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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 20.02.2009, 11:27
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Registriert seit: 18.02.2009
Ort: Jandelsbrunn
Beiträge: 2
Frage beihilfe zum leben in der selbständigkeit

hallo zusammen,

ich bin alleinerziehende mutter ( 45 J. ) von 2 kindern (11 u. 17 J. ) und seit ende 2004 selbständig. bis mitte letzten jahres ging es ja noch, aber dann gab es hier (bayer. wald) einen massiven wirtschaftseinbruch. habe mich bis heute von den ersparnissen über wasser halten können, aber nun gehts nicht mehr. zudem sind meine kinder und ich noch gesundheitlich sehr angeschlagen, da wir seit 5 jahren in einem nassen und schimmeligen haus wohnen (leider mietvertrgl. gebunden und bei einem rechtsanwalt als vermieter) und das schon auf unsere gesundheit ging. daher könnte ich garnicht mehr in eine feste anstellung. als eigener chef tut man sich halt leichter, da kann man sich die arbeit meist je nach verfassung einteilen.
ich weiß nun nicht, welche art von hilfe ich da bekommen oder beantragen könnte. wir ziehen nun in 3 monaten endlich aus und sind am streiten, da fast alle meine möbel verschimmelt sind und ich diese nicht mehr mitnehmen kann und will. ob mein jetziger vermieter diese ersetzt entscheidet nun das gericht. wenn nicht, dann habe ich nur noch die kinderzimmermöbel, alle anderen sind schon von schimmel befallen, am stärksten betroffen ist die küche.

nun meine fragen:
kann mir einer sagen, wohin ich mich da wenden muss, um hilfe zu bekommen.... an die arbeitsargentur oder ans sozialamt ?
wie niedrig muss denn mein einkommen sein, dass ich überhaupt hilfe beantragen kann und ist es möglich eine unterstützung für möbel zu bekommen?

das sind viele fragen, ich weiß, aber es wäre mir schon wichtig zu erfahren, wohin ich mich in meinem fall wenden soll, damit ich auch nicht gleich mein gewerbe abmelden muss. da wir in einer kleinen stadt wohnen, möchte ich dies meinen kinder wenn möglich ersparen. hier werden nämlich hartz IV-ler, besonders aber die kinder von hartz IV-lern nicht gerne gesehen und verspottet.

vielen dank schon mal für eure tipps
ulitro45
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  #2  
Alt 20.02.2009, 11:38
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Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.723
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Tja dir bleibt nur Hartz IV also Leistungen nach dem SGB II zu beantragen bei deiner ARGE / Jobcenter...

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 21.02.2009, 11:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2009
Ort: Jandelsbrunn
Beiträge: 2
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danke !!!!

hab schon einige urteile oder bescheide im internet gelesen. da schreckt man sich ja, wenn man liest, wie unterschielich die bewilligungen sind.

ich werd das mal am montag in angriff nehmen. vielleicht hab ich ja glück mit dem bearbeiter.

werd dann schreiben, wie`s war.

schönes WE

ulitro45
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Stichworte
allein erziehend, beihilfe, selbständig

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