| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Ich habe heute von meiner ARGE eine Einladung bekommen, um über mein Bewerbungsangebot bzw. meine berufliche Situation zu sprechen. Da ich nun seit Januar 2009 bis Januar 2010 Elterngeld erhalte und ab Februar 2010 bis Juni 2010 Landeserziehungsgeld erhalten werde, nun meine Frage: Bin ich während der Zeit verpflichtet Bewerbungen zu schreiben? |
|
#2
| ||||
| ||||
| Bist du alleinerziehend? Wenn nicht, was macht dein Partner? |
|
#3
| |||
| |||
| ja ich bin alleinerziehend! |
|
#4
| ||||
| ||||
| Geh doch erstmal hin und schau, was man von dir will. Ggf. will man nur abstimmen, wie lange du noch zuhause bleiben willst, was du danach machen möchtest, welche Wege man da mit dir gehen will, wann man damit anfängt usw. Turtle |
|
#5
| |||
| |||
| Zitat:
Mir geht es ja auch darum, das mir meine Leistungen nicht gestrichen werden, weil ich meiner Pflicht nicht nachgekommen bin. Nur warum soll ich Bewerbungen schreiben wenn ich eh bis Juni 2010 zu hause bin. |
|
#6
| ||||
| ||||
| Gibt es denn eine Eingliederungsvereinbarung, in der steht, dass du dich bewerben musst?! Turtle |
|
#7
| |||
| |||
| das kann ich garnicht sagen... kann gut möglich sein |
|
#8
| ||||
| ||||
| Mäuselken, daran müsstest du dich aber erinnern. Eine EV ist ein Vertrag, der gemeinhin für 6 Monate gültig ist, du müsstest also vor 6 Monaten schonmal im Amt gewesen sein... Außerdem bekommst du eine Ausfertigung davon mit nach Hause. Ich glaube nicht, dass du eine EV hast, weil du wegen Kinderbetreuung überhaupt nicht arbeitsfähig warst. Von daher gehe ich nach wie vor davon aus, dass man mit dir nur besprechen will, ab wann das Kind betreut wird und was du ab dann beruflich geplant hast und wie man dich dabei unterstützten kann. Mach dich jetzt bitte nicht fertig, gehe zum Termin und höre erstmal, was man dir zu sagen hat. Wenns doch was Schlimmes war, dann berichte davon. Turtle |
|
#9
| |||
| |||
| Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| bewerbungspflicht, elternzeit und hartz 4 |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Erwerbsloser Partner will Elternzeit nehmen | Aexel | Elterngeld | 3 | 14.08.2009 06:11 |
| Kann mein Mann Elternzeit beantragen? | joanne | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 33 | 20.06.2009 15:27 |
| Bewerbungskosten nicht mehr für E-Mail Bewerbungen? | mo70 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 9 | 18.05.2009 14:00 |
| Kündigung während Elternzeit - und nun? | sbo! | Arbeitslosengeld I - ALG 1 | 1 | 15.01.2009 13:49 |
| Kündigung während der Elternzeit ?? | Leni | Kündigung | 1 | 10.01.2009 09:30 |