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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 17.05.2009, 18:16
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Registriert seit: 17.05.2009
Beiträge: 3
Frage Bescheid - warum sind die Werbungskosten im Bescheid nicht berücksichtigt??

Hallo,

ich habe einige Fragen. Bin seit Februar 2009 angehende Lehrerin in Berlin und für die Zeit des Referendariats verbeamtet. Ich verdiene nicht so viel (964 Euro) und habe deshalb einen Antrag im Jobcenter gestellt um evtl. ergänzendes Hartz IV zu bekommen. Ich habe im Antrag meine Fahrtkosten angegeben und auch die Kfz-Haftpflichtversicherung, freiwillig gesetzliche KV, Beiträge zur Rentenvorsorge nachgewiesen.
Nach langer Zeit bekam ich zwei Schreiben des Jobcenters. Im ersten Schreiben stand, dass mein Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht bewilligt werden kann, weil ich nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II bin (69 Euro zuviel Einkommen).
Im zweiten Schreiben stand drin, dass ich einen Zuschuss zur freiwilligen KV bekomme, weil allein die Beiträge zur KV zu einer Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II führen würden. Von der Krankenversicherung in Höhe von 170 Euro wurden die 69 Euro zuviel Einkommen abgezogen und nun bekomme ich knapp 100 Euro.

ABER ich frage mich: Warum wurden nirgendwo die Fahrtkosten zur Arbeit berücksichtigt? Warum auch nciht die Kfz-Haftpflicht und die Beiträge zur privaten Rentenvorsorge? Ich habe doch alles angegeben!

Verstehe das nicht. Könnt ihr mir helfen??
Danke schon mal!

Viele Grüße,
die lehrerin2009
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  #2  
Alt 17.05.2009, 18:45
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Diese Kosten sind im Freibetrag enthalten, mit welchem Dein Erwerbseinkommen bereinigt wurde. Nur wenn sie den Freibetrag nachweislich übersteigen, können erhöhte Kosten berücksichtigt werden
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 17.05.2009, 18:49
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
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Wie hoch ist denn die monatliche Kfz.-Haftpflicht und wie viele Kilometer hast Du täglich zu Arbeitsstelle (einfache Fahrtstrecke) und die Kosten der Altersvorsorge?
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  #4  
Alt 18.05.2009, 18:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.05.2009
Beiträge: 3
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Danke für eure Antworten. Also hier kommen weitere Infos:

Ich bekomme 992 Euro brutto und 964 Euro netto, abgezogen wird nur die Lohnsteuer.
Der freibeitrag ist ja vom Jobcenter ausgerechnet worden und liegt bei 234,91 Euro.

Kfz-Haftpflichtversicherung zahle ich im Quartal 76 euro. Rentenversicherungsbeitrag im Monat 30 Euro.
In der Woche habe ich insgesamt 98 km für die einfachen Fahrten anzurechnen. Ich habe unterschiedliche arbeitsstellen, daher kann ich es nur so in der Summe pro Woche angeben (fürs Jobcenter hab ich es einzeln aufgeschlüsselt).

Regelsatz: 351 Euro
anerkannte Kosten für Unterkunft: 285,08 Euro

Jetzt müsste ich alles wichtige geschrieben haben?!

Vermutlich sind meine Abzüge alle im Freibetrag enthalten und werden daher nicht extra aufgeführt, um Mandys Antwort zu folgen?

Hoffe auf Antwort und danke schon mal!!
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  #5  
Alt 18.05.2009, 18:42
Benutzerbild von jette
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Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
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Werbungskostenpauschale: 15,33 €
+ Kfz-Haftpflicht: 25,33 €
+ Fahrkosten: 74,48 € (Durchschnittlich 19,6 km pro Tag x 19 Tage x 0,20 €)
+ Rente: 30,00 €
+ Versicherungspauschale: 30,00 €
= 175,14 € (statt dem 100 € Grundfreibetrag)
+ 140 € Freibetrag (20 % für das Brutto von 100,01 € bis 800 €)
+ 19,20 € Freibetrag (10 % für das Brutto von 800,01 € bis 992 €)
= 334,34 € Gesamtfreibetrag

964,00 € Netto
- 334,34 € Freibetrag
= 629,66 € anrechenbares Einkommen

Gesamtbedarf: 636,08 €

Würde also einen Anspruch von 6,42 € ergeben. Ich würd an deiner Stelle mal Widerspruch einlegen gegen den Ablehnungsbescheid.
__________________
Jette
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  #6  
Alt 18.05.2009, 18:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
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Vielleicht sollte man bei diesem geringenALG II-Anspruch auch eventuell Wohngeld in Betracht ziehen, u.U. könnte dort mehr herauskommen.

Was ich mich am Rande Frage: Weshalb müssen von dem Bruttoverdienst keine SV-Beiträge abgeführt werden?

Andi
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  #7  
Alt 18.05.2009, 19:01
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Weil sie verbeamtet ist.
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Grüsse,

Mandy

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  #8  
Alt 18.05.2009, 19:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
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Stimmt Mandy, hab ich überlesen...

Andi
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  #9  
Alt 18.05.2009, 19:34
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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...aber hat sie denn keine Pensionsansprüche dadurch? Dann würde man doch ggf. die private Rentenversicherung nicht als Absetzbetrag anerkennen, oder? Wenn man das bei Beamten machen würde und bei Arbeitern/Angestellten nicht wegen der Pflichtversicherung, dann wären doch die pensionsberechtigten Beamten bevorteilt?!

Ansonsten wäre ich mit den 6,42 Euro auch sehr vorsichtig, da sie ja auf den Angaben der Userin zu den Entfernungskilometern beruhen. Ich habe ja nun fast täglich in der Vermittlung Fahrkostenanträge auf dem Tisch und der ein oder andere gibt da schon andere km an als eben der Falk-Routenplaner ausspuckt. Und bei 6,43 Euro kommt es sicherlich auf jeden km an...

Turtle
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  #10  
Alt 18.05.2009, 22:21
Benutzerbild von jette
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Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
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Klar kann es bei den Fahrtkosten noch abweichen, aber ein Widerspruch ist schon fällig. Ich hab ja nun ein 100 € höheren Freibetrag errechnet als auf dem Bescheid ausgewiesen ist. Auch, wenn jetzt vielleicht die 30 € für die Rentenversorgung und vielleicht noch einige Euronen bei den Fahrtkosten wegfallen, denke ich, dass der Freibetrag höher ist als er im Bescheid ausgewiesen ist.
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bescheid, fahrtkosten, werbungskosten

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