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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 11.08.2009, 10:04
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Registriert seit: 11.08.2009
Beiträge: 2
Standard Berechnung ALG2 mit ALG1 + Nebenjob

Hallo,

ich habe im Juli meine Ausbildung abgeschlossen und leider keinen Job gefunden bisher.

Dementsprechend habe ich ALG1 beantragt und mir einen Nebenjob auf 165 EUR Basis gesucht, um nicht die ganze Zeit nur zu Hause zu hocken.

Da sich mein ALG1 nur auf 127,80 EUR beläuft, habe ich gleichzeitig auch einen ALG2 Antrag gestellt und heute endlich den Bescheid erhalten.

Nur macht mich das etwas stutzig, wie das ALG1 und der Nebenjob berücksichtigt wurden.

Folgendes steht im Bescheid:

Code:
Nettoerwerbseinkommen monatlich:       165,00 EUR
abzüglich Freibetrag:                   83,00 EUR
zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen: 82,00 EUR

Einkommensbereinigung:                 -30,00 EUR
Arbeitslosengeld ALG1 (monatlich):     127,80 EUR
Erwerbseinkommen (ALG2):                82,00 EUR

Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: 179,80 EUR 
Wie kommt diese Berechnung zustande? Soweit ich weiß kann ich doch bei einem Nebenjob einen Freibetrag von 100,00 EUR plus 20% des Geldes über den Freibetrag behalten, was 113,00 EUR wären.

Beim ALG1 haben alle anderen aus meiner Ausbildung (gleicher Verdienst, weil gleiches Unternehmen) bei 127,80 EUR auch eine Einkommensbereinigung von 30,00 EUR angerechnet bekommen und damit wurden 97,80 EUR des ALG1 beim ALG2 angerechnet. Was bedeutet dann das Erwerbseinkommen (ALG2) von 82,00 EUR?

Außerdem würde ich gerne wissen wollen, ob eine Fahrkostenerstattung bei 165 EUR Nebenjobs auch möglich ist? Angaben dazu habe ich gemacht, diese wurden aber nicht berücksichtigt.

Hoffe, jemand kann Licht ins Dunkel bringen.
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  #2  
Alt 11.08.2009, 10:14
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.216
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Dann rechne doch mal den Freibetrag aus Erwerbseinkommen und die Einkommensbereinigung von € 30 zusammen, dann hast du den gesamten Freibetrag.

Die Einkommensbereinigung von € 30 bekommt man auf sonstige Einkommen, sofern allerdings noch Einkommen aus Erwerbstätigkeit dazukommt, erhält man diese €30 nicht nochmal angerechnet, weil sie in den €100 pauschal schon enthalten sind. Der Einfachheit halber bleibt das jedoch so stehen.

Was meinst du mit Fahrtkostenerstattung? Werbungskosten sind ebenfalls in dem Pauschalbetrag enthalten.
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  #3  
Alt 11.08.2009, 10:22
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
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Die Berechnung ist korekt. Die Versicherungspauschale von 30 € ist bereits im Grundfreibetrag von 100 € enthalten und kann nur einmal abgezogen werden.

Man kann es auch so rum rechnen:

165 € Lohn, davon 100 € + 20 % Freibetrag ist ein Freibetrag von 113 €, somit werden nur 52 € angerechnet. Zusammen mit dem Alg I sind es 179,80 € anzurechnendes Einkommen.

Bei Mini-Jobs (bis 400 €) gibt es keine extra Werbungskostenanrechnung (ist im Grundfreibetrag pauschal enthalten).
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #4  
Alt 11.08.2009, 19:30
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Beiträge: 2
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Danke für die aufschlussreichen Antworten.

Eigentlich könnte man sich das ALG1 ja dann komplett sparen, da es ja zu 100% angerechnet wird. Nach meiner Rechnung sind 165,00 + 127,80 = 292,8 - 179,80 = 113,00 EUR. Genau so viel, wie ich rausbekommen würde, wenn ich nur den Nebenjob hätte.

Irgendwie finde ich das ziemlich bescheuert. :/
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  #5  
Alt 11.08.2009, 23:40
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Alg1 ist aber eine vorrangige Leistung und muss deshalb bezogen werden, wenn man Anspruch drauf hat.
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