54
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von prettyinlove Beitrag anzeigen
laut dem euen bescheid von märz wird mir 545,43 gezahlt.
Da würden dann zu Geralds überschlägiger Rechnung ca. € 144 fehlen.

Wenn du es genau wissen willst, wirst du schon die Berechnung auf dem Bescheid abtippen müssen, damit wir hier nachvollziehen können, wo was fehlt.
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