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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich hab einen befristeten Arbeitsvertrag und bin nicht wirklich glücklich mit meiner Arbeitstelle. Der Arbeitsvertrag endet ja automatisch ohne Kündigung, was ist jetzt aber, wenn mir der Arbeitgeber eine Verlängerung des Vertrages anbietet? Muß ich diese zwingend annehmen oder kann ich einfach ablehnen? Werde ich gesperrt, wenn ich die Verlängerung ablehne? Anspruch auf ALG I hab ich nach 8 Monaten Arbeit in dem befristeten Verhältnis nicht. Bekommen die von der ARGE das mit, wenn ich einfach den Vertrag ablehne? Ich hatte damals bei der ARGE keine Eingliederungsvereinbarung mit Rechtsbelehrung unterschrieben, darauf hat die ARGE verzichtet. Das Problem ist, mein jetziger Arbeitgeber ist das Arbeitsamt. Darum gehe ich davon aus, dass die die ARGE darüber informieren werden, wenn ich es ausschlage den Vertrag zu verlängern. Wie soll ich mich verhalten? Muß ich mich jetzt wirklich weiter mit einer Arbeit rumquälen, die mir eigentlich nicht liegt oder soll ich mich jetzt einfach so benehmen, dass die mir sowieso keine Verlängerung anbieten (im Sinne von Arbeitsverweigerung oder so tun als ob ich die Arbeit nicht kann, absichtlich Fehler machen)? THX Grrrrr |
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#2
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| Es gibt vermutlich mehr Arbeitnehmer, die in ihrem Job nicht ganz glücklich sind. Bewirb Dich doch schon jetzt - aus dem laufenden Arbeitsverhältnis sieht das immer etwas besser aus... Und mit Arbeitsverweigerung wäre ich vorsichtig... |
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#3
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| Ich bewerbe mich ja schon, nur leider hatte ich bis jetzt noch kein Glück. Mir geht es hauptsächlich um die Konsequenzen die sich aus eine Ablehnung eines Vertrages ergeben würden. Grrrrr |
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#4
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| Im Januar wollte man dich noch in der Probezeit kündigen: ALG II Antrag neu ausfüllen nach erneuten Jobverlust? und jetzt will man den Arbeitsvertrag verlängern? Schon komisch... Dein Verhalten könnte man durchaus als sozialwidriges Verhalten werten, denn du führst deine Hilfebedürftigkeit schuldhaft selbst herbei. Das wäre dann natürlich mit einer Sanktion "zu belohnen". Hinweis am Rande: Es gibt in Deutschland unter Garantie tausende Arbeitnehmer, die den täglichen Weg zur Arbeit nicht unbedingt mit Jubelschreien antreten. Aber sie machen es, weil sie den Lebensunterhalt für sich und ihre Angehörigen MIT EIGENER HÄNDE ARBEIT BESTREITEN WOLLEN! Würdest du diese Frage, ob du verlängern sollst denn auch stellen, wenn es nicht so schön bequemes ALG 2 gäbe? kopfschüttelnd Turtle |
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#5
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| Komisch ist das nicht, den anderen Job mach ich seit Januar nicht mehr und der neue Job ist nur für ein paar Monate befristet. Den hab ich gleich nach der ersten Bewerbung innerhalb einer Woche zu sofort bekommen. Genau wie den davor auch, eine Bewerbung, ein Gespräch = ein Job. Ich nehme einfach jeden Job an den ich bekommen kann (auch diesen jetzt, wo ich schon vorher wußte, dass ist nicht meine Welt da, aber ein Versuch kann ja bekanntlich nicht schaden), um das richtige zu finden. Nur rumquälen will ich mich natürlich auch nicht. Ich hätte das Angebot auch komplett ablehnen können, weil die ARGE mir vorher versichert hat, dass ich keine Sanktionen zu befürchten habe. Ich will doch nur Wissen, welche Art von Sanktionen ich zu erwarten habe. Grrrrr |
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