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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 29.06.2011, 13:05
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Standard Berechnung für ALGII bei Selbständigkeit

Hallo!

Ich bin als Selbständiger beim Jobcenter gemeldet und bekomme den vollen Hartz4 Satz als "Austockung" - bei der Beantragung konnte ich noch gar nicht absehen, wie sich meine Auftragslage entwickeln würde und habe daher bei den erwarteten Einkünften 0,- EUR angegeben.

Nun habe ich tatsächlich aber Einkünfte, und muss diese ja am Ende der 6 Monate, für die ich die Aufstockung bewilligt bekommen habe, abrechnen.

Nun ist meine Frage, ob ich am Ende alle Einkünfte die ich habe dem Arbeitsamt zurückerstatten muss, oder ob es Beträge gibt, die man zusätzlich zum Hartz4-Satz behalten darf.

Außerdem ist es meines Wissens nach so, dass wenn ich mehr als 400 EUR in einem Monat verdiene, ich für diesen Monat die Krankenkasse selbst zahlen muss, stimmt das so?

Und als letzte Frage: wenn ich Anschaffungen für meine Arbeit mache, also Festplatten etc., ist das vollständig von den Einkünften abziehbar?


Ich freue mich über Antworten!

Kalle
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  #2  
Alt 29.06.2011, 17:35
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Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Krankenversicherungsbeiträge und ALG II

Da es sich um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit/Gewerbe handelt, werden die Einkünfte der letzten 6 Monate gleichmässig auf die 6 Monate verteilt. Hierbei handelt es sich um Erwerbseinkommen, es gibt also entsprechende Freibeträge.

Zitat: Außerdem ist es meines Wissens nach so, dass wenn ich mehr als 400 EUR in einem Monat verdiene, ich für diesen Monat die Krankenkasse selbst zahlen muss, stimmt das so?

Jain. Betreibt man als Gewerbetreibender sein Gewerbe Haupterwerblich, ist man für die Zahlung der Krankenversicherung selber zuständig. Ob in der GKV oder PKV ist egal.

ALG II relevant wird es aber, da die Krankenversicherung per Gesetz vorgeschrieben ist, der Beitrag in der GKV, oder, wenn man privatversichert ist, der Anteil des Basistarifes der PKV, dem Bedarf hinzugerechnet.

Rechnerisch erhöht die Krankenversicherung also den Bedarf. Und wird damit in die Berechnungsgrundlage für den Bezug der Leistung vom Amt mit berücksichtigt.

Aufwendungen für die Firma (Gewerbe) sind als Betriebsausgaben mit in der Anlage EKS anzugeben. Damit wird der Gewinn der Tätigkeit geringer und ist damit ALG II- relevant.
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  #3  
Alt 29.06.2011, 18:04
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Beiträge: 3
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Hallo Spejbl, vielen Dank für die Antwort!

Bin mir nicht ganz sicher, ob ich alles richtig verstanden habe: nach 6 Monaten werden sämtliche Einkünfte auf den Zeitraum verteilt, und wenn ich über eine gewisse Grenze komme, muss ich dem Jobcenter Geld zurück geben?

Wie wird das berechnet, ist das die gleiche Sache wie beim "normalen" Hartz4? Also 100,- / Monat darf man dazu verdienen, von allem was drüber geht 20% behalten?

Ich stelle die Frage, weil ich jetzt gerade Geld überwiesen bekommen habe (aus selbständiger Tätigkeit) und nicht weiss, wie viel ich davon ausgeben kann, und wie viel das Amt später zurück will...

Und das mit der Krankenkasse - ich bin in der gesetzlichen und da ist der Regelsatz 350,-. Wenn ich jetzt beispielsweise in 6 Monaten 3000 EUR verdiene, also aufgeteilt 500 EUR/Monat, muss ich dann 6x diese 350 EUR zurück zahlen?
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  #4  
Alt 29.06.2011, 18:11
Benutzerbild von Spejbl
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Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Beispiel- Rechnung

Vereinfachtes Rechenbeispiel:

Regelsatz 1 Person 364 EUR
Miete (KDU) 236 EUR
KV 350 EUR (Gesetzl. KV )

Zu Berücksichtigender Bedarf
=> 364+236+350 = 950 EUR

Einkommen 500 EUR (netto)
sind Freibetrag: 100 EUR + (400x0,20 = 80 EUR) =180 EUR.

Rest wird angerechnet (Abzugsbetrag = 320 EUR).

Du erhälst also 950 weniger 320 = 630 EUR. Bedingungen: Du zahlst deine KV Beiträge in Höhe von 350 EUR Wobei, das scheint mir etwas sehr viel.

Ich wäre von 150 EUR KV Beitrag ausgegangen. Dann bekämst du noch 430 EUR aufstockend ALG II.
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  #5  
Alt 29.06.2011, 18:16
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Registriert seit: 29.06.2011
Beiträge: 3
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Super, dann weiß ich Bescheid. Und Ausgaben für den Job werden vom Verdienst zu 100% abgezogen, oder?

Vielen vielen Dank!
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  #6  
Alt 30.06.2011, 05:46
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Beiträge: 5.840
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Zitat:
Zitat von fragezualg2 Beitrag anzeigen
Super, dann weiß ich Bescheid. Und Ausgaben für den Job werden vom Verdienst zu 100% abgezogen, oder?

Vielen vielen Dank!
Ja klar. Als Einkommen zählt nur die Differenz zwischen Einnahmen und anerkannten Ausgaben.
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alg 2, berechnung, selbsständig

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