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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo! Folgendes Problem stellt sich mir : Meine Freundin (20 - Studienbeginn Wintersemester 2010) und Ich (19 - Studienbeginn Wintersemester 2010) möchten gern zusammenziehen. Wir beide planen, die Lebenshaltungskosten via BaFög-Kindergeld und einem zusätzlichen Minijob (falls notwendig und erlaubt) zu deckeln. Bei mir wird BaFög auf jeden Fall bewilligt, da meine Eltern (ich lebe bei Großeltern) neuerdings HartzIV-Empfänger sind und zuvor Privatinsolvenz beantragt haben. (Nebenfrage: Steuererklärungen von 08 und 07 liegen vor - sollten meine Eltern die neueren Bescheide nicht schicken - was bereits vorgekommen ist - was passiert dann?). Auch bei meiner Freundin ist der Fall prinzipiell klar - verwitwete Mutter mit HartzIV und Witwenrente. Familie lebt meines Wissens als Bedarfsgemeinschaft von ALG2-Grundsicherung,blablablub. Sie sollte also auch problemlos BaFög bekommen, richtig? Nungut, jetzt droht der Familie aber ein Problem, falls meine Freundin auszieht. Statt 3 Personen leben dort nur 2. Nun gabs in der Nachbarschaft einen Fall, wo eine Frau aus ihrer Wohnung ausziehen sollte, weil diese nicht "angemessen" war für ALG2. Droht ein ähnliches Schicksal auch der Family meiner Freundin? Die Wohnung hat 95m² - die Mutter kriegt glaube ich 117€ Wohngeld zusätzlich. Übrigens ist die Vermieterin die Schwiegermutter - man wohnt also sogesehen bei der Verwandschaft. Hat dies noch eine Bedeutung? Also - drohen finanzielle Kürzungen oder gar Zwangsumzug, wenn meine Freundin auszieht? Wäre euch echt dankbar, wenn ich darüber aufgeklärt werden könnte. Denn ansonsten wäre meine Freundin ja sozusagen auf Lebenszeit an den Haushalt ihrer Mutter gefesselt... |
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#2
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| Zitat:
Turtle |
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#3
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| Zitat:
![]() Jedoch hörte ich mehrmals von sog. "Zwangsumzügen". Gibt es diese und falls ja, wie kann man dagegen vorgehen? Nachlass bezüglich des Mietpreises existiert bereits. Untervermieten wird schlecht machbar sein. Bliebe also der Biss in den sauren Apfel, indem man die zusätzlichen Kosten selbst deckelt (Sohn verdient durch Behindertenwerkstätte eigenes Geld + Witwen/Waisenrente,etc kommt ja einiges an Geld an) und die Mietkosten im Rahmen der KdU vom Amt zahlen lässt (beeinhalten diese dann weiterhin die Nebenkosten?) |
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#4
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| Wer hat denn bisher Wohngeld erhalten? Denn so würden wohl von der Arge die max. Mietkosten für 2 Personen geteilt werden und Mutter oder Sohnemann (je nachdem wer ALG2 Bezieher ist) würde dann die 1/2 Miete bekommen, die andere Hälfte müsste der Wohngeldbezieher zusteuern. |
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#5
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| Nebenantwort Zitat:
Doch wohl auch Halbwaisenrente, oder?!
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#6
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| @Grubenpony: Jup, Halbwaisenrente auch @Floeckchen: Der Sohn ist aufgrund einer Behinderung zur Zeit "grundgesichert" und arbeitet in den Werkstätten. Wie dann das miteinander verrechnet wird - keine Ahnung weil kein Einblick in Finanzlage. Ob er Wohngeld bezieht - keine Ahnung. Aber ich verstehe richtig, dass es sein kann, dass einer ALG2 kriegt und der andere Wohngeld? Ich weiss nämlich nicht mal, ob die Mutter Grundsicherung bekommt oder ALG2 (die ist bekanntermaßen schon wenig begeistert vom Umzug - trotz gesicherter Finanzlage für meien Freundin und mich + anstehendes Studium) |
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#7
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#8
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| Zitat:
Turtle |
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