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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 12.11.2009, 08:42
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Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 5
Standard Bei Rückwanderung nach Deutschland ALG2 berechtigt?

Hallo,
habe eine dringende Frage: Mein Neffe (Deutscher) lebt in England und möchte mit seiner Frau (Engländerin) und zweijährigem Sohn nach Deutschland kommen. Hat er Anspruch auf ALG2 oder Grundsicherung?
Er bekommt zur Zeit 80 englische Pfund vom dortigen Arbeitsamt. Muss mit seiner Familie in einer schmutzigen Pension wohnen und möchte gerne wieder in Deutschland wohnen und auch arbeiten.

Bitte um Eure Ratschläge

Vielen Dank
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  #2  
Alt 12.11.2009, 09:22
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
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Ja, er hätte hier Anspruch auf Alg II. Außerdem könnte er seinen Alg-Anspruch aus UK für 3 Monate mit hierhernehmen (Vordruck E 303 beim dortigen Amt holen)
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 12.11.2009, 09:49
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Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 5
Standard Danke für die schnelle Antwort

Hallo, ersteinmal vielen Dank für die turbo Antwort.
Seine Frau ist ja Engländerin, bekommt er für seine ganze Familie Leistungen?
Zur Zeit bekommt er 80 engl.Pfund und muss in einer Pension (B&B) schlafen. Dort muss er morgens raus und darf erst wieder um 17.00 Uhr rein. Sein Sohn muß auf einer schmutzigen Matraze in einer Ecke auf dem Boden schlafen. Erst nach 6 Monaten bekommt er eine Sozialwohnung zugewiesen, die ja in England wirklich sehr schlecht sind.
Muß unbedingt meinem Neffen helfen, kann ich schon was im Voraus tun?
Eine kleine Wohung habe ich schon gefunden, wo er die ersten Wochen kostenlos unterkommen kann, als Gegenleistung muß ich die Wohnung dem Vermieter renovieren, kein Problem für mich.
Versuche gerade Geld zusammen zukratzen für die Fahrt und Umzug nach Deutschland. Gibt es da auch irgendwelche Möglichkeiten?
Für jeden Rat wäre ich dankbar
liebe Grüße
Willixaver
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  #4  
Alt 12.11.2009, 09:55
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
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Wie er mit der Familie hierherkommt, ist sein Problem. Dafür gibt es nichts vom Staat. Sobald er hier ist, müsste er sofort Antrag auf Alg II für sich und seine Familie stellen. Da sie verheiratet sind, hat auch die Frau Anspruch.
__________________
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  #5  
Alt 12.11.2009, 10:01
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Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 5
Standard Danke!!

Du bist ja super mit Deinen schnellen Antworten und Danke für Deine Hilfe.
Noch eine kurze Frage: Wohnungseinrichtig haben wir soweit komplett zusammen, nur die Küche fehlt noch. Kein Schrank, kein Herd und kein Kühlschrank und keine Waschmaschine. Hast Du da auch einen Tip für mich.
Danke
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  #6  
Alt 12.11.2009, 10:04
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Zitat:
Zitat von willixaver Beitrag anzeigen
Du bist ja super mit Deinen schnellen Antworten und Danke für Deine Hilfe.
Noch eine kurze Frage: Wohnungseinrichtig haben wir soweit komplett zusammen, nur die Küche fehlt noch. Kein Schrank, kein Herd und kein Kühlschrank und keine Waschmaschine. Hast Du da auch einen Tip für mich.
Danke
In vielen Orten gibt es von sozialen Einrichtungen betriebene Möbelbörsen. Ggf. bewilligt das Amt auch eine Zuschuss (Erstausstattung nach § 23 (3) SGB II).
__________________
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  #7  
Alt 12.11.2009, 10:07
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Beiträge: 5
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Du hast mir echt weiter geholfen. Nochmals Danke.
Letze Frage: Hälst Du es für sinnvoll, daß ich schon mal beim Amt vorsprechen und die Situation erkläre? In der Hoffnung, daß ich schon mal was vorbereiten kann?
Liebe Grüße
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  #8  
Alt 12.11.2009, 10:08
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Zitat:
Zitat von willixaver Beitrag anzeigen
Du hast mir echt weiter geholfen. Nochmals Danke.
Letze Frage: Hälst Du es für sinnvoll, daß ich schon mal beim Amt vorsprechen und die Situation erkläre? In der Hoffnung, daß ich schon mal was vorbereiten kann?
Liebe Grüße
Wäre auf alle Fälle günstig.
__________________
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  #9  
Alt 12.11.2009, 10:13
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OK, dann werde ich dies mal tun.

Vielen Dank an Dich!!!!

P.S:
Viele Leute sind einfach schrecklich, aber es gibt viele Leute die sind schrecklich einfach!!! Bin ich nun einfach schrecklich oder schrecklich einfach mit meinen Fragen?
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  #10  
Alt 12.11.2009, 13:02
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.01.2009
Beiträge: 32
Standard 80 Pfund in Großbritannien

und hier gibts schätzungsweise 1300 Euro inklusive der Wohnung. Mann, gehts unseren Hilfeempfängern schlecht.
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