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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo erst mal und allen ein gesundes Jahr! Habe nun vergangenen Monat Hartz IV zu meinem Arbeitsgeld, z.Zt. Kurzarbeit, beantragen müssen. Nun kam der Bescheid mit mit einer Nichtbewilligung, da ich angeblich zu viel Geld bekomme ![]() Laut der Berechnung im Netz auf ALG II Rechner - Hartz IV Rechner - ALG 2 Rechner - Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes müßte ich eigentlich noch 50-150€ im Monat von der ArGe bekommen. Widerspruch habe ich schon eingelegt. Weiß jemand wie die ArGe berechnet? Kann man die Berechnung im Netz als Grundlage bei der ArGe mit vorlegen? Danke. {sina75} |
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#2
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| Hast du dein Kurzarbeitergeld evtl. voll als Einkommen aus Erwerbstätigkeit eingegeben? Das wäre falsch, denn es ist eine Lohnersatzleistung, so dass nicht hunderte von Euros Freibetrag sind, sondern nur 30 Euro! Du kannst ja mal deine Rechnung, die du gemacht hast, hier einstellen. Bekommst du volles Kurzarbeitergeld oder anteilig Lohn und Kurzarbeitergeld? Wenn du noch arbeitest: in welchem Umfang (tageweise) mit welcher Entlohnung? Zitat:
Turtle |
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#3
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| Hast du das Kug auch als sonstige Einkünfte eingegeben? Kug zählt nämlich nicht als Arbeitseinkommen und somit gibt es darauf auch nicht die Freibeträge für Erwerbseinkommen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#4
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| Hallo und danke für eure Antworten. @Gerald: Ich habe auf der genannten Seite unter Punkt V - Einkommen aller Personen der Bedarfsgemeinschaft mein brutto (das was auf dem Lohnzettel steht) und meine Abzüge eingegeben. Ich probier das mal bei den sonstigen Einkünften, oder? Muss da das brutto oder netto rein? Z.Zt bin ich auf 100% Kurzarbeit, es werden aber alle Urlaubstage und Feiertage voll bezahlt. |
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#5
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| Das, was du an Kurzarbeitergeld bekommst, muss ja extra ausgewiesen sein. Das gibts du bei sonstige Einkünfte ein. Alles andere, also das, was du vom Arbeitgeber direkt bekommst und wovon auch Abzüge laufen, das gibst du bei Erwerbseinkommen ein. Und zwar brutto und bei Abzüge eben das, was du an SV-Beiträgen (Steuern dürften bei so geringem Einkommen ja nicht sein) hast. Beim Kurzarbeitergeld wird ja nichts abgezogen. Turtle |
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#6
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| Genau, da hab ich falsch eingegeben . Ich versuchs noch mal, mal sehen was dann rauskommt.Danke aber erst mal ![]() {sina75} |
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| Stichworte |
| bescheid, bewilligung, nichtbewilligung, widerspruch |
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