Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 26.04.2009, 16:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 8
Standard Bildungsmaßnahme ohne Fahrgeld!!!!

Hallo Leute!
Vielleicht könnt Ihr mir ja Helfen. Und zwar geht es darum ich soll ab morgen eine Bildungsmaßnahme machen. Die Dauert 3 Wochen. Mein Arbeitsvermittler hat mir gesagt das die Fahrtkosten im voraus von der Bidlungsstätte oder aber vom amt Überwiesen werden. So nun kam kein Geld und ich habe meinem Arbeitsvermittler nun Mitgeteilt das ich nicht an der Maßnahme teil nehmen kann da ich kein Fahrgeld bekommen habe und auch kein Geld mehr habe.
Und das ich mir auch kein Geld leihen kann. Das ich zwar hinfahren würde aber das es dann Schwarzfahren wäre und die die Kosten ja dann nicht Übernemhem würde.

Was kann nun passieren und muss ich Überhaupt bei der Maßnahme anwesend sein???

Danke im voraus für eure Hilfe..
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 26.04.2009, 16:47
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Zitat:
Zitat von Ben2809 Beitrag anzeigen
Mein Arbeitsvermittler hat mir gesagt das die Fahrtkosten im voraus von der Bidlungsstätte oder aber vom amt Überwiesen werden.
Hast du denn einen entsprechenden Antrag gestellt und wenn ja, wann?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 26.04.2009, 17:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 8
Standard

also ich habe am 03.04 den Antrag auf Fahrtkosten gestellt.An dem Tag an dem ich auch die EV Unterschrieben habe.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 26.04.2009, 19:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 176
Standard

Die Träger zahlen in der Regel am ersten Tag das Fahrgeld aus. Es wäre für mich kein Grund dich aus der Maßnahme zu lassen, mit der Aussage, dass du das Fahrgeld nicht hast. Du wustest seit Anfang des Monats, das du das Fahrgeld benötigen wirst. Und sei es nur, um am ersten Tag hin zu kommen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 26.04.2009, 20:00
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 14
Standard Fahrkostenübernahme

hallo. Das ist so nicht korrekt. Die zuständigen Träger zahlen das Fahrgeld meistens mit den kommenden Bezügen aus; also am 30.04.. Du solltest auf jeden Fall erst einmal zu dieser Maßnahme gehen, da Dir im schlimmsten Fall alle Leistungen versagt werden können.

MfG, phantom5685
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 26.04.2009, 20:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 8
Standard

Also Danke erstmal für eure Hilfe. Wie gesagt mir wurde durch mein Arbeitsvermittler gesagt das ich das Geld im voraus Überwiesen bekomme. Und das ist halt nicht geschehen...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 26.04.2009, 20:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 176
Standard

Zitat:
Zitat von phantom5685 Beitrag anzeigen
hallo. Das ist so nicht korrekt. Die zuständigen Träger zahlen das Fahrgeld meistens mit den kommenden Bezügen aus; also am 30.04.. Du solltest auf jeden Fall erst einmal zu dieser Maßnahme gehen, da Dir im schlimmsten Fall alle Leistungen versagt werden können.

MfG, phantom5685
Meinst du nun mit Träger den Maßnahmeträger oder die ARGE?
Der Maßnahmeträger zahlt erst am ersten Tag und dann im Vorraus. Aber er überweist es nicht den angemeldeten Teilnehmern im Vorfeld.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 26.04.2009, 20:59
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 14
Standard Fahrkosten

Hallo. Also entweder zahlt es die ARGE mit den kommenden Bezügen, Du bekommst morgen Bargeld vom Maßnahmenleiter, Du bekommst einen Gutschein für eine Monatskarte vom maßnahmeleiter oder Du bekommst direkt dort eine Sozialfahrkarte. Das handhabt jeder anders. Ich habe zum beispiel zur Zeit einen 1 € Job. Muss dort meine Monatskarte selber kaufen, und die kostet 80 €. Ich bekomme 130 € im Monat mehr durch den 1 € Job. Da es aber eine sogenannte "Mehraufwandsentschädigung" ist, also ich Aufwand habe um meinen Arbeitsplatz zu erreichen muss ich die Fahrt selber zahlen. Du bist in einer Bildungsmaßnahme (wohl möglich Bewerbungen am Fließband tippen oder sowas) :-) da muss entweder die ARGE oder der, wo Du die Maßnahme machst ab morgen zahlen.

MfG phantom5685
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 27.04.2009, 04:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 176
Standard

Aha... die zweite Antwort sieht dann doch schon richtiger aus
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 27.04.2009, 19:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 8
Standard

Hi Leute...

Erstmal heute gab es Bargeld... Klasse nun kann ich ne Fahrkarte Kaufen... Und das ist eine Maßnahme von der ARGE die an einer VHS Stattfindet.. Das ist eine Maßnahme zum Profiling... Und diese Profiling sollten eigentlich von dem jeweiligen Sachbearbeiter erstellt werden. Da ich eine Umschulung machen möchte spielt mir das in die Karten ....

Ich bedanke mich für eure Aw´s...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Keine Fortzahlung - Kein Fahrgeld - Aber Sanktion! Depri40 Hartz IV 4 - ALG II 2 17 16.02.2009 17:46
nettogehalt + fahrgeld benniiiii Hartz IV 4 - ALG II 2 17 08.02.2009 20:56


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:05 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0