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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 05.01.2010, 22:30
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Registriert seit: 05.01.2010
Beiträge: 9
Standard BaFög - Konsequenzen für ALG2?

Hallo!
Folgendes Problem stellt sich mir : Meine Freundin (20 - Studienbeginn Wintersemester 2010) und Ich (19 - Studienbeginn Wintersemester 2010) möchten gern zusammenziehen. Wir beide planen, die Lebenshaltungskosten via BaFög-Kindergeld und einem zusätzlichen Minijob (falls notwendig und erlaubt) zu deckeln. Bei mir wird BaFög auf jeden Fall bewilligt, da meine Eltern (ich lebe bei Großeltern) neuerdings HartzIV-Empfänger sind und zuvor Privatinsolvenz beantragt haben. (Nebenfrage: Steuererklärungen von 08 und 07 liegen vor - sollten meine Eltern die neueren Bescheide nicht schicken - was bereits vorgekommen ist - was passiert dann?). Auch bei meiner Freundin ist der Fall prinzipiell klar - verwitwete Mutter mit HartzIV und Witwenrente. Familie lebt meines Wissens als Bedarfsgemeinschaft von ALG2-Grundsicherung,blablablub. Sie sollte also auch problemlos BaFög bekommen, richtig?
Nungut, jetzt droht der Familie aber ein Problem, falls meine Freundin auszieht. Statt 3 Personen leben dort nur 2. Nun gabs in der Nachbarschaft einen Fall, wo eine Frau aus ihrer Wohnung ausziehen sollte, weil diese nicht "angemessen" war für ALG2. Droht ein ähnliches Schicksal auch der Family meiner Freundin? Die Wohnung hat 95m² - die Mutter kriegt glaube ich 117€ Wohngeld zusätzlich. Übrigens ist die Vermieterin die Schwiegermutter - man wohnt also sogesehen bei der Verwandschaft. Hat dies noch eine Bedeutung?
Also - drohen finanzielle Kürzungen oder gar Zwangsumzug, wenn meine Freundin auszieht?
Wäre euch echt dankbar, wenn ich darüber aufgeklärt werden könnte. Denn ansonsten wäre meine Freundin ja sozusagen auf Lebenszeit an den Haushalt ihrer Mutter gefesselt...
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  #2  
Alt 05.01.2010, 23:33
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Zitat:
Droht ein ähnliches Schicksal auch der Family meiner Freundin? Die Wohnung hat 95m² - die Mutter kriegt glaube ich 117€ Wohngeld zusätzlich. Übrigens ist die Vermieterin die Schwiegermutter - man wohnt also sogesehen bei der Verwandschaft. Hat dies noch eine Bedeutung?
Also - drohen finanzielle Kürzungen oder gar Zwangsumzug, wenn meine Freundin auszieht?
Natürlich. Erstmal bekommt die Mutter kein Geld mehr für die Tochter und dann wird sicherlich die 95 qm Wohnung zu groß und zu teuer sein. Dass sie von der Verwandtschaft vermietet wird, ist dabei unrelevant. Ob die Mutter aber umzieht oder die Miete anderweitig senkt (Nachlass von der SM erbitten, untervermieten etc.): das bleibt ihr überlassen.

Turtle
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  #3  
Alt 06.01.2010, 00:02
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Beiträge: 9
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Natürlich. Erstmal bekommt die Mutter kein Geld mehr für die Tochter und dann wird sicherlich die 95 qm Wohnung zu groß und zu teuer sein. Dass sie von der Verwandtschaft vermietet wird, ist dabei unrelevant. Ob die Mutter aber umzieht oder die Miete anderweitig senkt (Nachlass von der SM erbitten, untervermieten etc.): das bleibt ihr überlassen.

Turtle
So naiv war ich dann auch nicht - bezüglich des fehlenden "Tochtergeldes"
Jedoch hörte ich mehrmals von sog. "Zwangsumzügen". Gibt es diese und falls ja, wie kann man dagegen vorgehen?
Nachlass bezüglich des Mietpreises existiert bereits. Untervermieten wird schlecht machbar sein. Bliebe also der Biss in den sauren Apfel, indem man die zusätzlichen Kosten selbst deckelt (Sohn verdient durch Behindertenwerkstätte eigenes Geld + Witwen/Waisenrente,etc kommt ja einiges an Geld an) und die Mietkosten im Rahmen der KdU vom Amt zahlen lässt (beeinhalten diese dann weiterhin die Nebenkosten?)
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  #4  
Alt 06.01.2010, 07:56
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Beiträge: 3.305
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Wer hat denn bisher Wohngeld erhalten?

Denn so würden wohl von der Arge die max. Mietkosten für 2 Personen geteilt werden und Mutter oder Sohnemann (je nachdem wer ALG2 Bezieher ist) würde dann die 1/2 Miete bekommen, die andere Hälfte müsste der Wohngeldbezieher zusteuern.
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  #5  
Alt 06.01.2010, 08:49
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.216
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Nebenantwort

Zitat:
Zitat von Romancier Beitrag anzeigen
Auch bei meiner Freundin ist der Fall prinzipiell klar - verwitwete Mutter mit HartzIV und Witwenrente. Familie lebt meines Wissens als Bedarfsgemeinschaft von ALG2-Grundsicherung,blablablub. Sie sollte also auch problemlos BaFög bekommen, richtig?

Doch wohl auch Halbwaisenrente, oder?!
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Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #6  
Alt 06.01.2010, 12:13
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Beiträge: 9
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@Grubenpony: Jup, Halbwaisenrente auch

@Floeckchen: Der Sohn ist aufgrund einer Behinderung zur Zeit "grundgesichert" und arbeitet in den Werkstätten. Wie dann das miteinander verrechnet wird - keine Ahnung weil kein Einblick in Finanzlage. Ob er Wohngeld bezieht - keine Ahnung. Aber ich verstehe richtig, dass es sein kann, dass einer ALG2 kriegt und der andere Wohngeld? Ich weiss nämlich nicht mal, ob die Mutter Grundsicherung bekommt oder ALG2 (die ist bekanntermaßen schon wenig begeistert vom Umzug - trotz gesicherter Finanzlage für meien Freundin und mich + anstehendes Studium)
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  #7  
Alt 07.01.2010, 12:30
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  #8  
Alt 07.01.2010, 15:27
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Zitat:
Aber ich verstehe richtig, dass es sein kann, dass einer ALG2 kriegt und der andere Wohngeld?
Das ist durchaus möglich.

Turtle
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