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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, meine Fallmanagerin hat mir heute mitgeteilt, dass ich in Zukunft die Bewerbungskosten nicht vom Jobcenter sondern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhalte, da ich dort als Reha-Fall gemeldet bin. In den letzten 18 Monaten habe Sie - die Fallmanagerin - das falsch gemacht und deswegen muss ich die Kosten bei der DRV geltend machen. In meiner Eingliederungsvereinbarung ist festgelegt, dass ich 6 Bewerbungen im Monat schreiben muss. 6 Bewerbungen a 5,- EURO x 12 Monate = 360,- EURO Soviel habe ich vom Jobcenter bisher erstattet bekommen, die DRV erstattet auch 5,- EURO pro Bewerbung aber nur Bewerbungskosten bis max. 200,- EURO im Jahr. Muss ich die Differenz jetzt aus meinem Regelsatz zahlen? In der Eingliederungsvereinbarung steht "Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget". Ist die Fallmanagerin denn nicht an die Abmachungen in der Eingliederungsvereinbarung gebunden? Liebe Grüsse sorportium |
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#2
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| So lange die Eingliederungsvereinbarung gilt, ja. Sie kann aber jederzeit entsprechend den neuen Bedingungen geändert werden.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Seltsam, ich bekomme nur 2.- € pauschalierte Kosten pro Bewerbung erstattet. Ist das nicht bundeseinheilich geregelt ? |
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#4
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| Hallo Gerald, 2,- EURO pauschal pro Bewerbung? Von wem ? DRV oder Jobcenter oder Agentür für Arbeit ? Soweit ich weiss, ist diese Regelung bei ALG II Bezug 5,- EURO pro Bewerbung vom Jobcenter bundesweit oder? Mfg |
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#5
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| Früher waren es mal 5€ (allerdings jährlich gedeckelt, bei 270€ galub ich). Zuletzt waren es aber nur noch 2€. Allerdings gibt es zusätzlich die Möglichkeit konkrete Belege abzurechnen. (Es geht bei mir um ALG2-Bezug, d.h. Jobcenter) |
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#6
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| Nein es ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Bewerbungskosten werden individuell aus dem Vermittlungsbudget gezahlt. |
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#7
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| Richtig. Der § 45 SGB III sagt nur, dass Kosten für Bewerbungen übernommen werden können. Zur Höhe steht nichts dabei. Es ist jedem Amt überlassen, in welcher Höhe es eine Pauschale übernimmt oder ob es Quittungen verlangt. Auch die Deckelung ist freigestellt.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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