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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 16.11.2011, 13:01
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Registriert seit: 16.11.2011
Beiträge: 3
Standard Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe von 0 € ?

Hallo =)

ich habe folgendes Problem und hoffe mir kann jemand hier helfen >.<

Heute habe ich Post vom Amt bekommen. Zwei Briefe waren es. Der eine war der Bewilligungsbescheid von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Auch Berechnungsbogen war dabei.

Nun steht in dem Schreiben das mit ein monatlicher Gesamtbetrag vom 01.11.2011 - 30.04.2011 bewilligt wird in höhe von 0,00 €

Und da ist auch schon das Problem. Heißt das, dass ich kein Geld bekomme?

Auch in dem Berechnungsbogen stehen bei Leistungen der Agentur für Arbeit 0 € und bei der KdU ebenfalls 0 €

Das würde ja eigentlich heißen das ich nichts von den beiden Trägern bekomme. Ich war vor 2 Wochen dort und die Dame vom Amt hat es ausrechnen lassen ob sich für mich ein Antrag lohnen würde. Da war sie auf einem Betrag von rund 150 € gekommen. Deswegen verstehe ich jetzt nicht warum ich gar nichts bekomme =(

Hier wäre die Rechnung vom Amt, falls das hilft =)

Netto Erwerbseinkommen: 785,83 €
abzüglich Freibetrag: 210,90 €
zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 574,93 €
Einkommensbereinigung 107,57 €
Erwerbseinkommen (ALG 2) 574,93 €
Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: 467,36 €
Sicherung des Lebensunterhaltes 364 €
abzüglich berücksichtigendes EK 467,36 €
Ggf. Einkommensüberhang 103,36 €

Kosten für Unterkunft und Heizung 0,00 €
Abzüglich Einkommensüberhang 103,36 €
= zustehende Kosten der Unterkunft und Heizung 0,00 €

Ich verstehe einfach nicht warum diese bei 0 € sind.
Auch habe ich alles abgegeben letzte Woche Freitag. Auch auf dem LRA habe ich meinen Mietvertrag abgeben und hatte ja auch einen Bescheid bekommen zur Berechnung, den ich mit dem eigentlichen Antrag abgeben musste.
Meine Wohnung ist ja auch nicht zu groß. Ich habe eine 1 raum Wohnung mit 33 m² und bezahle 170 Kaltmiete und 80 Nebenkosten (inkl. 40 € Heizung)

Da mein Einkommen nicht jeden Monat gleich ist muss ich jeden Monat meinen Lohnzettel abgeben. Dafür war dann das zweite Schreiben was ich bis zum 05.12. wieder abgeben muss. Aber die haben ja im Moment meinen aktuellen Lohnzettel.

Auch steht ja im Schreiben das die zu zahlende Leistung überwiesen wird, aber diese ist ja bei 0 € also wird praktisch gar nichts überwiesen. Theoretisch müsste ich ja dann eigentlich auch keine Lohnzettel nachreichen, wenn ich sowieso nichts bekomme vom Amt.

Ich hoffe mir kann einer helfen =( Ich würde mich jedenfalls sehr freuen und bedanke mich schon mal im Voraus =)

Lg Janine
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  #2  
Alt 16.11.2011, 13:24
Benutzerbild von ubu
ubu ubu ist offline
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Ich verstehe das also richtig, dass du für deinen Lebensunterhalt einen Antrag beim Jobcenter stellst, und für die Unterkunftskosten einen Antrag beim Landratsamt ?

Dann ist das nicht sonderlich schwierig zu erklären.

Da JC berechnet, ob die Leistungen zum Lebensunterhalt bekommst.
Nach Abzug der Freibeträge (ich hab's jetzt nicht nachgerechnet, ich gehe mal davon aus, dass das so richtig ist), ist von deinem Erwerbseinkommen nur ein Betrag von 467,36 € anzurechnen.
Dieses bereinigte Einkommen übersteigt deinen Regelbedarf (364,00 €) um 103,36 € (sogenannter Einkommensüberhang). Das heißt, vom Jobcenter kriegst du tatsächlich nichts ausgezahlt.

Dein Landratsamt muss jetzt allerdings wissen, wie hoch dein Einkommensüberhang ist, denn davon hängt ab, wie viel Zuschuss du von dort für deine Miete kriegst.

Du zahlst eine Warmmiete von 250,00 €. Davon zieht das Landratsamt dann deinen Einkommensüberhang ab, und du bekommst vom Landratsamt noch 146,64 € überwiesen.

Also hurtig mit dem Bescheid des Jobcenters ab zum Landratsamt...
__________________
Schöne Grüße
ubu
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  #3  
Alt 16.11.2011, 13:46
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Registriert seit: 16.11.2011
Beiträge: 3
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Danke für die schnelle Antwort erstmal =)

Okay das war mir schon irgendwie klar das ich da nichts bekomme wegen dem Überhang eben. Das ist auch vollkommen okay.

Aber in den Schreiben selbst steht nichts drin das ich da zum LRA damit muss. Aber wenn du das sagst wird es denke ich auch stimmen.

Ich hab vorhin auch nochmal im JC angerufen und die meinte auch das ich da nochmal extra etwas vom LRA bekomme wahrscheinlich. Hoffentlich klappt das auch alles.

Aber trotzdem Danke nochmals =)

Lg Janine
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  #4  
Alt 16.11.2011, 18:20
Benutzerbild von sofia12
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Beiträge: 39
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Hallo,

das ist so schon richtig, keine Sorge. Hab auch meinen Bescheid gestern bekommen, und da ist auch alles mit 0 Euro drauf, und Mietzuschuss wird trotzdem extra berechnet.
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  #5  
Alt 16.11.2011, 19:50
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Registriert seit: 16.11.2011
Beiträge: 3
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Da bin ich aber froh. Ich dachte nämlich schon das der ganze Aufwand für umsonst war =(

Ich bin ja sowieso im Moment dabei mich noch woanders zu bewerben damit ich nicht allzu lange von denen abhängig bin >.<
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