| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich habe einenALG2 Bescheid erhalten,der meines Empfinden nach falsch berchnetwurde. Und zwar wurde der befristete Zuschlag durch ALG1(160Euro)nicht berücksichtigt. Ich erhielt bis zum 03.06.09 ALG1. Vom 04.06.09 bis 16.07.09 unterzog ich mich einer med. Reha, die notwendig war. Hier bekam ich Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger in der Höhe des ALG1. Nach der Reha stellte ich Antrag auf ALG1.Wurde mir jedoch verwehrt weil der Anspruch abgelaufen ist. Also beantragte ich ALG2 ab 17.07.09. Nun sagt die ARGE mir steht der Zuschlag durch ALG1 nicht zu, da ich zuletzt kein ALG1 bezog sondern Übergangsgeld. Man kann mich doch nicht strafen und den Zuschlag verweigern weil ich in ner Klinik war - oder? Werkennt sich aus und kann mir sagen, obmir der Zuschlag zusteht und ob die ARGE den Bescheid auch ohne Widerspruchsverfahren ändern muss. Beim ALG2 handelt es sich um einen Erstantrag. Vielen Dank! Lieben Gruß Stefan |
|
#2
| ||||
| ||||
| 1. Gibt es einen Aufhebungsbescheid vom Alg1, dass der Anspruch erschöpft ist? 2. War das Alg1 höher als dein jetziges Alg2 und wenn ja, um wieviel war es höher?
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo Jette, zu Frage 1 - Ja ich bekam einen Aufhebungsbescheid, dass ALG1 erschöpft ist. zu Frage 2 - ALG1 betrug 1045 EURO ALG2 359 Euro + 325 Euro KDU = 684 Euro. Das macht eine Diff. von 361 Euro. zw. ALG1 und ALG2 Liebe Grüße Stefan |
|
#4
| ||||
| ||||
| Du hast Anspruch auf den Zuschlag. Mit dem Übergangsgeld hat das nur insoweit etwas zu tun, dass die 2-Jahres-Frist bereits ab dem 04.06.09 läuft.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#5
| |||
| |||
| Da möchte ich mich mal anhängen, zwei Personen AL1 erschöpft, zusammen 2600€, jetzt aufstockend Selbstständig ALII, kein Zuschuss, da ALII Betrag der BG um 39€ höher ist als der ehemalige AL1 Anspruch des einen Antragstellers, ist das korrekt. Im AL II Rechner wird jedesmal der Betrag incl. Zuschuss ausgeworfen. Merci vielmals |
|
#6
| ||||
| ||||
| Wenn bei den beiden der Alg I-Anspruch am gleichen Tag endet, werden die Alg I-Beträge beider zusammengerechnet und dem Alg II der BG gegenübergestellt. Endeten die Alg I-Ansprüche nacheinander, wird nur der Alg I-Anspruch von dem einen genommen und dem Alg II der BG gegenübergestellt.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#7
| |||
| |||
| Hallo Gerald, vielen Dank für die Antwort. Aber gilt das auch, wenn der Antrag erst Monate nach Ablauf der AL I aber innerhalb der zwei Jahresfrist gestellt wird. |
|
#8
| ||||
| ||||
| Ja. Und wenn der Antrag 23 Monate nach Alg I-Ende gestellt wird, gibt es eben nur noch 1 Monat den Zuschlag.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| befristerterzuschlag |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Berechnung ALG2 mit ALG1 + Nebenjob | HansWerner | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 4 | 11.08.2009 23:40 |
| Zuschlag durch alg1 | Pegasus264 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 5 | 28.04.2009 05:57 |