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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Habe nach langem durchstöbern des www gelesen: das man eigentlich kein Anrecht auf den befristeten Zuschlag hätte, wenn man vorher ergänzend ALG 2 zu dem ALG 1 bekommen hatte. Dies war bei meinem Mann und mir der Fall. In unserem aktuellen Hartz 4 Bescheid steht das uns der Zuschlag zusteht aber auch beamte irren sich. Ist dieses so? Haben bisher immer 1054 Euro ALG 1 bekommen, plus Kinderzuschlag 140 Euro, plus Wohngeld 197 Euro plus Kindergeld 164 Euro. Dann Mitte des Jahres wurden Kinderzuschlag und Wohngeld gestrichen, da der Hartz 4 Satz sich um 9, 50 Euro erhöht und bekamen dann zu dem ALG 1 346, 50 Euro ergänzend ALG2. Ist der Zuschlag berechtigt oder sollte ich dies lieber melden? Wenn ich mal so rechne: EIGENTLICH betrug unser ALG I + Wohngeld + Kindergeld = 1415 Euro. Jetzt beträgt unser Hartz 4 Anspruch trotz erhöhtem Kindergeld ( eigentlich komisch ) = 1409 Euro. Hab alles im Netz nachgesucht und doch kaum Infos gefunden.Habe Angst vor einer enormen Rückfoderung ggf oder so. Hoffe mir kann jemand infos geben. Vielen Dank im Vorraus. MfG |
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#2
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__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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