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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 04.12.2009, 11:31
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Frage Bewerbungen schreiben während der Elternzeit?

Ich habe heute von meiner ARGE eine Einladung bekommen, um über mein Bewerbungsangebot bzw. meine berufliche Situation zu sprechen. Da ich nun seit Januar 2009 bis Januar 2010 Elterngeld erhalte und ab Februar 2010 bis Juni 2010 Landeserziehungsgeld erhalten werde, nun meine Frage:

Bin ich während der Zeit verpflichtet Bewerbungen zu schreiben?
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  #2  
Alt 04.12.2009, 12:40
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Zitat:
Zitat von yvonne9581 Beitrag anzeigen
Bin ich während der Zeit verpflichtet Bewerbungen zu schreiben?
Bist du alleinerziehend? Wenn nicht, was macht dein Partner?
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  #3  
Alt 04.12.2009, 17:32
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Bist du alleinerziehend? Wenn nicht, was macht dein Partner?

ja ich bin alleinerziehend!
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  #4  
Alt 04.12.2009, 18:32
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Geh doch erstmal hin und schau, was man von dir will. Ggf. will man nur abstimmen, wie lange du noch zuhause bleiben willst, was du danach machen möchtest, welche Wege man da mit dir gehen will, wann man damit anfängt usw.

Turtle
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  #5  
Alt 04.12.2009, 18:45
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Geh doch erstmal hin und schau, was man von dir will. Ggf. will man nur abstimmen, wie lange du noch zuhause bleiben willst, was du danach machen möchtest, welche Wege man da mit dir gehen will, wann man damit anfängt usw.

Turtle

Mir geht es ja auch darum, das mir meine Leistungen nicht gestrichen werden, weil ich meiner Pflicht nicht nachgekommen bin. Nur warum soll ich Bewerbungen schreiben wenn ich eh bis Juni 2010 zu hause bin.
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  #6  
Alt 04.12.2009, 22:07
Benutzerbild von Turtle1972
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Gibt es denn eine Eingliederungsvereinbarung, in der steht, dass du dich bewerben musst?!

Turtle
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  #7  
Alt 06.12.2009, 23:15
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Gibt es denn eine Eingliederungsvereinbarung, in der steht, dass du dich bewerben musst?!

Turtle
das kann ich garnicht sagen... kann gut möglich sein
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  #8  
Alt 08.12.2009, 09:03
Benutzerbild von Turtle1972
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Mäuselken, daran müsstest du dich aber erinnern. Eine EV ist ein Vertrag, der gemeinhin für 6 Monate gültig ist, du müsstest also vor 6 Monaten schonmal im Amt gewesen sein... Außerdem bekommst du eine Ausfertigung davon mit nach Hause.

Ich glaube nicht, dass du eine EV hast, weil du wegen Kinderbetreuung überhaupt nicht arbeitsfähig warst. Von daher gehe ich nach wie vor davon aus, dass man mit dir nur besprechen will, ab wann das Kind betreut wird und was du ab dann beruflich geplant hast und wie man dich dabei unterstützten kann.

Mach dich jetzt bitte nicht fertig, gehe zum Termin und höre erstmal, was man dir zu sagen hat. Wenns doch was Schlimmes war, dann berichte davon.

Turtle
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  #9  
Alt 08.12.2009, 09:51
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Mäuselken, daran müsstest du dich aber erinnern. Eine EV ist ein Vertrag, der gemeinhin für 6 Monate gültig ist, du müsstest also vor 6 Monaten schonmal im Amt gewesen sein... Außerdem bekommst du eine Ausfertigung davon mit nach Hause.

Ich glaube nicht, dass du eine EV hast, weil du wegen Kinderbetreuung überhaupt nicht arbeitsfähig warst. Von daher gehe ich nach wie vor davon aus, dass man mit dir nur besprechen will, ab wann das Kind betreut wird und was du ab dann beruflich geplant hast und wie man dich dabei unterstützten kann.

Mach dich jetzt bitte nicht fertig, gehe zum Termin und höre erstmal, was man dir zu sagen hat. Wenns doch was Schlimmes war, dann berichte davon.

Turtle
achso, na wenn die nur 6 monate gültig sind, dann habe ich sowas nicht mehr. habe 3 EV aber die sind schon alle veraltet und beim amt war ich das letzte mal wo ich noch schwanger war. nagut, da mache ich mich erstmal nicht weiter fertig. und warte erstmal ab was die zu sagen haben.
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bewerbungspflicht, elternzeit und hartz 4

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