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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, vielleicht könnt ihr mir ja einen Tip geben oder auch helfen. Was ich zumindest hoffe. Also. Ich habe einen Sohn Lucas, geb. 11.11.2008. Lucas ist mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte auf die Welt gekommen. Im Dezember 2008 ist Lucas mit einer Lungenentzündung ins Krankenhaus gekommen. Durch diese Lungenentzündung konnte er später nicht mehr selbstständig Atmen. Daher hat er seit ende Dezember einen Luftröhrenschnitt (Trachestoma) und kann nicht mehr seltbständig atmen. Dazu kommt noch das er noch nicht selbständig schlucken kann, keine Nahrung zu sich nehmen kann nur durch die Magensonde. Ich möchte ja meinen Sohn irgendwann nach hause holen. So das war nur so zum Vordergrund. Durch den Sozialdienst im Krankenhaus habe ich erfahren das es einen Mehrbedarf für Behinderte Kinder gibt. Ich habe daraufhin einen Antrag auf Neuberechnung geschrieben und die Kopie des Schreibens für Behinderten Ausweis und die Kopie des Landesamt für Soziales, Familie und Jugend beigelegt habe. Und nun habe ich heute einen Anruf von meiner Sachbearbeitein bekommen, was das denn solle. Wozu ich eine Neuberechnung brauche, weil es ja nicht mehr Geld gibt. Darauf hin habe ich Ihr gesagt das dies selber bei denen in der Broschüre drin stehe würde und ich dieses auch vorher im Internet nachgeschaut habe. Ich habe dies dann nochmal nachgeguckt, und im Sozialgesetzbuch II und §28 Sozialgeld sagt es ja auch das ich einen Anspruch von mind. 60% habe. Beziehungsweise der Anspruch auf fast jeden Arbeitslosengeld II Rechner im Internet einen Mehrbedarf von 121 Euro berechnet. Und dann meinte Sie noch, solange sie keinen direkten Ausweiß in der Hand halten machen die sowieso nicht. Aber das Schreiben was ich vom Landesamt für Soziales, Famile und Jugend bekommen habe sagt auch das ich dieses Schreiben bei legen solle und dies als vorläufiges Schreiben anerkannt wird. Also was soll ich tun. Können die beim Amt nicht lesen. Gibt es denn den Mehrbedarf für Behinderte Kinder? Es gibt ja auch einen Mehrbedarf für Erwachsene also warum nicht für Kinder? Bitte helft mir! Gruß lehni |
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#2
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| Wenn, dann würde es 17 % des Sozialgeldes (hier 36 €) als Mehrbedarf geben, wenn der Ausweis mit dem Merkzeichen G vorliegt.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| Hi Jette, das mit dem 17 % kann ja aber nicht hinkommen, weil der § 28 abs. 4 sagt das nichterwerbsfähige Personen die 17 % nur bekommen und diese Personen sind ab dem vollendeten 15 Lebensjahr. Für mich wäre also §28 Abs. 1 zutreffend da heißt es nämlich lt. Gesetz: Die Regelleistung beträgt bis zur vollendung des 14. Lebensjahres 60 % von Hundert. Und mein Sohn ist ja nun mal noch ein Baby also noch keine 15 Jahre alt. gruß lehni |
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#4
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| Ja, das Sozialgeld beträgt für dein Kind 60 %. Das wären die 211 €, die jedes Kind in dem Alter bekommt. Egal, ob behindert oder nicht. Das ist also die ganz normale "Regelleistung" für das Kind. Der Mehrbedarf steht aber im Abs. 1 Nr. 4: nichterwerbsfähige Personen, die voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind, erhalten einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung, wenn sie Inhaber eines Ausweises nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G sind; dies gilt nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Abs. 4 oder § 28 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 besteht. Nichterwerbsfähig ist jemand auf alle Fälle bis zum 15. Lebensjahr und darüber hinaus, wenn es von der Rentenstelle oder dem ärztlichen Dienst festgestellt wurde. Also liegt der Bedarf von deinem Kind, wenn es den Ausweis mit dem Merkzeichen G bekommen hat, bei 211 € (Sozialgeld) + 36 € (Mehrbedarf) + anteilige Unterkunftskosten.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#5
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| ja aber warum rechnet dann fast jeder hartz IV rechner sogar der vom arbeitsamt selber eine´n mehrbedarf bei behinderten kinder von 120 euro aus. aber absatz vier stimmt trotzdem nach meiner meinung nicht weil wie gesagt das nur kinder betrifft ab 15 jahre. und ich versteh schon was von paragraphen lesen. es muss doch noch andere gesetzes texte irgendwo geben die was anderes sagen, ich kann ja jetzt nicht das ganze SGB durchlesen nur um irgendwo etwas zu finden. |
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#6
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| Oh, ich lese gerade in den fachlichen Hinweisen zum § 28 SGB II, dass dein Kind gar keinen Mehrbedarf bekommt. Hier zum nachlesen: Klick mich
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#7
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| naja das was dadrin steht in deinem link ist ja nur zum teil richtig. es muss ja auch irgendwo etwas stehen was kleinere kinder betrifft und nicht nur kinder ab 15 jahren. |
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#8
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| Wieso ist das zum Teil richtig???? Das sind die fachlichen Hinweise zum § 28 SGB II, also von der BA. Und der § 28 SGB II ist nunmal der §, der für dein Kind anzuwenden ist, da unter 15 Jahre.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#9
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| wahrscheinlich hast du meinen ganzen text nicht richtig gelesen oben, es geht ja nicht nur um den mehrbedarf wegen der behinderung sondern auch für die ernährung. lucas wird durch eine magensonde ernährt . also besteht ja da schon der mehrdarf also muss das auch schon anerkannt werden und wie §19 ja auch schon sagt, kann sich das kind ja schon nicht selbst unterhalten. auch wenn es kindergeld und unterhalt bekomme und noch pflegegeld dazu aber das pflegegeld wird ja für den pflegedienst aufgebraucht sein. und ich möchte ja lucas nach hause holen irgendwann. |
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#10
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| Du hast die ganze Zeit von Mehrbedarf für die Behinderung gefragt. Der Mehrbedarf für Ernährung ist im § 21 SGB II zu finden. Und in den fachlichen Hinweisen zu dem § 21 SGB II findest du auch die Krankheiten, für die es einen Mehrbedarf geben kann nach den Empfehlungen des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge. Klick mich
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