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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, meine Frage lautet: ich bin seit über 6 Monaten krank geschrieben wegen bandscheibe, bekomme demnächst Op danach eventuell reha, möchte in meiner firma kündigen wegen starken Differenzen mit chef seit langem und möchte umziehen, bei Aufhebungsvertrag gibts ne Sperre vom Arbeitsamt, bekomme ich in der zeit wenigstens Hartz 4, meine Frau ist hausfrau und wir haben Kinder. |
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#2
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| Ja, aber das wird zurückgefordert werden (Kostenersatz), da Du Dich bewusst hilfebedürftig gemacht hast.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Rechtsgrundlage: § 34 Ersatzansprüche SGB II (1) Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig 1.die Voraussetzungen für seine Hilfebedürftigkeit oder die Hilfebedürftigkeit von Personen, die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, oder 2.die Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an sich oder an Personen, die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat, ist zum Ersatz der deswegen gezahlten Leistungen verpflichtet. Von der Geltendmachung des Ersatzanspruches ist abzusehen, soweit sie den Ersatzpflichtigen künftig von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch oder von Leistungen nach dem Zwölften Buch abhängig machen würde. (2) Eine nach Absatz 1 eingetretene Verpflichtung zum Ersatz der Leistungen geht auf den Erben über. Sie ist auf den Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalles begrenzt. (3) Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht worden ist. Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten sinngemäß; der Erhebung der Klage steht der Erlass eines Leistungsbescheides gleich.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#4
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| also das verstehe ich nun gar nicht wenn du krank geschrieben bist seit ca. 6 monaten bekommst du doch sicher krankengeld und hast keinen stress mit deinem boss da du ja nicht arbeitest warum willst du kündigen ? ich würde erst mal die op und reha abwarten und dann was unternehmen und nicht von h4 leben |
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#5
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| Hallo den Stress mit dem Boss hab ich schon länger und nicht wegen der Krankheit, bei der OP bin ich nicht sicher ob ich die machen lasse da die Chancen 50/50 stehen das ich danach im Rollstuhl sitze bei Kindern schlicht weg nicht gerade die besten Aussichten oder??? |
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#6
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| Zitat:
wohnt dein boss bei dir ? wenn du den nicht siehst wegen krankheit wie kann es da stress geben ? und wenn du die op nicht machen lässt bist du sicher berufsunfähig und dafür ist dann ja die rentenversicherung zuständig |
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#7
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| Neben dem bereits genannten Ersatz der Leistung gibt es zudem eine Sanktion nach § 31 Abs. 4 Nr. 3 lit. a SGB II. |
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#8
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| Kannst Du mir sagen was das heißt??? danke |
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#9
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| ich arbeite schon länger in der Firma, man könnte das was da läuft mobbing nennen doch dies lässt sich schwer nachweisen, hab ich alles schon über Rechtsanwalt abgeklärt |
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#10
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| Das bedeutet 30% ige Kürzung Deines Regelsatzes.
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