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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 16.05.2010, 17:46
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Registriert seit: 30.11.2009
Beiträge: 13
Standard bekommt man hartz4 auch wenn man selber kündigt oder gekündigt wird ?

meine freundin ist krank psychisch wie körperlich aber der arzt schreibt sie nicht krank.
bekommt sie harzt 4 wenn sie selber kündigt beim arbeitgeber. oder gekündigt wird wegen zu häufiger unentschuldigter fehlzeiten?

die voraussetzungen für arbeitslosengeld 1 sind jedenfalls nicht erfüllt bei ihr.
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  #2  
Alt 16.05.2010, 17:57
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Beiträge: 4.204
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Nicht deine Diagnose sondern die vom Arzt zählt.

Ansonsten gibt es drei Monate Sperrzeit. Sowohl wenn sie selbst kündigt also auch wenn ihr wegen Gammelei gekündigt wurde.
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  #3  
Alt 16.05.2010, 17:58
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Beiträge: 3.305
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Kann sie nicht den Arzt wechseln?

Denn eine selbstverschuldete Kündigung kann auch im ALG2 Sanktionen nach sich ziehen.
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  #4  
Alt 16.05.2010, 17:58
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Beiträge: 3.305
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Nicht deine Diagnose sondern die vom Arzt zählt.

Ansonsten gibt es drei Monate Sperrzeit. Sowohl wenn sie selbst kündigt also auch wenn ihr wegen Gammelei gekündigt wurde.
pumpe bitte richtig lesen....
Ohne ALG1 Anspruch gibt es auch keine Sperrzeit sondern höchstens Sanktionen beim ALG2.
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  #5  
Alt 16.05.2010, 18:04
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Registriert seit: 30.11.2009
Beiträge: 13
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ich glaub ich habs schon ausbekommen

In beiden Fällen würde AlG II um 30 % gekürzt (unter 25, um 100 %) für 3 Monate, sofern es der erste Anlaß ist.
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  #6  
Alt 16.05.2010, 18:07
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Beiträge: 4.204
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Sorry, wohl unklar ausgedrückt.

Es wird für drei Monate gekürzt, was unter 25 100 % sind die sich genauso auswirken wie eine Sperrzeit.
Ist sie über 25 hast du Recht, dann während der drei Monate eine Kürzung um 30 %.
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  #7  
Alt 16.05.2010, 21:35
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Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 509
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Und dazu kommt noch, dass es eine selbstverschuldete Notlage ist, so dass das ALG II nur als Darlehn gewährt wird, also zurückgezahlt werden muss.
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