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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 12.08.2010, 09:22
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Registriert seit: 04.07.2010
Ort: Bremen
Beiträge: 6
Standard Berechnung Freibetrag/Kosten Wohnung

Hallo zusammen,

ich habe vor ein paar Tagen meinen Bescheid mit der Berechnung erhalten und hoffe nun, das mir Jemand helfen kann.

Zum ersten geht es um den Freibetrag vom Einkommen
Mir ist die Berechnung wie folg bekannt:

100€ frei und von dem Rest noch einmal 20% bis zu einem Einkommen von 800€.

Das wäre in meinem Fall:
550€ - 100€ = 450€
20% von 450€ = 90€
90€ + 100€ = 190€

in meinem Bescheid steht allerdings ein Freibetrag von 179,32€
wie kommt das Amt also auf diese Summe?

Desweiteren hat eine Freundin von mir, das gleiche Einkommen (550€) und hat einen Freibetrag von über 209€
Warum so viel mehr?

Zum zweiten geht es um die anerkannten Kosten für die Unterkunft.
Ich zahle centgenau 589€ Warmmiete.
Das Amt übernimmt davon aber nur 568,18€

Ich beziehe mein Warmwasser nicht über die Heizkosten, sondern über einen Durchlauferhitzer dessen Kosten ich über die Stromversorgung trage.
Also zahle ich diese Kosten doch sowieso schon.
Darf das Amt dennoch prozentual Kosten für die Warmwasseraufbereitung abziehen?
Das wären dann ja doppelt gezahlte Kosten meinerseits.
(Abzug beim Amt + Stromrechnung)

In meiner Vorherigen Wohnung sind diese Kosten mit den Heizkosten abgerechnet worden und mir wurde ebenso ein prozentualer Satz von den Unterkunftskosten abgezogen.
In dem Fall sah ich es als korrekt.

Wer kann mir nun Rat geben, wie sieht die aktuelle Rechtslage bei den Leistungen aus?
Hat sich evt. etwas in den letzten Wochen geändert?
(bekomme erst seit kurzem wieder vom Amt Geld)

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
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  #2  
Alt 12.08.2010, 09:39
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
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Deine Berechnung ist richtig. Schau aber mal, ob auf dem Berchnungsbogen noch ein Betrag "Absetzung vom Einkommen" erscheint. Der wäre dann noch dazuzurechnen.

Wenn bei der Freundin ein höherer Freibetrag erscheint, wird das damit zusammen hängen, dass sie höhere Werbungskosten geltend gemacht hat. Dann ist der Grundfreibetrag höher als 100 €.

Wenn du das Warmwasser mit Strom bereitest, kann nicht von den Heizkosten nochmal die Pauschale abgezogen werden.
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"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 12.08.2010, 10:27
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Ort: Bremen
Beiträge: 6
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Deine Berechnung ist richtig. Schau aber mal, ob auf dem Berchnungsbogen noch ein Betrag "Absetzung vom Einkommen" erscheint. Der wäre dann noch dazuzurechnen.

Nein, ein solcher Betrag ist bei mir nicht vorhanden.
Wie kommt denn nun der geringere Betrag bei mir zustande?
190€ sind nun mal keine 179€.
Wie errechnet sich dann der Betrag bei mir?

Wenn bei der Freundin ein höherer Freibetrag erscheint, wird das damit zusammen hängen, dass sie höhere Werbungskosten geltend gemacht hat. Dann ist der Grundfreibetrag höher als 100 €.

Auch das ist nicht der Fall. Eher das Gegenteil wäre der Fall.

Wenn du das Warmwasser mit Strom bereitest, kann nicht von den Heizkosten nochmal die Pauschale abgezogen werden.

Sollte ich dann einen Widerspruch einreichen?
Oder es eher noch einmal direkt beim Amt hinterfragen?
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  #4  
Alt 12.08.2010, 10:53
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Beiträge: 5.840
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Erstmal hinterfragen (Widerspruch kann dauern).
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