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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo Leute! Vielleicht könnt Ihr mir ja Helfen. Und zwar geht es darum ich soll ab morgen eine Bildungsmaßnahme machen. Die Dauert 3 Wochen. Mein Arbeitsvermittler hat mir gesagt das die Fahrtkosten im voraus von der Bidlungsstätte oder aber vom amt Überwiesen werden. So nun kam kein Geld und ich habe meinem Arbeitsvermittler nun Mitgeteilt das ich nicht an der Maßnahme teil nehmen kann da ich kein Fahrgeld bekommen habe und auch kein Geld mehr habe. Und das ich mir auch kein Geld leihen kann. Das ich zwar hinfahren würde aber das es dann Schwarzfahren wäre und die die Kosten ja dann nicht Übernemhem würde. Was kann nun passieren und muss ich Überhaupt bei der Maßnahme anwesend sein??? Danke im voraus für eure Hilfe.. |
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#2
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| Hast du denn einen entsprechenden Antrag gestellt und wenn ja, wann? |
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#3
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| also ich habe am 03.04 den Antrag auf Fahrtkosten gestellt.An dem Tag an dem ich auch die EV Unterschrieben habe. |
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#4
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| Die Träger zahlen in der Regel am ersten Tag das Fahrgeld aus. Es wäre für mich kein Grund dich aus der Maßnahme zu lassen, mit der Aussage, dass du das Fahrgeld nicht hast. Du wustest seit Anfang des Monats, das du das Fahrgeld benötigen wirst. Und sei es nur, um am ersten Tag hin zu kommen. |
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#5
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| hallo. Das ist so nicht korrekt. Die zuständigen Träger zahlen das Fahrgeld meistens mit den kommenden Bezügen aus; also am 30.04.. Du solltest auf jeden Fall erst einmal zu dieser Maßnahme gehen, da Dir im schlimmsten Fall alle Leistungen versagt werden können. MfG, phantom5685 |
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#6
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| Also Danke erstmal für eure Hilfe. Wie gesagt mir wurde durch mein Arbeitsvermittler gesagt das ich das Geld im voraus Überwiesen bekomme. Und das ist halt nicht geschehen... |
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#7
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| Zitat:
Der Maßnahmeträger zahlt erst am ersten Tag und dann im Vorraus. Aber er überweist es nicht den angemeldeten Teilnehmern im Vorfeld. |
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#8
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| Hallo. Also entweder zahlt es die ARGE mit den kommenden Bezügen, Du bekommst morgen Bargeld vom Maßnahmenleiter, Du bekommst einen Gutschein für eine Monatskarte vom maßnahmeleiter oder Du bekommst direkt dort eine Sozialfahrkarte. Das handhabt jeder anders. Ich habe zum beispiel zur Zeit einen 1 € Job. Muss dort meine Monatskarte selber kaufen, und die kostet 80 €. Ich bekomme 130 € im Monat mehr durch den 1 € Job. Da es aber eine sogenannte "Mehraufwandsentschädigung" ist, also ich Aufwand habe um meinen Arbeitsplatz zu erreichen muss ich die Fahrt selber zahlen. Du bist in einer Bildungsmaßnahme (wohl möglich Bewerbungen am Fließband tippen oder sowas) :-) da muss entweder die ARGE oder der, wo Du die Maßnahme machst ab morgen zahlen. MfG phantom5685 |
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#9
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| Aha... die zweite Antwort sieht dann doch schon richtiger aus |
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#10
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| Hi Leute... Erstmal heute gab es Bargeld... Klasse nun kann ich ne Fahrkarte Kaufen... Und das ist eine Maßnahme von der ARGE die an einer VHS Stattfindet.. Das ist eine Maßnahme zum Profiling... Und diese Profiling sollten eigentlich von dem jeweiligen Sachbearbeiter erstellt werden. Da ich eine Umschulung machen möchte spielt mir das in die Karten ....Ich bedanke mich für eure Aw´s... |
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