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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo zusammen schön das es das Internet gibt und man sich gegenseitig hilft. Mein Fall ist wie folgt. Wir sind eine eheähnliche Gemeinschaft mit 2 Kindern eins ist gerade geboren und eines ist ca 3 Jahre alt. Ich arbeite Vollzeit und bekomme ca 1050 Euro netto, Ausgaben habe ich aber einiges Autoversicherung 209 Euro plus Kfz 109 Euro sowie Versicherung Haftplicht 96 Euro jährlich, dazu kommt noch Kindergarten in Höhe 20 Euro Tel 50 Miete 700 Euro plus 70 Euro Strom, ausserdem muss ich monatlich 50 Euro an Schulden zahlen. Wer kann hier eine richtige Berechnung machen. Denke das Jobcenter hat bei mir falsch berechnet war schon dort aber was soll ich sagen. MEine Frau kann momentan nicht arbeiten und hat auch vorher nicht gearbeitet. Die Kaltmiete ist 448 Euro Was wird nicht angerechnet, was ist frei. Kenne mich nicht aus, muss immer 10 Std arbeiten und mich noch mit der ARGE rumärgern. Sorry aber schmarotzen möchte ich nicht nur mein Recht. Hoffe auf gute Hilfe. Gruß an alle Leser. |
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#2
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| Wie hoch ist die angemessene Miete für Euren Ort?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Vielen Dank erstmals also für 4 Personen sind 558 Euro angemessen wir haben 448 Euro. 38 für Gas |
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#4
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| Hi, deine Schulden sind deine Privatsache und Strom und Telefon muss auch ein ALG II Bezieher selber bezahlen. Ansonsten benutze doch den ALG II Rechner auf dieser Seite. Da bekommst du schon mal einen guten Überblick.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#5
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| Danke doch ich habe ja die Versicherungsfreibeträge usw da wollte ich von einem Erfahrennen wissen was bei rauskommt. Gruß |
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#6
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| Du hast einen Freibetrag auf dein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, da ist alles mit abgedeckt. Und diesen Freibetrag rechnet der Rechner selbständig aus sofern du alles richtig eingibst. |
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#7
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| Ansonsten gibt es auch vom BMAS einen Einkommensrechner. Da kann man auch Kfz-Haftpflicht, KM zur Arbeit usw. eingeben. So bekommt man den Betrag, der als Einkommen angerechnet wird. Einkommensrechner BMAS
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#8
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| Vielen Dank doch wer kann mir mal das ausrechnen und mir natürlich erklären wenn ihr natürlich Lust und Zeit habt. Eheähnliche Gemeinschaft mit 2 Kindern Nettogehalt 1046 davon wird aber 40 an Vermögenswirksame als Einkommen von der Arge gerechnet. Miete 589 Warm ohne Strom Heizkosten 38 Euro Versicherung Auto 109 Finanzamt und 294 Hafplicht normale Haftplicht 96 _Euro alles jährlich Kindergel 328 Elterngeld 300 Euro Kindergarten 20 Euro Rest Jugendamt Wäre echt lieb wenn einer hier auch im Jobcenter arbeitet. Gruß an alle ![]() ![]() |
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#9
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| Zitat:
Zitat:
Strom findet keine Berücksichtigung, sofern man damit nicht heizt. Ebenso spielen Zahlungen an das Finanzamz für Kfz-Steuern keine Rolle. Elterngeld wird nicht angerechnet bis 300 Euro und der Kiga wird auch nicht berücksichtigt. Alles Andere brauchst Du eigentlich nur in den ALG II-Online-Rechner einzugeben. Bei der Miete findet nur maximal die angemessene Höchstmiete Berücksichtigung.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#10
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| Zitat:
Wenn deine Angaben so stimmen, komme ich auf einen ungefähren Anspruch von € 560. Allerdings ist die Angabe deiner Miete etwas unklar. Sind beide Kinder gemeinsame Kinder oder bekommt das ältere Kind noch Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss? Das Erziehungsgeld ist mit dem Sockelbetrag von € 300 anrechnungsfrei. 1Leistungen Regelleistungen/SozialgeldAntragsteller (Niedersachsen): 315.90 € Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in: 315.90 € Kinder bis 13 Jahre: 421.20 € Summe der Leistungen: 1053.00 € 2Kosten für die UnterkunftKaltmiete: 550.00 € Heizkosten minus 18% Warmwasserzuschlag: 31.16 € Summe der Unterkunftskosten: 581.16 € 3Einkommen Erwerbseinkommen: 1460.00 € Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.) -413.00 € Freibetrag Erwerbseinkommen: -306.00 € Kindergeld: 328.00 € Summe der Einkünfte: 1069.00 € Berechnung des Anspruchs Summe der Leistungen: 1053.00 € +Summe der Unterkunftskosten: 581.16 € -Summe der Einkünfte: 1069.00 € +befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld: 0.00 € =Ihr vermutlicher Anspruch: 565.16 € |
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