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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 09.09.2009, 19:28
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Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 4
Frage berechnung von hartz 4 bei zusammenzug

hallo, bin neu hier, vieleicht weiss ja jemand etwas? meine freundin und ich möchten gern zusammen ziehen! ich habe einen festen arbeitsplatz, bin geschieden und bezahle lückenlos mein unterhalt! unterm strich bleibt mir nicht viel zum leben. Jetzt möchten wir gern zusammen ziehen, wie das mit der liebe so ist! Meine liebe ist jetzt arbeitslos und wird wohl in hartz 4 rutschen. Wie läuft das jetzt mit der berechnung, und was spiele ich dann für eine rolle?? freue mich auf antwort
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  #2  
Alt 09.09.2009, 20:42
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
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Hi,

die Arge wird euch als Bedarfsgemeinschaft behandeln und dein Einkommen nach Abzug der üblichen Freibeträge anrechnen.

Dein Kindesunterhalt wird nur berücksichtigt, wenn er tituliert oder notariell beglaubigt ist.

Du kannst zur überschlägigen Berechnung den ALG II Rechner auf dieser Seite nutzen.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #3  
Alt 09.09.2009, 21:06
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Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 4
Böse berechnung hartz 4 bei zusammenzug

danke für antwort, ich habe den titel schon unterschrieben, und es ist notariell beglaubigt! aber wo leben wir?? ich komme meinen pflichten zu 100% nach, und jetzt wo ich von vorn beginnen möchte, lässt dieser staat dich nicht weiter kommen, und will mir dann nicht die möglichkeit geben fuß zufassen???? das möchte ich nicht glauben
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